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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, möglichst ohne große Emotionalität diesen Redebeitrag hier vorzutragen, weil mich das Thema und der Umgang mit diesem Thema sehr anfasst.

Ich finde, die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, ist es nicht nur, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, zu leiten, eine Abschlussverfügung zu machen und möglicherweise eine Anklage zu erheben und damit ein Strafverfahren zu ermöglichen. Vielmehr muss auch der Opferschutz ein Teil der Handlungen der Staatsanwaltschaften sein.

Und all das, was wir hier in Sachsen-Anhalt in den letzten Wochen an Entscheidungen erlebt haben, lässt mich manchmal daran zweifeln, dass dieser aus meiner Sicht wichtige Teil der Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt tatsächlich zur Anwendung kommt.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke, und von Eva von Angern, Die Linke)

Ich will das an drei Punkten festmachen. Erstens. Frau Ministerin hat jetzt auch wieder gesagt, dass wir in Sachsen-Anhalt im Justizvollzugsgesetzbuch die Möglichkeit haben, dass der Schriftwechsel insbesondere dann, wenn er sich an die Opfer der Straftaten wendet, verhindert werden kann. Und dann kam der Hinweis: Aber in Berlin ist das nicht so.

Ja, der Untersuchungshaftgefangene Taleb A. sitzt seit dem 8. Juli 2025 in einer JVA in Berlin. Die Briefe stammen vom 8. Juni 2025 und sind mit der Ortsangabe „Leipzig“ unterschrieben worden.

(Eva von Angern, Die Linke: Genau!)

In Sachsen haben wir eine ähnliche Regelung wie in Sachsen-Anhalt. Und selbst dann, wenn das nicht der Fall wäre, weil man sagt, es gebe keine konkrete Regelung, weil es ein Untersuchungsgefangener ist, würde ich immer noch die Abwägung treffen auf der Grundlage des § 119 der Strafprozessordnung, dass eine direkte Kontaktaufnahme während des laufenden Ermittlungsverfahren mit den Opfern durchaus etwas mit Verdunkelung zu tun haben könnte.

Zumindest würde ich die Erwartung haben, dass man das ernsthaft auch erstmal vielleicht im Sinne der Opfer entscheidet. Und dann schauen wir mal, ob es vielleicht auf dem Rechtsweg gegen den Täter eine andere Entscheidung der Gerichte gibt. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir den Opfern des Anschlags von Magdeburg schuldig.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das meine ich damit, wenn ich sage, dass Strafverfolgung und Ermittlungsverfahren auch immer den Opferschutz mitdenken müssen; denn es ist dramatisch, was in dem Moment passiert ist.

Das Zweite sage ich zum Abschluss, weil die Redezeit tatsächlich sehr kurz ist. Aber wir werden das ja im Ausschuss noch länger beraten. Ich halte die Entscheidung des Ermittlungsrichters bzw. des Amtsgerichtes Naumburg, eine Begrenzung auf zwei Nebenkläger für die Opfer vorzusehen, für falsch.

(Zustimmung bei der FDP)

Und da darf Geld keine Rolle spielen. Ich stelle mir die Frage, wie jemand, der als Anwalt 68 Nebenkläger vertreten soll, mit denen persönlich ihren Fall in einer angemessenen Zeit erklären kann. Auch da wäre der Opferschutz über das zu stellen, was wir vielleicht mit Verfahrensvereinfachungen erreichen können.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es folgt mein letzter Satz, Frau Präsidentin. Dieser Anschlag ist eine Zäsur.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Und so ein Anschlag darf sich nicht wiederholen. Aber deshalb müssen wir auch beim Strafverfahren, bei dem wir alle hoffen, dass es am Ende auch einen Schuldspruch gibt für eine unsägliche Tat, den Opfern helfen und ihnen alle Möglichkeiten geben, damit sie auch ihren Teil zum Strafverfahren beitragen können. Deshalb halte ich das für eine falsche Entscheidung und für eine falsche Herangehensweise, die bisher in diesem Zusammenhang von der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt an den Tag gelegt wird.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. - Vielen Dank.