Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Abg. Schulenburg für die Berichterstattung, die noch einmal veranschaulicht hat, welche hervorragende Arbeit die Enquete-Kommission leistet. Ich werde draußen immer öfter darauf angesprochen, weil sich allmählich die Einsicht verbreitet, dass im Landtag von Sachsen-Anhalt das berühmte dicke Brett wirklich engagiert, konsequent und beharrlich gebohrt wird.
Aus meiner Sicht zeichnen sich eine ganze Reihe von Empfehlungen ab, die bis zum Abschlussbericht weiter verdichtet werden. Sie können uns dabei helfen, den MDR-Staatsvertrag im Einvernehmen mit Sachsen und Thüringen, aber auch alle Staatsverträge auf nationaler Ebene weiterzuentwickeln. Zwar ist es zunächst einmal wichtig, den Reformstaatsvertrag abzuschichten, doch damit verabschiedet sich die Medienpolitik nicht in den Feierabend,
(Guido Kosmehl, FDP: Hoffentlich nicht!)
sondern es geht weiter.
An dieser Stelle möchte ich noch etwas Zeit nutzen, um hier im Landtag die gestrige Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum RBBzu würdigen. Ich habe das, offen gestanden, so klar nicht erwartet, aber es ist eine große Ermutigung für uns alle, die wir in den Ländern und Landtagen Medienpolitik machen und Gesetze schreiben. Ich weiß, dass der RBB damit nicht alleine ist. Auch der Justiziar des Mitteldeutschen Rundfunks hat ja einiges an unserem MDR-Staatsvertrag auszusetzen, was er für Verstöße gegen die Rundfunkfreiheit hält.
(Zustimmung von Chris Schulenburg, CDU)
Das Bundesverfassungsgericht hat an dieser Stelle sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber einen großen Spielraum hat. Natürlich muss das Augenmerk pendeln zwischen dem Anliegen, das wir verfolgen, und der Rundfunkfreiheit, auf die natürlich in besonderer Weise die Gesetzgeber, aber auch die Rundfunkanstalten achten müssen.
Aber immerhin - ich will wenigstens die zentralen Punkte in diesem Kontext noch einmal in Erinnerung rufen. Der RBB meinte, die Vorgabe für neue Strukturen der Geschäftsleitung, nämlich vom monokratisch regierenden Intendanten hin zu einem Direktorialprinzip, sei ein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit - mitnichten. Das Verfassungsgericht sagt: Gut möglich.
Die Schaffung weiterer Leitungsebenen in den Ländern, wie wir sie im MDR-Staatsvertrag mit den besonderen Befugnissen der Direktoren unserer Landesfunkhäuser ja bereits haben, hielt der RBB hingegen für einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit. Auch hierzu hat das Verfassungsgericht erfreulicherweise mit großer Klarheit ausgeführt, dass wir, dass der Gesetzgeber das Recht hat, solche landesspezifischen Leitungsstrukturen zu konstituieren, gerade bei Mehrländeranstalten, wo es auf der Hand liegt.
Ein sehr gewichtiges Argument des RBB ist die Schaffung weiterer Regionalstudios und Regionalbüros. Wir alle kennen den Hintergrund. Berlin war dominant; Brandenburg fiel dabei ein bisschen hinten herunter. Im Berlin-Brandenburgischen Staatsvertrag steht jetzt, dass Regionalstudios und Regionalbüros eingerichtet werden sollen.
Dabei hat der RBB, immer in Absprache mit allen anderen Rundfunkanstalten, auf den Beitragsstaatsvertrag verwiesen und gesagt, das sei sozusagen auf Umwegen ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit, weil wir ihnen Mittel entzögen - mitnichten. Auch in diesem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht mit sehr ausführlicher Begründung dargelegt, warum es in Flächenländern und in Staatsverträgen unter den Ländern durchaus empfehlenswert und wünschenswert ist, deutlich zu machen, welche regionale Präsenz wir von unseren Rundfunkanstalten erwarten.
Der letzte Punkt waren die zentralen Auseinanderschaltungen. Der RBB meinte dazu, dass es eine Entscheidung, die den Gremien der Rundfunkanstalten vorbehalten sei, was auseinandergeschaltet wird. Brandenburg und Berlin hatten eine Zeit von 60 Minuten vorgegeben. Auch das ist eine Befugnis des Gesetzgebers.
Wenn die Enquete-Kommission in dem Bewusstsein arbeitet, dass der Gesetzgeber durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestärkt ist, seine Gestaltungsideen durchzusetzen, auch gegenüber den Anstalten und der von ihnen zu Recht in Anspruch genommenen Rundfunkfreiheit, dann freue ich mich auf den Abschlussbericht, dann freue ich mich auf die Ideen und ich freue mich darauf, vielleicht ein klein wenig davon noch umsetzen zu dürfen. - Ich bedanke mich.

