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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Opferrechte konsequent schützen - Kontaktaufnahme durch Tatverdächtige und Täter von Verbrechen verhindern

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5786

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/6786

(Erste Beratung in der 93. Sitzung des Landtages am 21.08.2025)


Dazu wird uns Frau von Angern berichten.


Eva von Angern (Berichterstatterin):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs 8/5786 wurde vom Landtag in der 93. Sitzung am 21. August 2025 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen.

Zentrales Anliegen des Antrages ist es, Opfer schwerer Straftaten besser zu schützen, indem jede ungewollte Kontaktaufnahme durch Tatverdächtige oder Täter verhindert wird, sei es persönlich, postalisch, telefonisch oder digital. Behörden sollen Kontaktverbote konsequenter überwachen, Verstöße schneller sanktionieren und Opfer frühzeitig informieren, etwa bei Entlassungen oder Vollzugslockerungen. Darüber hinaus sollen Opferhilfe und psychosoziale Unterstützung weiter gestärkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz hat sich intensiv mit dem Antrag der Fraktion Die Linke befasst. Ein wesentlicher Bestandteil war die Anhörung am 29. Oktober 2025, an der der Bundesopferbeauftragte, die Landesopferbeauftragte, die Georg-August-Universität Göttingen sowie die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt teilgenommen haben.

In der Anhörung wurden sowohl unterstützende als auch kritische Positionen deutlich. Befürworter hoben die Bedeutung eines wirksamen Opferschutzes und klarerer Regeln hervor, um unerwünschte Kontaktaufnahmen durch Täter zu verhindern. Kritische Stimmen verwiesen hingegen auf mögliche Grundrechtseingriffe sowie auf den zusätzlichen organisatorischen und personellen Aufwand bei den Behörden. Insgesamt zeigte sich, dass das Ziel eines verbesserten Opferschutzes breit geteilt wurde, die konkrete Ausgestaltung jedoch sorgfältig abgewogen werden muss.

In einer weiteren Beratung am 11. März 2026 brachten die Koalitionsfraktionen den Entwurf für eine Beschlussempfehlung ein. Dieser Entwurf wurde schließlich mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Drs. 8/6786 vor. Unter einem neuen Titel wird die Landesregierung darin gebeten, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zu prüfen, wie der Schutz von Opfern schwerer Straftaten verbessert werden kann, sei es durch präzisere Regelungen in der Strafprozessordnung oder durch klare Vorgaben im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt.

Ziel ist es, unerwünschte Kontaktaufnahmen wirksam zu verhindern und zugleich die Unschuldsvermutung sowie die Rechte der Verteidigung zu wahren. Damit setzt der Landtag ein deutliches Zeichen für einen verantwortungsvollen und ausgewogenen Opferschutz.

Ich bitte namens des Ausschusses um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.