Kerstin Eisenreich (Die Linke):
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Modern denken“ - das ist ein Werbespruch für unser Sachsen-Anhalt. Modern sind wir aber im Bereich der Wärmewende noch nicht. Denn Sachsen-Anhalt gehört wieder einmal mehr zu den Schlusslichtern bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Mehr als anderthalb Jahre hat es gedauert, diese Aufgabe in ein Gesetz zu gießen. Andere Länder haben sich dabei teilweise schon vor dem Bundesgesetz auf den Weg gemacht.
Im Jahr 2024 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei Wärme und Kälte bundesweit bei insgesamt ca. 18 %. Das heißt, da geht noch viel und es muss noch viel passieren.
Modern denken heißt aber eben auch modern handeln. Davon ist im Bereich der Wärmewende bisher noch nicht so viel zu sehen. Doch schauen wir auch einmal zurück. Nicht nur bei der Wärmewende, sondern auch bei den Beratungen zum Wassergesetz und zum Gesetz zur Akzeptanz erneuerbarer Energien kommen wir nur sehr langsam voran. Deshalb habe ich ein bisschen Grummeln im Bauch, Herr Minister, wenn ich daran denke, wir lange die Beratungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf dauern werden. Das liegt sicherlich nicht am Ressort, sondern das liegt an der gesamten Regierung und an der Gesamtkonstellation im Landtag. Auch die gestrige Debatte zur Elbe hat z. B. gezeigt, dass wir im Bereich Umwelt- und Klimaschutz noch nicht beim modernen Denken angekommen sind.
(Beifall bei der Linken - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)
Dabei erwarten die Kommunen von uns zügige Beratungen. Denn die Fristen, die für die Kommunen zur Erstellung der Wärmepläne gelten, sind mit dem 30. Juni 2026 bzw. 2028 bald abgelaufen. Unsere Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit und eine schnelle Umsetzung. Das sind wir ihnen im Hause schuldig.
(Beifall bei der Linken)
Richtig ist, dass die Wärmeplanung auch finanziell untersetzt wird. Dies verlangt das Prinzip der Konnexität. Ob allerdings die vorgeschlagenen Summen für die Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne tatsächlich angemessen sind, darf an dieser Stelle doch noch angezweifelt werden. Auch scheinen mir die Evaluierungszeiträume, insbesondere für die Erstellung der Wärmepläne, nicht angemessen.
Hinzu kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass laut Kompetenzzentrum Wärmewende, das seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, nämlich in Halle hat, in Sachsen-Anhalt selbst 218 Kommunen verpflichtet sind, Wärmepläne zu erstellen. Laut den Angaben des Kompetenzzentrums befinden sich 130 Kommunen davon bereits im Prozess. Es ist höchst anerkennenswert, dass sich diese Kommunen längst eigenständig entschieden haben, die Wärmeplanung in Angriff zu nehmen. Sie fallen aber nun aus dem vorliegenden Gesetzesvorhaben heraus. Denn die Landesregierung plant mit 60 Kommunen bei der Erstellung einer Wärmeplanung und mit 112 in Bezug auf eine Überprüfung und ggf. eine Fortschreibung der Wärmepläne.
Zumindest für die Überprüfung und eventuelle Fortschreibung stellt sich mir aber die Frage, was mit den restlichen 106 Kommunen ist. Es drängt sich der Gedanke auf, dass sich das Land wieder einmal durch das lange Aufschieben eine ganze Menge Geld gespart hat.
Unser Fazit zum Gesetzentwurf: Es ist allerhöchste Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dieser endlich vorgelegt wird. Nun darf aber nicht mehr wertvolle Zeit vergehen, bis die Wärmewende endlich angegangen wird und unsere Kommunen Sicherheit für ihr Handeln erhalten, damit wir in Sachsen-Anhalt auch endlich modern handeln. - Vielen Dank.

