Tagesordnungspunkt 36
Gefährliche Wildtiere gehören nicht ins Wohnzimmer: Klare Regeln für Sachsen-Anhalt durch eine Positivliste schaffen
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/7124
Einbringerin ist Frau Dorothea Frederking.
(Unruhe)
- Wir beruhigen uns jetzt. Es gibt eine Menge von Analogien, die sich jetzt mit Blick auf den Titel dieses Antrages anbieten. Ich würde jetzt noch darauf verzichten wollen, wenn denn ein bisschen Ruhe eintritt; wenn denn ein bisschen Ruhe eintritt! - Danke. - Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke, es lohnt sich immer, über Tiere zu diskutieren. Heute wollen wir auch die Heimtiere in den Blick nehmen. Aber bei der Heimtierhaltung kommt es oft dazu, dass Exoten gehalten werden. Wir erinnern uns an die Berichterstattung über einen ausgebüxten Tiger im sächsischen Dölzig, der einen 72-jährigen Helfer verletzte. Diese gefährliche Situation ist keine Ausnahme.
Erst im Mai dieses Jahres bat die Polizei um Hinweise zu einer im Harz gefundenen Boa constrictor. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Jahr 2021, als in Haldensleben vor einer Python gewarnt wurde. Die wurde erst Wochen später im Keller des Nachbarhauses gefunden.
Stellen wir uns folgende Situation vor: Jemand kommt von einer Nilflussfahrt zurück und denkt sich, er möchte nun auch gern ein Nilkrokodil halten.
(Marco Tullner, CDU: Das gibt es gar nicht mehr! - Weitere Zurufe)
Das ist tatsächlich kein Problem: Onlinebörse in Deutschland, einen Klick auf „Bestellen“, zack, fertig. - Ein Sachkundennachweis ist nicht erforderlich. Kann das Krokodil überhaupt artgerecht gehalten werden? - Dabei kommt es regelmäßig zu Fehleinschätzungen der Käuferinnen und Käufer. Wie und unter welchen Umständen kommen die Tiere nach Deutschland? - Das wollen viele gar nicht so genau wissen.
Deutschland ist nicht nur der größte Absatzmarkt für Wildtiere innerhalb der EU, sondern auch einer der weltweit führenden Importeure. Die Privathaltung von Wildtieren, vor allen Dingen von Säugetieren und Reptilien, ist sehr beliebt und nahezu uneingeschränkt möglich. Die Tiere werden zum Teil unter widrigen Umständen gehalten, manchmal werden sie ausgesetzt oder sie suchen sich selbst ihren Weg in die Freiheit.
Eine bundeseinheitliche Regelung ist bislang nicht in Sicht. Deshalb sollten wir unsere föderale Wirkungskraft, also, hier in Sachsen-Anhalt für unser Bundesland, nutzen und eine Positivliste auf den Weg bringen. Erlaubt sind dann diejenigen Tiere, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie sich für die Haltung durch Privatpersonen eignen.
Dazu gehören natürlich auch die heute bei uns bekannten klassischen Haustiere wie Katzen, Hunde, Hamster und Meerschweinchen. Aber für alle Tiere, die nicht auf dieser Liste stehen, gilt die Haltung dann als ungeeignet und wäre damit unzulässig.
Es geht ausdrücklich nicht darum, verantwortungsvolle Halterinnen und Halter zu kriminalisieren. Es geht darum, die Frage zu beantworten, welche Tierarten überhaupt dauerhaft tierschutzgerecht privat gehalten werden können.
Wir sehen in unserem Antrag auch vor, dass individuelle Ausnahmen für anerkannte Expertinnen und Experten möglich sind. Denkbar ist das z. B. für einige seltene Fische oder auch kleine Reptilien, deren Arterhaltungsprogramme nicht in größeren Einrichtungen ablaufen, sondern eben über einzelne Expertinnen realisiert werden.
Wir respektieren den Bestandsschutz bereits gehaltener Tiere. Zoos, Tierparks und vergleichbare Einrichtungen bleiben von den Regelungen unberührt.
Warum floriert der Handel mit Wildtieren überhaupt so gut? - Er floriert deshalb so gut, weil die aktuelle Rechtslage überwiegend folgendem Prinzip folgt: Erlaubt ist zunächst fast alles, verboten wird nur, wenn Risiken bereits bekannt oder Arten bereits gefährdet sind.
(Kathrin Tarricone, FDP: Das ist doch richtig so! Das ist doch richtig so! So funktioniert staatliches Handeln!)
- Frau Tarricone, ich muss Sie enttäuschen. Das gilt nicht, wenn Sie einen Wal, einen Pandabären, einen afrikanischen Elefanten oder einen Gorilla halten wollen. Denn das Washingtoner Artenschutzabkommen
(Kathrin Tarricone, FDP: Das haben wir doch schon!)
verbietet die Haltung dieser Tiere. Es begrenzt den Handel mit bedrohten und gefährdeten Arten. Darüber hinaus erlaubt dieses Abkommen aber auch, dass Tiere mit Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen gehandelt werden können. Dazu gehören z. B. Arten wie die Königspython oder der Graupapagei.
Diese Handelsbeschränkungen begründen sich durch den Status „bedroht“ oder den Status „gefährdet“, aber sie regeln keinesfalls, welche Wildtiere für das Halten in der häuslichen Umgebung geeignet sind.
Auch die Bundesartenschutzverordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten reicht nicht weit genug. Demnach kann das Nilkrokodil einfach importiert werden. Es sind lediglich ein Haltungsnachweis, eine Meldung bei der Naturschutzbehörde und eine Kennzeichnung erforderlich. Wieder fehlt die Frage, ob das Tier in der häuslichen Umgebung überhaupt gehalten werden kann.
Dann haben wir noch das Bundesnaturschutzgesetz, das invasive Arten verbietet, die einheimische Arten verdrängen und keinen Mehrwert für das Ökosystem haben. Der Waschbär ist ja nun bei uns, aber mit neuen Importen oder auch mit dem amerikanischen Grauhörnchen wird es dann also auch nichts.
Aber auch dazu ist der Befund der Rechtslage: Das Bundesnaturschutzgesetz schaut lediglich auf den Status „invasiv“ und berührt damit nur punktuell die Heimtierhaltung. Es fragt auch nicht, was geeignet ist.
Zum Schluss nenne ich das Tierschutzgesetz, das über allem steht. Das verpflichtet zu einer verantwortungsvollen Haltung. Gleich in § 2 ist geregelt, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Aber für welche Tiere das überhaupt möglich ist, steht auch in diesem Gesetz nicht.
Ich habe jetzt all diese Regelungen aufgezählt. Diese Regelungen erfüllen wichtige Aufgaben, aber sie haben einen gemeinsamen Nachteil: Sie sind reaktiv und beantworten eben nicht ausreichend, welche Tiere geeignet sind, um sie zu Hause halten zu können.
Eine Positivliste dreht dieses Prinzip um. Eine Positivliste ist präventiv und darin liegt ihre Stärke. Sie fragt vorab, welche Tiere unter privaten Bedingungen tatsächlich tierschutzgerecht gehalten werden können. Nur solche Tierarten werden dann auch für die Heimtierhaltung zugelassen.
Ich möchte noch drei wichtige Punkte ausführen. Es geht erstens um den Schutz der Tiere selbst. Wildtiere haben besondere Ansprüche an ihren Lebensraum. Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Nahrung, Sozialverhalten und Bewegungsräume unterscheiden sich von Art zu Art ganz erheblich. Selbst zoologische Einrichtungen stehen regelmäßig vor großen Herausforderungen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. In privaten Haushalten entstehen deshalb häufig erhebliche Haltungsprobleme. Die Folgen für viele Tiere in der Privathaltung sind Stress, Verhaltensstörungen und gesundheitliche Schäden.
Zweitens geht es um den Schutz der biologischen Vielfalt. Der internationale Tierhandel wirkt sich unmittelbar auf die Artenvielfalt vor Ort aus. Er begünstigt illegalen Wildtierhandel und schwächt Populationen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem in den Ländern, in denen die Tiere letztendlich landen. Ob ausgesetzt oder entkommen, Tiere können sich in neuen Lebensräumen etablieren und heimische Arten verdrängen. Invasive Arten zählen weltweit zu den wichtigsten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Eine Positivliste bietet dafür einen präventiven Schutzmechanismus. Diese Liste berücksichtigt bereits bei der Zulassung einer Art deren Auswirkung auf Natur und Biodiversität.
Drittens geht es um den Schutz der Menschen. Immer wieder gelangen Tiere aus privater Haltung ins Freie. Eine Raubkatze auf dem Parkplatz oder eine Schlange in der Mülltonne vor dem Einfamilienhaus sind keine Spinnerei.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Das hat es alles schon gegeben. Ich sage Ihnen: Es ist eben nicht nur eine Frage des Tierschutzes, sondern auch eine Frage der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit für die Menschen.
Ein weiteres Risiko liegt in der Verbreitung von Krankheiten. Der Wildtierhandel, auch der legale, gilt als bedeutender Faktor für die globale Verbreitung von Zoonosen. Mehr als 70 % stammen von Wildtieren.
Die entscheidende Frage lautet daher: Wollen wir weiterhin warten, bis Probleme auftreten, um anschließend neue Verbote zu diskutieren? Oder schaffen wir endlich eine präventive Regelung, die Risiken von vornherein begrenzt?
Meine Zeit ist jetzt um
(Andreas Silbersack, FDP: Das stimmt!)
und ich befürchte, dass der Präsident sagt, kommen Sie zum Schluss. - Deshalb sage ich nur noch, Herr Präsident, dass auch eine repräsentative Umfrage im Jahr 2023 ergeben hat, dass sich mit neun von zehn Befragten eine Mehrheit dafür ausspricht, den Handel und die private Haltung zu regulieren. Unser Vorschlag liegt also auf dem Tisch, sich in Sachsen-Anhalt
Vizepräsident Wulf Gallert:
Jetzt bewahrheitet sich Ihre Befürchtung, Frau Frederking.
(Lachen)
Dorothea Frederking (GRÜNE):
für eine Positivliste auszusprechen. - Stimmen Sie dem Antrag zu.

