Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr über den vorliegenden Antrag; denn damit steht ein Thema im Mittelpunkt, das uns alle angeht, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bundesgesetzgeber hat zur Umsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben Unternehmen mit dem SGB IX dazu verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Das ist die sogenannte Pflichtquote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Erfüllen verpflichtete Unternehmen diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Man hat sich davon versprochen, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bundesweit einen Aufschwung erlebt. Leider - das gehört zur Wahrheit dazu - ist das noch nicht eingetreten. Noch zahlen zu viele Unternehmen lieber die Ausgleichsabgabe, als arbeitslosen Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben und sich von ihren Fähigkeiten zu überzeugen, und das, obwohl die Menschen mit Behinderungen oft sehr gut ausgebildet sind.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen ist sicher nicht unbekannt, dass Sachsen-Anhalt seit Jahren am Ende des bundesweiten Vergleichs der Erfüllung der Pflichtquote rangiert. In Sachsen-Anhalt hat sich die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen in den letzten Jahren zwar verbessert, dennoch bleibt die Erwerbsteilhabe schwerbehinderter Menschen weiterhin herausfordernd. Trotz der Einführung neuer gesetzlicher Grundlagen wie dem Bundesteilhabegesetz, dem Teilhabestärkungsgesetz und dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sowie einer insgesamt hohen Nachfrage nach Arbeitskräften ist die Ausbildungs- und Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Vergleich zu Menschen ohne Schwerbehinderung nach wie vor zu niedrig. Das ist vor allem deshalb sehr ärgerlich, weil wir im Land viele Anstrengungen unternehmen, um die Beschäftigungspflicht zu erfüllen. Diese Bemühungen haben jedoch leider bisher nicht den erwünschten Erfolg gehabt. Selbst in der Landesverwaltung müssen wir seit mehreren Jahren Ausgleichsabgabezahlungen leisten, da nicht alle Ressorts genügend Menschen mit Schwerbehinderung in ihren Reihen wissen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Um die Hintergründe für diese Entwicklung besser zu verstehen Frau Gensecke hat es schon angesprochen , hat die Landesregierung eine Studie zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Land in Auftrag gegeben. Eine interessante Erkenntnis der Untersuchung ist die merkliche Diskrepanz zwischen der Beschäftigungsquote einerseits und der realen Erwerbsteilhabe von Menschen mit Behinderungen, also ihres Arbeitsumfangs andererseits. Hierbei liegt Sachsen-Anhalt nämlich nicht an letzter Stelle, sondern im Mittelfeld der ostdeutschen Bundesländer. Das ist für mich und für uns alle, denke ich, eine wichtige Erkenntnis. Dennoch müssen wir unsere Bemühungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen intensiv weiter betreiben.
(Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD, und von Andreas Silbersack, FDP)
Die Handlungsempfehlungen in der Studie bieten hierfür wichtige Ansatzpunkte. Darüber werden wir gemeinsam mit den beteiligten Akteuren beraten, davon Maßnahmen ableiten und diese schrittweise umsetzen, um die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern. Die im Antrag genannten Programme bilden dafür ein zentrales Instrument.
Seit dem Jahr 2022 informieren die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber diese über Instrumente zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Wir waren eines der ersten Länder, die diese Ansprechstellen eingerichtet hatten.
Zur Verbesserung der Beschäftigungsquote auf Ebene der Landesregierung haben wir bereits Ende 2022 ein Konzept entwickelt. Regelmäßig haben wir darüber im Sozialausschuss berichtet. Zudem informieren alle Ressorts einmal jährlich darüber, welche Erfolge sie erreicht haben.
Sie sehen, das Thema ist uns, das heißt der gesamten Landesregierung, ein Anliegen. Umso erfreulicher ist heute die Bekräftigung unserer Bemühungen durch den Landtag.
Ich möchte ausdrücklich sagen - ich weiß, dass Monika Hohmann gleich wieder sagen wird: „zu wenig“, und auf die Landesverwaltung selbst hinweisen wird : Ich finde, auch in der Verwaltung eines solchen Landtages ginge noch mehr nach oben.
(Cornelia Lüddemann, Grüne, lacht)
Das ist, denke ich, eine gesellschaftliche Möglichkeit. Wir sollten nicht immer nur auf den anderen schielen, sondern dafür wirklich noch einmal Werbung machen. Was ist denn, wenn ein erblindeter Bankkaufmann, der wirklich herausragend ist, mit verschiedenen Hilfsmitteln und Geräten genauso eine Arbeit machen kann wie ein Kaufmann mit Augenlicht? Alle diese Punkte berücksichtigen wir übrigens auch hinsichtlich unserer Barriereüberwachungsbehörde. Wir haben sehr viele Menschen, hochqualifizierte Menschen mit Behinderungen eingestellt, die tatsächlich sagen: Was könnte denn an Inklusion z. B. über Digitalisierung, über Handyfunktionen alles möglich werden für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt? Das bitte ich bei aller Diskussion zu beachten.
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD, Angela Gorr, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)
Wir müssen Möglichkeiten schaffen und Handlungsempfehlungen geben, damit wir Menschen, die wir dringend brauchen, die einen wertvollen Beitrag leisten, tatsächlich einen Zugang zur Arbeitswelt ermöglichen. Von daher freue ich mich heute sehr über den Antrag.

