Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut und wichtig, dass wir nicht nur hier im Plenum, sondern auch vielfach im zuständigen Ausschuss über dieses Thema diskutiert und debattiert haben. Die Tatsache, dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt, ist mit Sicherheit nachvollziehbar.
Ich bin sehr dankbar dafür - das will ich hier einmal sagen , dass es hier und logischerweise vor Ort eine lebhafte Debatte dazu gibt, bei der man die Meinungen austauscht, sich den Themen entsprechend widmet und im Ergebnis, wie das jetzt passiert ist, auf kommunaler Ebene Entscheidungen zu dieser Thematik auf den Weg bringt.
Ich will auch daran erinnern, dass es mir persönlich wichtig war, dass wir vor Ort Bürgerversammlungen hatten, einmal organisiert vom Unternehmen Neptune Energy und einmal auch organisiert vom LAGB. Für uns ist es wichtig, dass wir eine volle Transparenz haben.
Ich habe bei der letzten Landtagsbefassung - Frau Kleemann, Sie werden sich daran erinnern; Sie haben dort in der Fragerunde eine Frage an die Landesregierung gerichtet - sehr umfangreich darüber berichtet, warum das LAGB diesen Betriebsplan zur Standortsicherung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau zulassen musste. Ich habe auf das Bundesberggesetz verwiesen, das uns allen bekannt ist.
Ich will aber zumindest anhand eines Punktes hier noch einmal klarstellen, dass es ausschließlich dabei um die Frage ging, ob der durch das Bergbauunternehmen vorgelegte Antrag auf Zulassung eines Betriebsplans alle Voraussetzungen des Bundesberggesetzes erfüllt - ja oder nein. Und die Antwort lautet hierauf eindeutig: Ja.
Es gibt für das LAGB hierbei keinen Ermessensspielraum. Ich möchte das auch deshalb sagen, weil ein bisschen immer so gesagt wird: Na ja, man könnte auch etwas anders machen; man könnte anders handeln. Das LAGB kann das definitiv nicht. Ich bin dem LAGB auch sehr dankbar für die transparente Arbeit, aber auch für die fachlich sehr fundierte Arbeit. Sie wissen, ich bin die Fachaufsicht.
Ich habe trotzdem vor, noch einmal auf einzelne Punkte, die die Abg. Frederking hier aufgeworfen hat, einzugehen, weil das ein Teil der Debatte ist. Bei dieser Informationsveranstaltung am 2. Juli 2025 gab es von einzelnen Bürgern vorgetragene alternative Entsorgungsvarianten zur Quecksilberabreicherung, und zwar wurden auch die Firma econ industries und die Verbringung des Materials in Sondershausen bei der Firma GSES genannt. Das steht für Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft.
Zunächst ist festzuhalten, dass es aktuell keine verfügbare Anlage der Firma econ industries zur Quecksilberabreicherung gibt. Eine solche Anlage müsste erst gebaut werden. Sie müsste genehmigt und dann errichtet werden. Diese Anlage hätte nach Angaben der Firma econ industries einen Jahresdurchsatz von ca. 15 000 t.
Dem LAGB liegt dazu bisher lediglich ein Bericht der Firma econ industries aus dem Jahr 2023 zur testweisen Quecksilberabreicherung von Material der Anlage Brüchau vor. Darin wurde festgestellt, dass eine Reduktion bis auf einen Restgehalt von 210 mg/kg möglich ist. Auf Nachfrage des LAGB bei der Firm GSES in Sondershausen kam heraus, dass das Material mit derartigen Quecksilber-Restgehalten nicht angenommen werden würde.
Nach dem Informationsstand des LAGB werden für eine untertägige Entsorgung nur Materialien mit Quecksilber-Restgehalten von maximal 100 mg/kg angenommen.
Am 1. August 2025 gab es das Webinar - darauf hat die Abg. Frederking auch schon hingewiesen - der Firma econ industries. Dort wurde dargestellt, dass man eine derartige Abreicherung erreichen könnte, also auf maximal 100 mg/kg und darunter.
Dies wird vom LAGB prinzipiell nicht in Zweifel gezogen. Belege für eine solche Abreicherung des in der Anlage Brüchau befindlichen Materials liegen aber der Bergbaubehörde nicht vor. Der bei der Informationsveranstaltung am 2. Juli 2025 vorgetragene mögliche externe Entsorgungsweg kann daher vom LAGB nach wie vor nicht bestätigt werden.
Wie ich es bereits mehrfach gesagt habe: Darauf kommt es am Ende des Tages auch nicht an, weil im Oktober der vorgelegte Betriebsplan zu genehmigen war. Da gab es keinerlei Ermessensspielraum für die Behörde.
Wir haben ein zweites Thema, nämlich die EU-Vorschriften. Es besteht ein gemeinsames Verständnis der Fachbehörden dahin gehend, dass bei der Standortsicherung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau die sogenannte EU-Quecksilber-Verordnung keine Anwendung findet. Artikel 13 Abs. 3 der EU-Quecksilber-Verordnung sieht für die dauerhafte Beseitigung von Quecksilberabfällen eine Umwandlung und, wenn die Beseitigung in Übertage-Anlagen erfolgen soll, eine zusätzliche Verfestigung vor.
(Hendrik Lange, Die Linke: Genau!)
Bei den quecksilberhaltigen Bohrschlämmen in der Anlage Brüchau handelt es sich jedoch nicht um solche Quecksilberabfälle im Sinne dieser Verordnung.
(Hendrik Lange, Die Linke: Das stimmt doch nicht!)
Insbesondere liegt Quecksilber in der Anlage Brüchau nicht als metallisches Quecksilber in unvermischter reiner Form vor.
Die Thematik EU-Quecksilber-Verordnung gibt es schon etwas länger. Es gab auch auf der Arbeitsebene mit dem Bundesministerium auch eine entsprechende Konversation. Ich verweise diesbezüglich auf eine E-Mail aus dem Jahr 2017, in der das Umweltbundesamt auf der Arbeitsebene diese Auffassung noch einmal bestätigt hat. Das heißt, wir stehen an derselben Stelle und haben damit den Stand, den ich auch beim letzten Mal erläutert habe.
Fakt ist, dass diese angestrebte Sicherungsvariante, über die wir jetzt hier diskutieren, im Jahr 2020 nicht existent war. Ich glaube, dass der Landtag damals schlicht keine andere Chance hatte, als sich für diese Auskofferung auszusprechen; denn das war damals die einzige mögliche Variante. Aber zwischenzeitlich gibt es diese Variante, über die wir hier informiert haben, über die wir mehrfach gesprochen haben und die auf der Grundlage des Bundesberggesetzes von vorn bis hinten vom LAGB komplett geprüft wurde und der dementsprechend zugestimmt bzw. die genehmigt wurde. Deswegen stehen wir, denke ich, auch heute nicht anders da als noch vor einigen Wochen, als wir so dastanden, wie wir es den Bürgern bei der Bürgerversammlung mitgeteilt haben.
Ich möchte in den letzten Minuten meiner Redezeit zu dieser Debatte noch einen Punkt erwähnen. Es ist, glaube ich, wichtig, dass wir jetzt einmal nach vorn gucken. Wir haben diese Debatte seit Jahren, also seit mehr als einem Jahrzehnt. Es gab einen Untersuchungsausschuss dazu. Es gab intensivste Behandlungen im Landtag dazu. Es gibt dazu viele öffentliche Veranstaltungen, bei denen unterschiedlichste Meinungen kundgetan wurden. Am Ende des Tages haben wir aber eine Fachbehörde, die das entsprechend zu prüfen hatte.
Ich habe - das fand ich gut, Frau Abg. Frederking - im Rahmen meiner Möglichkeiten alles dafür getan, dass wir immer Transparenz hatten. Wir haben die Veranstaltungen im Ausschuss gehabt. Ich habe bspw. Herr Schaar mehrfach gebeten, hierherzukommen, um mit den Abgeordneten, die mehr Interesse hatten, das Gespräch zu suchen.
Mich wundert es manchmal ein bisschen, dass auf einzelnen Veranstaltungen so getan wird, als würden wir so etwas nicht machen.
Ich habe mir einmal eine andere Sache angeschaut, die für mich persönlich wichtig war. Es gibt neben dem Ausschuss, neben dem Landtag noch ein anderes Gremium, in dem eigentlich permanent über Brüchau gesprochen wird. Das ist die Verwaltungsratssitzung der LAF, also der Landesanstalt für Altlastenfreistellung.
In diesem Verwaltungsrat hat jede Fraktion des Landtages einen Sitz. Ich habe mir angeguckt, wie oft dieser Verwaltungsrat getagt hat, seitdem ich Minister bin. Insgesamt hat dieser Verwaltungsrat neunmal getagt. Dort gibt es immer einen Tagesordnungspunkt, der heißt: Bericht aus der Projektarbeit. Dort wird regelmäßig auch über Brüchau berichtet.
Wenn ich mir die Teilnahme anschaue und sehe, dass die GRÜNEN von neun Sitzungen gerade zweimal dort waren und siebenmal gefehlt haben und an anderer Stelle so tun, als würden wir nicht informieren fast alle anderen Fraktionen waren fast an allen anderen Sitzungen da; es gibt noch eine zweite, das ist die AfD, die nur viermal dort war; alle anderen Fraktionen waren sieben- bzw. achtmal dort , dann muss man auch einmal die Frage stellen, ob das der richtige Weg ist, nach außen so zu tun, als würden wir nicht richtig informieren,
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
und zu sagen, man ist überrascht gewesen. Wenn man dann gerade bei diesem Gremium, in dem wir wirklich immer über Brüchau bis ins Detail sprechen, nicht dabei ist, dann ist das, glaube ich, eklatant. Man kann es dann sehen. Man sollte an dieser Stelle vielleicht ein Stück weit weniger nach außen trommeln und erst einmal intern die Themen lösen und diskutieren. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Es gibt einen differenzierten Fragebedarf. Wir haben zuerst einmal Herrn Lange.
(Hendrik Lange, Die Linke: Jetzt haben Sie mich überrascht!)
- Ja, wer sich meldet, der ist dran.
(Hendrik Lange, Die Linke: Ich dachte, Frau Frederking ist zuerst dran!)
- Frau Frederking ist später, als Sie sich gemeldet haben, aufgestanden. Und los, bitte.
Hendrik Lange (Die Linke):
Jawohl. - Ich will einmal zur EU-Quecksilber-Verordnung nachfragen. In Artikel 11 steht explizit die Erdgasförderung. In Artikel 11 wird auch auf vermischte Quecksilberabfälle hingewiesen. Danach kommt dann, was mit diesen zu erfolgen hat. Dort steht, dass die dauerhafte Lagerung mindestens auf dem Sicherheitsniveau dieser Quecksilber-Verordnung zu erfolgen hat.
Deswegen die Frage: Warum glauben Sie, dass die nicht gilt?
Eine zweite Frage. Im Ausschuss hat uns der na, wie heißt er? Geschäftsführer der LAF gesagt, dass er davon ausgeht, dass die LAF finanziell nur für die Oberflächenabdichtung verantwortlich ist. Der größte Teil dessen, was an Kosten auftaucht, wird sicherlich die Basisabdichtung sein, das Umlagern des Materials etc. Warum ist die LAF mit 26 Millionen € beteiligt und Neptune als Unternehmen nur mit 6 Millionen €, obwohl für die Oberflächenabdichtung, für die er meinte, verantwortlich zu sein, mit Sicherheit nicht so viel Geld notwendig ist?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Lange, vielen Dank für die Frage. Sie sagen, die Quecksilber-Verordnung gilt nicht. Die gilt natürlich. Aber ich habe erläutert, dass es hierbei um Artikel 13 Abs. 3 geht. Es ist nicht nur so, dass das die Feststellung unserer Fachbehörden ist,
(Kathrin Tarricone, FDP: Jawohl!)
sondern es wurde uns auch auf der Arbeitsebene von dem entsprechenden Amt aus Berlin bestätigt. Deswegen ist es, glaube ich, eine Diskussion, die in die falsche Richtung führt. Es ist ja nicht so, dass unsere Leute, gerade vom LAGB, solche Sachen nicht prüfen. Das haben sie zu prüfen.
(Kathrin Tarricone, FDP: Absolut!)
Meine Aufgabe als Minister ist es, zu schauen: Haben sie ihre Arbeit richtig gemacht? Und das haben sie getan.
Über die Finanzierung ist ausreichend im Ausschuss diskutiert worden. Es gäbe im Übrigen sehr wahrscheinlich die Situation, dass die Auskofferung letzten Endes vollumfänglich aus dem Landeshaushalt hätte bezahlt werden müssen. Das will ich auch einmal sagen. Die Rechtslage ist ausführlich diskutiert worden.
Sie, Herr Lange, haben, gerade weil Sie Mitglied dieses Verwaltungsrats sind, viel mehr Möglichkeiten als fast jeder Abgeordnete hier, genau diese Dinge dort im Verwaltungsrat noch einmal tiefgehend zu hinterfragen. Wie sich die Finanzierung zusammensetzt, kann ich gern schriftlich ausführlich nachreichen. Fakt ist, dass Neptune Energy einen Teil zahlen wird. Fakt ist, dass der Rest letzten Endes Steuergelder sind. Das ist so.
Am Ende des Tages will ich aber eines sagen: Es geht hier nie und ging hier nie um das Thema der Kosten. Es geht ausschließlich und ging ausschließlich darum: Ist das, was Neptune Energy vorgelegt hat, genehmigungsfähig? Ja oder nein? An dieser Stelle gibt es kein Ermessen. An dieser Stelle gibt es nicht „vielleicht“ oder „möglicherweise“, sondern „ja“ oder „nein“. Das hat das LAGB gemacht. Das ist Status quo heute. Das wissen Sie auch.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Kurze Nachfrage.
Hendrik Lange (Die Linke):
Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass der Verwaltungsrat der LAF nicht öffentlich tagt?
Zweitens. Gehen Sie einmal davon aus, dass wir die Fragen dort auch stellen werden. Wir hatten nur keine Sitzung, seitdem diese Informationen durch die Zeitung geschwirrt sind. Also, von daher können Sie mir glauben, darum kümmern wir uns noch.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Kann ich antworten?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sie können selbstverständlich als Verwaltungsrat jederzeit auch auf die LAF zugehen und Sitzungen beantragen. Das wissen Sie auch. Also, wenn Sie sagen, es gab keine Sitzungen Das bleibt einmal dahingestellt.
(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)
Fakt ist: Wir haben über alle Themen im Ausschuss ausführlich diskutiert - im Übrigen dort, wo es möglich war, öffentlich diskutiert und haben uns auch zu der Finanzierungsfrage öffentlich geäußert.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Rausch hat eine Frage. - Bitte sehr.
Daniel Rausch (AfD):
Herr Minister, Sie sprachen gerade von der Auskofferung als möglicher Variante
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ja.
Daniel Rausch (AfD):
und davon, dass Geld kein Problem ist. Das waren Ihre letzten Feststellungen.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Das habe ich nicht gesagt.
Daniel Rausch (AfD):
Wie bitte?
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Das habe ich so nicht gesagt. Ich antworte Ihnen gleich.
Daniel Rausch (AfD):
Okay. - Der Landtag hat einen eindeutigen Beschluss zur Auskofferung der Deponie gefasst.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ja.
Daniel Rausch (AfD):
Meine grundsätzliche Frage: Gilt dieser Beschluss oder hat das alles hier nur beratenden Charakter?
(Zustimmung bei der AfD - Minister Sven Schulze lacht)
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Also, erst einmal damit ich das noch einmal klarstellen kann : Ich habe nicht gesagt, dass Geld kein Problem ist. Ich habe ausschließlich gesagt, dass die Finanzierung bei der Bewertung dieses Antrages von Neptune Energy überhaupt keine Rolle zu spielen hatte. Es ging eigentlich ausschließlich darum: Ist das nach Bundesberggesetz möglich? Ist das zulässig? Ja oder nein? Die Prüfung ist erfolgt. Das Ergebnis war: Ja. Es kann genauso gemacht werden, wie Neptune Energy das laut Betriebsplan eingereicht hat. Das war am Ende des Tages alles. Das ist der Status quo. Alles andere spielt am Ende dann nicht mehr die Rolle, wenn wir jetzt diese Lösung haben, die zu genehmigen war.
Deswegen ist die Thematik Ich habe ja gesagt: Im Jahr 2020 gab es diese Variante nicht. Fakt ist: Im Jahr 2020 wurde die Auskofferung wenn sie dann umgesetzt werden könnte; wir wissen ja um die Situation mit den 27 000 t, die bis heute nicht final gelöst ist; ich habe gerade auch erläutert, wie die Situation zum Thema Quecksilber bspw. ist als einzig mögliche Variante angesehen. Denn die Variante, über die wir jetzt reden und die laut Betriebsplan eingereicht wurde, hat zum damaligen Zeitpunkt nicht existiert. Das ist Status quo bei der Thematik Brüchau und Neptune Energy.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Gut. - Dann Frau Frederking. - Sie haben das Wort.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Herr Minister, Ihren Vorwurf, wir würden uns beschweren, dass Sie nicht richtig informieren, möchte ich ganz freundlich zurückweisen. Dafür gibt es keinerlei Belege. Sie bauen Fronten auf, die nicht vorhanden sind.
(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)
Ganz im Gegenteil: Ich habe in meiner Rede sogar ausdrücklich gesagt, dass Sie uns informieren und einbeziehen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Zum Punkt Abreicherung des Quecksilbers.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ja.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Die Firma econ hat angeboten, Proben aus der Giftschlammgrube Brüchau zu ziehen, die Abfälle zu konditionieren und so weit abzureichern, wie es erforderlich ist, also, das auszuprobieren. Das Angebot steht, das Angebot ist nur nicht angenommen worden. Wenn es jetzt wieder heißt, es gibt diese Entsorgungswege nicht: Das LAGB hat sogar öffentlich gesagt, dass die Entsorgungswege tatsächlich nicht bis zum Schluss geprüft worden seien. Diese Entsorgungswege LAGB, nehme ich an waren auch beim Webinar dabei. Die gibt es.
Zu Ihrem letzten Punkt, es müsste eine Anlage gebaut werden. Das ist richtig. Das hat die Firma auch dargestellt. Das ist ja das Geschäftsmodell der Firmen. Sie bauen Anlagen und betreiben die. Die würden innerhalb von zehn Monaten diese Anlage zur Konditionierung der Abfälle vor Ort bauen können, d. h. diese zwei Schritte, einmal trennen, abdampfen und dann noch umwandeln in Quecksilbersulfid, dass es endlagerfähig gemacht wird.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Genau.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Auch an dieser Stelle noch einmal relativ nüchtern betrachtet: Das LAGB hatte die Aufgabe und hat auf der Veranstaltung zugesagt ich war auf der Bürgerversammlung dabei : Wir prüfen diese Situation, die da geschildert wurde. Das Ergebnis ist auch relativ nüchtern betrachtet : Es ist im Moment keine Anlage existent. Es gibt Aussagen, dass es möglich wäre. Ich habe darauf hingewiesen: Die Variante, die das Unternehmen mitgeteilt hat, würde maximal eine Reduktion in Höhe von 210 mg/kg ermöglichen. Das nützt nichts, weil sie das in Sondershausen nicht einlagern können.
Dann hat das LAGB die Information bekommen, dass es theoretisch wohl möglich wäre, und ich habe auch in meinem Vortrag hier gesagt, dass das auch nicht angezweifelt würde, dass es theoretisch möglich wäre, auf eine Reduktion in Höhe von 100 mg/kg oder weniger zu kommen. Aber Fakt ist, es kann halt nicht geprüft werden, ob es am Ende wirklich funktioniert, weil die Anlage nicht existiert und weil sie noch nicht genehmigt wäre. Sie ist noch nicht einmal gebaut, nichts. Das ist einfach Status quo.
(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)
Aber das spielt am Ende, das will ich auch noch sagen, gar keine Rolle in der anderen Bewertung, nämlich in der Bewertung des eingereichten Betriebsplans. Das ist Aufgabe des LAGB gewesen.
Ich will auch noch darauf hinweisen: Wir haben oft die Situation, dass man sagt, dass sich die Politik nicht irgendwo einmischen soll. Genau das ist hier der Fall. Es ist ausschließlich Aufgabe des LAGB gewesen, zu prüfen. Diese Prüfung hat stattgefunden. Es ist positiv beschieden worden. Das wurde uns wiederum mitgeteilt. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Wir hatten eine Bürgerversammlung dazu. Die Aussage das wissen Sie, Frau Frederking, auch; wir hatten auch noch einmal bilaterale Gespräche, auch mit Herrn S. war: Das ist vom Level her genau dasselbe wie die Auskofferung. Es ist genau das Maximum, was im Moment überhaupt technisch erreichbar ist.
(Kathrin Tarricone, FDP: Genau!)
Die steht ja auch. Das sollte man auch immer sehen. Es ist nicht eine schlechtere Variante. Es ist auch nicht so, dass man sagt: Mit der Auskofferung werden wir am Ende das Ergebnis verbessern. Es ist technisch eins zu eins gleich. Das wissen Sie auch. Das wurde auch mitgeteilt. Es wurde auch geprüft.
Deswegen sollten wir aufpassen, dass man nicht suggeriert: Wir haben jetzt hier einen Plan B, der schlechter ist, sondern wir haben jetzt hier eine Lösung. Wir hatten über Jahrzehnte hinweg keine Lösung für Brüchau. Es gab sie einfach nicht. Jetzt gibt es die Lösung. Jetzt werden die Menschen in den nächsten Jahren endlich, wirklich endlich auch dort in der Altmark diese Lösung haben. Es wird nur noch einige Jahre dauern, bis das Thema Brüchau gelöst so ist, wie es gelöst werden muss, nämlich so, dass die Umwelt nicht mehr vergiftet wird.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke.

