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Plenarsitzung

Transkript

Juliane Kleemann (SPD): 

Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Genau heute vor einer Woche war der Presse zu entnehmen, dass das Landesamt für Geologie und Bergwesen die Abkapse-lung des sogenannten Silbersees in Brüchau genehmigt hat. Das heißt, die vom Landtag seinerzeit einstimmig beschlossene Auskofferung ist nach diesem Beschluss vom Tisch. Es ist sicherlich für viele hier im Haus, vielleicht sogar für alle, nachvollziehbar, dass das sowohl in Brüchau als auch in der Re-gion insgesamt für doch erheblichen Unmut gesorgt hat. Das ist am Sonntag letzter Woche auch noch einmal bei der Demonstration deutlich geworden, bei der einige wenige Abgeordnete aus die-sem Haus anwesend war.

Es gibt mittlerweile auch Vorschläge, wonach das quecksilberhaltige Material getrennt werden kann, dass also die Stoffe, die hoch giftig und quecksilberhaltig sind, abgetrennt werden können. Ich frage an dieser Stelle die Landesregierung: Warum hat das LAGB die Genehmigung jetzt erteilt und gerade die vorhandenen Optionen für die Auskofferung nicht mehr weiterverfolgt? 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Frau Kleemann. - Herr Minister.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Von meiner Seite erst einmal guten Morgen! Ich hoffe, dass alle einen schönen Sommer hatten und wir jetzt wieder gemeinsam in die Themen einsteigen können. 

Ich bedanke mich für die Frage; denn das ist ein wichtiges Thema für die Menschen in Sachsen-Anhalt - nicht nur in der Altmark. Das Thema „Brüchau“ hat, wie Sie es richtig gesagt haben, Frau Kollegin, in der letzten Legislaturperiode gerade auch den Landtag und die Ausschüsse sehr umfangreich be-schäftigt. Ich will erst direkt auf Ihre Frage antworten, das auch herleiten und dann vielleicht noch ein paar weitergehende Informationen zum Verlauf geben. 

Es geht, wie es, denke ich, hier auch bekannt ist, darum, dass das Unternehmen Neptune Energy im Oktober 2024 dem LAGB einen Betriebsplan zur Standortsicherung der bergbaulichen Abfallentsor-gungsanlage Brüchau vorgelegt hat. Das LAGB, geführt von Herrn S. - der mehrfach wegen dieser Thematik im Landtag war  , ist dann verpflichtet, auf der Basis des Bundesberggesetzes diesen Be-triebsplan zu prüfen. Das ist die Aufgabe und das ist auch die einzige Aufgabe, die das LAGB dabei am Ende des Tages hat. Das heißt, sie schauen: Ist dieser Betriebsplan zulässig oder ist er nicht zulässig? Es gibt dann bspw. auch - das ist bekannt - ein Beteiligungsverfahren, basierend auf dem Bundes-berggesetz. Das heißt, die Behörden, die mit betroffen sind - auch die vor Ort natürlich, ebenso die Kommunen  , sind zu beteiligen.

Dann gibt es ein Ergebnis. Und das Ergebnis heißt entweder, die Zulassungsvoraussetzungen für die-sen Betriebsplan liegen vor, oder es heißt, sie liegen nicht vor. In diesem Fall liegen die Zulassungsvo-raussetzungen vor. Dann wiederum sieht das Bundesberggesetz vor, dass das Unternehmen ein Recht hat, diese Zulassung sehr zeitnah zu bekommen. Das ist es, was passiert ist. Das LAGB hat pflichtgemäß darüber informiert, auch die Öffentlichkeit. 

Ich will auch noch einmal ganz bewusst sagen: Wenn man sich das anguckt, erkennt man, es gibt da keinen Ermessensspielraum für das LAGB. Die können also nicht sagen: Na ja, wir können vielleicht ir-gendwie anders handeln. - Die haben ausschließlich basierend auf dem Bundesberggesetz zu handeln und das haben sie gemacht. 

Ich kann das jetzt einmal in drei Ebenen aufteilen, weil so ein bisschen die Frage im Raum steht, ob man das vielleicht anders hätte machen können. Was hätte Herr S. machen sollen? Er hätte jetzt, nachdem alles geprüft ist und feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, gar nichts machen können. Dann hätte man ihm Untätigkeit vorgeworfen. Er hätte sagen können: Ich lasse diese Zulassung nicht zu. - Dann hätte man ihm, gerichtlich vor allen Dingen, vorwerfen können, dass das so nicht geht, weil nach dem Bundesberggesetz alles geprüft ist. Dann bleibt, rein sachlich betrachtet, die dritte Variante übrig: dass die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen und seine Behör-de das dann entsprechend genehmigen muss. Das ist die Basis.

Was haben wir hier im Landtag gemacht und was ist vor Ort passiert? Wir haben in mehreren Sitzun-gen des zuständigen Ausschusses, unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Lars-Jörn Zimmer, sehr umfangreich über diese Thematik beraten und vor allen Dingen informiert. Vertreter des LAGB waren immer vor Ort. Wir hatten immer auch die Öffentlichkeit einbezogen. Ich will bspw. darauf hinwei-sen, dass der Ausschuss beschlossen hat, die letzte zu diesem Thema stattfindende Sitzung nicht öffentlich durchzuführen, und ich als Minister darum gebeten habe, weil es für mich keinen Grund gegeben hat, das nicht öffentlich zu machen, dass auch diese Sitzung öffentlich ist, sodass immer alle anwesend sein können. Es waren bspw. auch Bürger von der Bürgerinitiative immer dabei; die Abge-ordneten sowieso. Das heißt, wir haben dort umfänglich informiert.

Wir haben des Weiteren den Abgeordneten, die sich sehr intensiv damit befasst haben, die mir auch regelmäßig gemeinsame Briefe geschrieben und Nachfragen gestellt haben - das waren Sie, Frau Kleemann, Frau Hietel-Heuer, Frau von Angern und Frau Frederking -, in einer der letzten Sitzungen dadurch, dass auf meine Bitten Herr S. hierhergekommen ist, noch einmal die Möglichkeit gegeben - die gab es aber vorher auch -, die detaillierten Fragen, die sie hatten und die sie an uns gerichtet ha-ben, mit Herrn S. persönlich zu besprechen. Ich weiß nur, dass damals Frau von Angern nicht dabei sein konnte, weil sie im Landtag eine Rede hielt. Aber es war auch wichtig, dass man diese Möglich-keit hatte. 

Dann gab es vor Ort zwei große Veranstaltungen; die eine war von dem Unternehmen Neptune Energy organisiert. Da ging es um das Thema „Lithiumgewinnung“, aber natürlich wurde auch über das Thema „Standortsicherung Brüchau“ diskutiert. Und es gab jetzt eine Bürgerversammlung. Dazu kam es - das will ich auch sagen - auf Bitten einzelner Abgeordneter, unter anderem von Frau Freder-king, die nach der letzten Ausschusssitzung gesagt hat: Bevor die Genehmigung erteilt werden muss - das war nämlich das Ergebnis der Ausschusssitzung -, bitte noch einmal eine Bürgerversammlung machen. - Die hat dann auch stattgefunden. Ich kann mich daran erinnern, dass fast alle Fraktionen vertreten waren. Ich weiß, die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion waren vertreten; ich meine, die FDP- und die SPD-Fraktion auch - Sie selbst waren mit dabei -; die GRÜNEN waren dabei und auch die Fraktion Die Linke. Wer sich an diese Sitzung erinnern kann:

Ich fand schon, dass es eine sehr vernünftige, sachliche Sitzung war. Diese Bürgerversammlung dau-erte zweieinhalb bis drei Stunden. Es gab viele Fragen. Auch ich als Minister wurde gefragt und habe Rede und Antwort gestanden. Das LAGB hat damit noch einmal ein Zeichen gegeben, dass hier volle Transparenz zu herrschen hat.

Was ist das Ergebnis? Das möchte ich auch noch einmal für diejenigen beschreiben, die schon damals dem Landtag angehört haben und sich sehr intensiv mit der Thematik befasst haben. In der letzten Legislatur gab es ein Gutachten, in dem drei Möglichkeiten betrachtet wurden. Keine dieser Möglich-keiten ist die jetzt genehmigte Variante; das will ich ganz bewusst betonen.

Die Fachleute   das wurde bei der Bürgerversammlung gesagt und vor allem im Ausschuss intensiv er-läutert   sagen, dass die gewählte Variante nicht nur genehmigt werden musste, sondern dass auch sichergestellt ist, dass es keinen Eintrag in die Umwelt mehr geben wird.

Das heißt, das Land Sachsen-Anhalt, in dem Fall das LAGB, hat jetzt eine Lösung gefunden, die es so Jahrzehnte nicht gab. Wir haben jetzt für Brüchau eine Lösung gefunden, mit der wir dieses Thema endlich abschließen können. Wenn es in den nächsten drei bis vier Jahren   es wurde uns gesagt, so lange werde es noch dauern   erledigt ist, wird das Ergebnis sein, dass es keine weiteren Einträge in die Umwelt geben wird. Ich glaube, das ist das Hauptthema für die Menschen vor Ort.

Deswegen bitte ich darum, auch bei allem Verständnis für einzelne Abgeordnete, die dazu richtiger-weise immer wieder Fragen gestellt haben, die rechtliche Lage und das Ergebnis zu betrachten.

Das ist ein Ergebnis bzw. eine Variante, die so vor einigen Jahren noch nicht zur Verfügung stand. Hierbei ging es ausschließlich darum, was rechtlich zu genehmigen ist und was nicht. Und es wurde vollumfänglich geprüft. Deshalb glaube ich, dass wir inklusive der Bürgerbeteiligung und der Beteili-gung aller Abgeordneten sowohl der Opposition als auch der regierungstragenden Fraktionen jetzt einen Weg haben, den wir gemeinsam gehen, der durch die Fachexperten des LAGB überwacht und am Ende des Tages erfolgreich sein wird.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Sie haben eine Nachfrage? - Frau Kleemann, bitte.


Juliane Kleemann (SPD): 

Vielen Dank für die Darstellung der einzelnen Schritte. Tatsächlich war ich bei vielen dieser einzelnen Termine dabei. Ich gebe aber ehrlich zu, dass mich die Pressemitteilung am Donnerstag der letzten Woche kalt erwischt hat. Nach der Veranstaltung vom 2. Juli 2025 in Salzwedel habe ich nämlich ge-dacht, dass es noch eine weitere Veranstaltung geben wird, in der   mit dem Eindruck sind, glaube ich, viele herausgegangen   der Vorschlag der im Raum benannten Firma aus Schwabing, dass man das abtrennen könne, noch einmal diskutiert wird.

Jetzt ist die Situation folgende   Sie haben es völlig richtig dargestellt  : Es war zu genehmigen, aber es bleibt quasi diese Lücke, die das Misstrauen vor Ort weiter schürt. Das finde ich an der Stelle sehr be-denklich. Warum ist das nicht noch einmal dargestellt worden, damit die Menschen vor Ort eine Chance haben, mit dieser Entscheidung irgendwie mitzugehen? Das ist schon noch einmal ein länge-rer Schritt.

Unabhängig davon müssen wir als Parlament erklären, warum ein Landtagsbeschluss an dieser Stelle nicht mehr gilt. Das ist eine kommunikative und natürlich auch eine strukturelle Frage.

Aber warum wurde diese Variante, die am 2. Juli 2025 vorgestellt wurde, im Nachgang auf dem Weg zu dieser Pressemitteilung nicht noch einmal in einer anderen Form als „die Bürgerbeteiligung war dabei“ kommuniziert? Für mich ist das, ehrlich gesagt, auch eine echte Überraschung. Es bleibt ein-fach eine kommunikative Lücke. Wir alle in diesem Raum wissen, dass Kommunikation für Vertrauen eine relevante Rolle spielt. Das ist an der Stelle aus meiner Perspektive zumindest versäumt worden. Die Frage ist jetzt, ob man das nachholen kann.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Also noch einmal, Frau Kollegin, das sehe ich etwas anders. Sowohl im Landtagsausschuss als auch in den Gesprächen mit dem LAGB, die hier geführt wurden, als auch bei der Versammlung im Altmark-kreis Salzwedel wurde genau der Weg, den ich hier erläutert habe, sehr intensiv und teils noch viel umfangreicher als ich es in der Fragestunde tun kann, im Detail dargestellt. Jede einzelne Nachfrage war zugelassen. Genau das, was wir hier haben, ist beschrieben worden.

Ich bin stolz, in einem Land zu leben, in dem es Gesetze gibt, an die es sich zu halten gilt. Dass hier nicht politisch entschieden werden darf, habe ich mehrfach erläutert. Ich habe als Minister die Fach-aufsicht für das LAGB, aber eben ausschließlich die Fachaufsicht. Das heißt, ich habe zu prüfen, ob sie alles richtiggemacht haben - und das haben sie.

Das LAGB hat sich ausschließlich an das Gesetz zu halten; hier ist es das Bundesberggesetz. Es stand dem Unternehmen Neptune Energy frei, diesen Betriebsplan einzureichen und das haben sie auch gemacht. Genau daran muss man sich halten, inklusive der Thematik.

Sie sagen, Sie waren etwas überrascht, dass auch ein Recht darauf besteht, sehr zeitnah eine Geneh-migung zu bekommen, wenn es genehmigungsfähig ist. Die Erteilung einer Genehmigung darf nicht über einen langen Zeitraum verzögert werden, ohne dass es dafür eine Begründung gibt. Sonst wür-de nämlich die Frage der Untätigkeit gegenüber dem LAGB zur Diskussion stehen, was wir dann hier auch diskutieren müssten. Aus meiner Sicht ist das schon eine sehr große Transparenz gewesen, meiner Meinung nach die größtmögliche.

Ich habe trotz der Tatsache, dass ich nur die Fachaufsicht ausübe, an diesen Bürgerversammlungen teilgenommen. Ich habe unzählige E-Mails und Briefe, die ich bekommen habe, beantwortet und dem Landtag jederzeit die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen, und diese auch beantworet. Ich erwarte, dass man sich jetzt wirklich intensiv mit dem Weg, der jetzt gegangen wird, beschäftigt. Ich weiß, dass dies der einzig mögliche Weg ist, den das LAGB gehen durfte und konnte.

Wir haben das damals ehrlicherweise auch so gesagt. Ich weiß noch: Es war damals die Kollegin Fre-derking, die nach dem Ausschuss auf mich zukam und sagte, dass sie die Situation jetzt verstehe, aber dass es schön wäre, wenn, bevor sie das mitteilen müsse, noch eine Bürgerversammlung geben würde. Das haben wir getan. Genau das haben wir im Nachgang der Ausschusssitzung auch noch einmal besprochen.

Deswegen halte ich das, was hier passiert ist, für richtig. Sie sind alle Abgeordnete, Volksvertreter, Sie haben das Recht, jederzeit vollumfänglich informiert zu werden. Das haben wir zum einen umge-setzt. Zum anderen haben wir die Bürger gleichermaßen informiert, inklusive allem, was man so ge-hört hat und was an Fragen gestellt wurde.

Am Ende des Tages möchte ich mich beim LAGB dafür bedanken, dass wir als Ministerium zu jeder Zeit nicht nur das Gefühl hatten, sondern konnten auch nachweisen, dass ausschließlich auf Basis des Bundesberggesetzes entschieden wurde.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung.