TOP 20
Tagesordnungspunkt 20
a) Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2024
Bericht Ausschuss für Petitionen - Drs. 8/5650
b) Erledigte Petitionen
Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 8/5651
Zu dem ganzen Vorgehen und Verfahren wird Ihnen die Abg. Frau Hohmann berichten.
Monika Hohmann (Berichterstatterin):
Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Das Erste wird der Tätigkeitsbericht sein, und zwar für das Jahr 2024. Das andere kommt dann erst später.
Der jährliche schriftliche Bericht des Ausschusses für Petitionen an den Landtag für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 liegt Ihnen in der Drs. 8/5650 vor.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 424 Bürgerbegehren ein. Davon wurden 188 Bürgerbegehren online auf der Internetseite des Landtages eingereicht. 417 Vorgänge wurden als Petition registriert und bearbeitet, sieben Vorgänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet, soweit die Petenten ihr Einverständnis dazu erteilten.
Mit 14,8 %, also knapp 15 %, waren in den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr die höchsten Eingänge von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Landtag mit 13 % und dem Sachgebiet Justiz mit 12,7 %.
Der geringste Eingang war in dem Sachgebiet Wissenschaft mit 1 % zu verzeichnen. Statistische Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht ab Seite 37 entnehmen.
Auch die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen wurde in diesem Berichtszeitraum zahlreich genutzt. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 14 Sammelpetitionen mit insgesamt 52 063 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielweise seien hier folgende Themen genannt: gesetzliche Regelungen zur Finanzierung von Ersatzschulen mit 43 307 Unterschriften und die chemische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und ähnlicher Schädlinge mit 3 150 Unterschriften. Als heute Morgen der Eichenprozessionsspinner angesprochen wurde, war ich sogleich hellhörig.
Des Weiteren gingen zwei Mehrfachpetitionen ein. Themen waren die Förderung für Schullandheime und die JVA Volkstedt.
In 17 Sitzungen standen 476 Petitionen auf der Tagesordnung. Von diesen wurden 229 Petitionen durch Einzelaufruf behandelt. Zu 68 Petitionen waren Petenten anwesend und nutzten die ihnen gebotene Möglichkeit, der Behandlung ihrer Petition persönlich zu folgen und zu ihren Anliegen auszuführen. Das entspricht einem Anteil von 29,7 %. Also zu fast jeder dritten Petition waren Petenten anwesend. Ich finde es gut, dass wir damals diese Regelung getroffen haben.
247 Petitionen wurden im vereinfachten Verfahren für erledigt erklärt. Dies bedeutet, dass eine Beratung im Ausschuss nicht erforderlich war, weil sich diese Petitionen bereits erledigt hatten.
Insgesamt konnten damit 417 Petitionen abgeschlossen werden. Das sind 9,2 % weniger als im Vorjahr. Wir sind nicht fauler gewesen, sondern die Petitionen waren umfänglicher und wir brauchten mehr Zeit für die Befassung. Führend ist das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 17 % abschließend behandelter Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 15,1 % und dem Sachgebiet Landtag mit 14,2 %.
Ein Ortstermin wurde durchgeführt. Der Ausschuss konnte bei diesem Termin wieder feststellen, wie wichtig der unmittelbare Kontakt zwischen allen am Verfahren beteiligten Personen ist. Den betroffenen Bürgern kann so vermittelt werden, dass ihre Anliegen ernst genommen und nicht nur nach Aktenlage entschieden werden.
(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)
Eine öffentliche Anhörung haben wir auch durchgeführt, und zwar zum Thema Unterrichtsversorgung in Havelberg.
Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. In fünf Fällen bat der Petitionsausschuss die jeweils zuständigen Fachausschüsse um eine Stellungnahme. Diesen Ausschüssen danken ich und alle weiteren Mitglieder des Petitionsausschusses ausdrücklich für ihre Unterstützung. Eine weitere Petition wurde dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnisnahme weitergeleitet, um den Fachausschuss auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.
(Unruhe)
Jetzt kommt wieder eine spannende Zahl, auch wenn es für manche vielleicht nach Statistik klingt. Für uns ist das aber nicht so. 18,2 % - das sind 76 Petitionen - der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden; sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 6 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt. Zusammengerechnet sind es fast 25 %. Man kann also sagen, dass jede vierte Petition erfolgreich abgeschlossen wurde. Das ist wirklich eine sehr gute Leistung.
In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden jedoch nicht zu beanstanden oder aber ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Das spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.
Im Namen des Petitionsausschusses danke ich den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung für die kompetente Unterstützung des Ausschusses. Ich blicke einmal in diese Richtung zur Landesregierung und auch in diese Richtung zur Landesregierung. Mit der Zuarbeit Ihrer Mitarbeiter für die Petitionen kann man wirklich sehr gut arbeiten.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Beispielhafte Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 11 ff. des Berichtes entnehmen.
Im März 2024 unternahm der Ausschuss eine Delegationsreise nach Rheinland-Pfalz. Dabei sammelte er interessante Eindrücke zu dem dortigen Petitionswesen, insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Bürgerbeauftragten.
Zum Schluss möchte ich meinen Dank auch an die Mitglieder des Petitionsausschusses richten, welche sich überwiegend mit großem Einsatz und Engagement überparteilich für die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger eingebracht haben. Selbstverständlich geht mein Dank auch an die Mitarbeiterinnen des Ausschussdienstes, die uns wirklich immer tatkräftig unterstützen. - Ich danke Ihnen erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei allen Fraktionen)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Hohmann, für diesen Bericht. - Es gibt eine Intervention von Frau Gorr. - Frau Gorr, bitte.
Angela Gorr (CDU):
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Als stellvertretende Ausschussvorsitzende möchte ich gern im Namen der Ausschussmitglieder überparteilich - Ausrufungszeichen - einen ganz herzlichen Dank an unsere Vorsitzende richten. Sehr geehrte Kollegin Hohmann! Wir arbeiten zügig. Leider ist die Nein, die Aufmerksamkeit war heute schon ziemlich hoch. Ich hoffe, jeder hat die Zahlen der Petitionen gehört, die wir bearbeiten.
Ich denke, wir haben eine sehr konstruktive Zusammenarbeit in dem Ausschuss - ich sehe überall Nicken ; das möchte ich hier einfach einmal sagen. Vielen Dank an Frau Hohmann und natürlich auch an das Ausschusssekretariat. Ich denke, wir würden uns alle sehr freuen, wenn als Anerkennung unserer Arbeit jemand in den Tätigkeitsbericht hineinschaut. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei allen Fraktionen)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Gorr. - Frau Hohmann, wollen Sie noch etwas sagen?
Monika Hohmann (Die Linke):
Recht herzlichen Dank, Frau Gorr. Das ist eigentlich das, was ich immer gesagt habe. Der Petitionsausschuss ist ein bisschen anders als alle anderen Ausschüsse, weil es dort wirklich um die Sache und um den Bürger geht.
(Unruhe - Stefan Gebhardt, Die Linke: Nimm doch mal die Blumen an und sag schönen Dank! - Zuruf von Eva von Angern, Die Linke - Weitere Zurufe)
- Nein, halt; wie man es interpretieren möchte. Es geht um die Sache des Bürgers, bei der wir zu einer Lösung kommen wollen. In den anderen Ausschüssen gibt es Vorlagen und Anträge. Dort wissen wir meist, zu 99 % - vielleicht nicht ganz - oder zu 90 %, dass die Koalition entscheidet, wie es ausgeht. Das ist bei uns nicht so. Bei uns entscheiden wir alle, wie es ausgeht.
(Zurufe)
Das ist eben der Unterschied. Diejenigen, die jetzt ein wenig laut sind und sich ein bisschen mokieren, lade ich natürlich recht herzlich in den Petitionsausschuss ein, um einfach einmal zu schauen, wie es dort abläuft, und dann zu sehen, was wir denn anders machen als in den anderen Ausschüssen. Das ist vielleicht auch einmal hilfreich. Vielen, vielen Dank. - Ach so, Sie sind erstmal an der Reihe.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ja, genau, Frau Hohmann. Ich wollte gerade mit einem Begriffspaar zur Seite springen und sagen, dass vieles, was das Parlament macht, abstrakt generelle Inhalte hat und Sie individuell konkret arbeiten. Das ist die juristische Unterscheidung zwischen Einzelfällen und allgemein geltenden Gesetzen. Ich denke, es ist wirklich ein etwas atypischer Ausschuss, aber wir wissen alle, dass er eine hohe Außenwirkung hat und dass die Arbeit in diesem Ausschuss ausgesprochen intensiv ist. - Jetzt spricht noch einmal Frau Gorr. Aber wozu? Sie wollen doch nicht mich kommentieren.
Angela Gorr (CDU):
Zu den Äußerungen von Frau Hohmann darf ich nicht sprechen?
(Oliver Kirchner, AfD: Nein! Das haben wir alle! - Zuruf: Nein! - Weitere Zurufe)
- Schade, ich hätte noch etwas Interessantes zu sagen gehabt. Das mache ich beim nächsten Mal.

