Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt steht unter Druck. Das spüren die Menschen jeden Tag. Termine werden knapper, Wege länger und vielerorts ist klar, dass die nächsten Jahre eher schwieriger werden.
Die AfD möchte, dass die haus- und fachärztliche Unterversorgung einer Region bereits ab einer deutlich höheren Versorgungsschwelle festgestellt wird als bisher. Bei festgestellter Unterversorgung sollen die vom sogenannten Regelleistungsvolumen, RLV, bestimmten Budgetbegrenzungen temporär aufgehoben werden. Ein unbegrenztes RLV in unterversorgten Regionen, so der Antrag, soll Planungssicherheit schaffen, bestehende Praxen stärken und die Gewinnung von Nachwuchsärzten erleichtern. Nun ist es allerdings so, dass die Budgetbegrenzungen für die hausärztliche Versorgung in Deutschland bereits weitestgehend aufgehoben wurden. Die Entbudgetierung für Hausärzte ist auf der Grundlage des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, GVSG, zum 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Für Kinder- und Jugendärzte ist eine Entbudgetierung bereits seit April 2023 in Kraft.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2025 sieht vor, darüber hinaus eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten in unterversorgten Gebieten zu prüfen. Dabei ist klar, dass eine entsprechende Entscheidung zu spürbaren Kostenanstiegen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen würde.
Gleichzeitig geht demnächst ein Referentenentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in den parlamentarischen Prozess. Das sind schwierige Abwägungen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen, wie wichtig eine Modernisierung unseres Systems der Gesundheitsfinanzierung ist,
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
auch mit einem höheren Anteil von Steuerfinanzierung und einer klaren Priorisierung von Gesundheit bei öffentlichen Budgets. Aber derzeit ist es so, dass Kostensteigerungen vor allem bei den gesetzlich Krankenversicherten hängen bleiben. Dass sich die Verfasser des Antrags dessen bewusst sind, zeigt die vorgesehene Begrenzung der Entbudgetierung betroffener Arztpraxen auf maximal fünf Jahre. Aber wie soll denn damit die angestrebte Planbarkeit erreicht werden?
Fazit. Das Anliegen ist ein sehr wichtiges, aber dieser Hebel, zumal von der Landesebene aus, greift zu kurz. Lassen Sie uns strukturiert und strategisch unsere Möglichkeiten auf der Landesebene in enger Zusammenarbeit mit allen Akteuren optimal nutzen. Dazu gehört, dass wir auch auf die bereits eingeführten Ansätze wie Landarzt-, Amtsarzt- und Zahnarztquote an unseren Universitäten, Telemedizin, ambulant stationäre Versorgungsmodelle um einige wichtige Beispiele zu nennen weiter aufbauen. Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Richter-Airijoki, es gibt eine Frage von Herrn Silbersack. Wollen Sie diese zulassen?
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Ja.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Das glaube ich Ihnen sofort. Deswegen kann Herr Silbersack sie auch stellen. - Bitte.
Andreas Silbersack (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Es geht hierbei um das Thema des niedergelassenen Bereichs. Wir diskutieren häufig auch darüber, wie es mit der Krankenhauslandschaft im Land Sachsen-Anhalt aussieht. Wir stellen fest, dass in vielen Bereichen innerhalb der Krankenhauslandschaft eine Ambulantisierung stattfindet. Das heißt, dort werden ambulante Leistungen, auch Leistungen von Niedergelassenen erbracht.
Ich will Sie fragen: Wie schaffen wir es, die Attraktivität im niedergelassenen Bereich hochzuhalten und zu steigern, wenn wir gleichzeitig die Krankenhäuser in ihrer Möglichkeit, niedergelassene Leistungen bzw. ambulante Leistungen zu erbringen, stärken?
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Eine wunderbare Frage.
(Lachen bei der FDP)
Es ist eine echte Herausforderung. Denn unser Gesundheitssystem ist seit 150 Jahren so gewachsen, dass die Selbstverwaltung zum Teil getrennte Strukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgebaut hat. Wir haben die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft und wir müssen immer die Betreffenden zusammenbringen. Das passiert auch. Sie beraten sich und stimmen sich gegenseitig ab. Auf längere Sicht, denke ich, sollten wir im Gesundheitswesen zu Vereinfachungen kommen. Das betrifft die Bundesebene. Daran sind viele Akteure beteiligt.
Für Sachsen-Anhalt sehe ich im Moment, dass die Abstimmung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenhausgesellschaft sehr erforderlich ist und dass man sich auch in den betreffenden Regionen immer sehr gut abspricht. Das ist in Havelberg und Genthin natürlich ein Thema. Wo es sehr gut gelungen ist das hat man mir jedenfalls gesagt , ist beim MVZ in Dessau, das vom Krankenhaus ausgeht, aber auch von den niedergelassenen Ärzten sehr gut akzeptiert wird und wo das gut vernetzt ist. - Danke.

