Eva von Angern (Die Linke):
Ich mache es relativ kurz; denn der Konsens war spürbar. Ich hoffe, dass uns damit etwas gelingt. Ich will nur sagen, wichtig wäre es wirklich, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden und nicht irgendwie noch irgendetwas in den Strafvollzugsgesetzen maximal anzupassen, damit es zur Bundesregelung passt.
Ich will aber auch noch sagen: Es hatte Gründe, warum es diese gemeinschaftliche Nebenklagevertretung gibt. Vielleicht ist es sogar der Anlass aus Sachsen-Anhalt zu sagen: Das ist nicht vernünftig. Es ist nicht im Sinne der Opfer. Es war übrigens eine CDU-SPD-Regierung, die die entsprechende Reform gemacht hat. Sie waren es nicht von der FDP. Ich glaube, Sie waren gar nicht im Bundestag.
Aber das ist so ein Punkt. Es hatte Gründe, warum man das auch entschieden hatte. Wie gesagt, das sind auch prozessökonomische. Damit meine ich nicht die Kosten, die für den Staat anfallen. Es ist mir wichtig, das noch einmal ausdrücklich zu sagen. Ganz im Gegenteil: Ich habe über unseren Obmann im Haushaltsausschuss eher noch gefragt: Können wir irgendwie die Landeskasse entlasten für den Fall, dass das Amtsgericht Halle anders geurteilt hätte? Es hat mich nicht überrascht, dass das Urteil so ausgefallen ist; denn § 397b StPO sieht das vor.
Ich möchte aber dafür werben, dass wir uns die Bundesrechtsanwaltsordnung anschauen, weil auch die Rechtsanwälte Teil der Strafrechtspflege sind. Auch sie haben eine Verantwortung. Ich sehe keinen Grund, warum diese Daten herausgegeben worden sind. Das ist mir nicht erklärbar. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns, wenn wir das Fachgespräch durchführen, die Rechtsanwaltskammer einladen, vielleicht auch den Deutschen Anwaltverein. Ich würde gern einmal mit ihnen darüber reden, wo sie ihre Aufgabe, ihre Rolle im Sinne der Vertretung der Opferrechte im Strafprozess sehen. - Danke.
(Zustimmung bei der Linken)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau von Angern, es gibt eine Nachfrage, und zwar von Herrn Kosmehl.
Eva von Angern (Die Linke):
Klar.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Kosmehl, bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielleicht eine kurze Vorbemerkung. Es ist ja nicht nur die Frage, ob der Anwalt etwas an seinen Mandanten weitergibt das können wir gern besprechen , sondern es ist auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft zu einem so frühen Zeitpunkt vollständige Akten übermitteln muss oder ob man nicht eine Einsichtssperre machen kann.
(Eva von Angern, Die Linke: Na ja!)
Aber das ist eine andere Frage.
Ich wollte Sie zu einem rechtlichen Punkt etwas fragen. Sie kennen sicherlich die Schreiben des Amtsgerichts Naumburg an die Opfer, nicht an die Nebenklägervertreter. Ich zitiere einmal: Zwar liegen die Voraussetzungen gemäß § 397 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO insoweit nicht direkt vor, da die Beschuldigten keine Wir wenden es aber trotzdem an. Das Gericht sagt selbst, es liegt eigentlich der Fall gar nicht vor, aber wir machen trotzdem eine Begrenzung auf zwei Nebenkläger. Haben Sie dafür eine Erklärung?
Eva von Angern (Die Linke):
Ehrlich gesagt, nein. Sie wissen, wir als Rechtspolitikerinnen tun immer gut daran, uns in der Kommunikation oder Kommentierung von Urteilen zurückzuhalten. Wir sehen, welche Probleme daraus entstehen. Ich sage Ihnen auch: Ich hätte gern, zumindest für diejenigen, die sich eine Nebenklagevertretung gesucht haben, bei denen auch ausdrücklich schwere Verletzungen vorliegen sie wurden katalogisiert; das wissen Sie , dass diese Nebenklagevertretung möglich ist.
Aber wir sind jetzt an dem Punkt, an dem wir gucken müssen, dass die Kommunikation verbessert wird. Dazu habe ich etwas gesagt. Die ist nicht gut gelaufen. Die ist im Zusammenhang mit dem Bau nicht gut gelaufen. Die ist in diesem Zusammenhang nicht gut gelaufen. Und ich sage Ihnen: Auch die Anwaltschaft ist gerade sauer; denn das sind diejenigen, die bisher die Arbeit gemacht haben. Sie werden auch dafür bezahlt; das ist nicht die Frage. Natürlich ist auch aus deren Perspektive eine hohe Sensibilität gefragt, wie sie das Ihrer Mandantschaft erklären.
Ich gebe Ihnen recht: Trotz bester Bemühungen wird es Dr. Klaus und Frau Küllmei nicht gelingen, wirklich die Zeit für alle Mandantinnen und Mandanten zu haben. Im Übrigen geht es ja nicht nur um das Mandantengespräch davor, sondern auch währenddessen. Ich mag mir das gar nicht vorstellen, wie das ist - ob sie dann irgendwie Nachrichten per „WhatsApp“ bekommen, wir müssen jetzt hier bitte einmal unbedingt das Verfahren unterbrechen, ich habe Redebedarf. Denn dieses Recht haben sie. An dieser Stelle fehlt mir tatsächlich die Vorstellung. Aber auch an dieser Stelle sage ich: So ein Verfahren gab es eben noch nie.
Wir müssen gucken, dass wir jetzt das Beste daraus lernen
(Unruhe)
nein, gab es nicht , was möglich ist.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Kosmehl. - Bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Eine ganz kurze Nachfrage. Stimmen Sie mir darin zu, dass jetzt bei der Prüfung durch das Landgericht Magdeburg, die Abschlussverfügung, die Anklage zuzulassen und damit das Strafverfahren zu eröffnen, nicht noch einmal die Möglichkeit bestehen würde, dass das zuständige Landgericht eine Entscheidung über die Zulassung von Nebenklägern in seinem Strafprozess treffen könnte?
Eva von Angern (Die Linke):
Sagen wir es einmal so: Ich weiß, dass wir am Landgericht sehr kluge Juristinnen und Juristen haben. Die werden weise entscheiden.

