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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 3

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz - Infra-SVG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6170


Es handelt sich um eine Fünfminutendebatte. Finanzminister Richter wird den Gesetzentwurf der Landesregierung einbringen. - Herr Richter, Sie haben das Wort. Bitte sehr. 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich auf das Gesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“, abgekürzt Infra-SVG, eingehe, mit Ihnen gemeinsam einen Rückblick auf den 18. März dieses Jahres vornehmen. An diesem Tag hat der alte Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen, damit die Bundesregierung ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden € auflegen kann - schuldenfinanziert. Die Bundespolitik hat eine Initiative vorgesehen, nämlich den Ländern und Kommunen die Nutzung von 100 Millionen € im Rahmen des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, abgekürzt LuKIFG, zu ermöglichen. 

Das LuKIFG - ich gehe kurz darauf ein, weil es auch für unsere Gesetzgebungsvorhaben wichtig ist - ist am 24. Oktober, also im letzten Monat, in Kraft getreten. Damit will der Bund die Länder und Kommunen gezielt bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur und bei der Stärkung ihrer Investitionskraft unterstützen. Diese Mittel sind ein entscheidender Impuls für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren. Das Ziel dieser Bundesinitiative ist es, den großen Investitionsrückstau in Deutschland - von Schulen über Verkehrswege bis hin zur Energie- und Klimainfrastruktur - anzugehen und damit eine solide Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum, für Standortstärkung und nachhaltige Handlungsfähigkeit zu schaffen. 

Es ist wirklich wichtig und bedeutsam - der Bund formuliert das ganz ausdrücklich  , dass diese Mittel schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden können. Der Bund sieht hierbei ausdrücklich das Prinzip der Eigenverantwortung als entscheidenden Weg vor; denn nur die Menschen vor Ort wissen, wo die Bedarfe liegen.

Lassen Sie mich kurz auf den Werdegang des LuKIFG eingehen. Der erste Entwurf sah noch weniger Geld, auch für uns vor. Der Königsteiner Schlüssel - der dabei nicht ganz angewendet, sondern moduliert wurde - hat dazu beigetragen, dass wir etwas mehr Geld bekommen. Die Zusätzlichkeit ist nicht mehr enthalten, auch die Doppelförderung ist nicht mehr ausgeschlossen. Die 60 %, die für die Kommunen vorgesehen waren, hat man nicht mehr hineingenommen. Man hat insgesamt mehr Vereinfachungen aufgenommen. Bestand hat allerdings weiterhin, dass finanzschwache Kommunen gesondert gefördert werden sollen. 

Kommen wir zu unserem Gesetz. Lassen Sie mich im Einzelnen darauf eingehen, warum ein Sondervermögen gewählt wurde. Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes unterliegen klaren Zweckbestimmungen und Berichtspflichten. Eine Integration in den regulären Landeshaushalt würde die notwendigen Verwaltungsabläufe erheblich erschweren und zu zeitlichen Verzögerungen führen. Das von der Landesregierung vorgeschlagene Sondervermögen „Infrastruktur“ erlaubt dagegen eine koordinierte, transparente und überjährige Nutzung der Mittel. Zugleich stellt es sicher, dass der Landtag über die Verwendung der Mittel entscheidet, zunächst mit diesem Gesetz, welches ich heute einbringe, und künftig über den jährlichen Wirtschaftsplan. 

Mit dem Sondervermögen stehen insgesamt 2,6139 Milliarden € zur Verfügung. Davon erhält die kommunale Familie 60 % als pauschales Budget. Das sind 1,56834 Milliarden €, also rund 1,6 Milliarden €. Wir alle wissen, dass die kommunale Ebene das Rückgrat der öffentlichen Infrastruktur ist. Ich kann sagen, dass der Landkreistag bereits entsprechende Beispiele für die Förderung bekannt gegeben hat. Aber auch viele Bürgermeister, die sich an uns gewandt haben, haben schon darauf hingewiesen, dass sie mit dem Pauschalbetrag in Höhe von 1,6 Milliarden € die Instandsetzung von Straßen und Brücken sowie die Themen Kitas, Schulen, Radwege, Feuerwehrgerätehäuser und digitaler Netzausbau angehen wollen. 

Die Verteilung der Mittel für den Kommunalarm erfolgt nach einem transparenten, nachvollziehbaren Schlüssel, bei dem die Einwohnerzahl mit 75 % und die Fläche mit 25 % gewichtet wird. Finanzschwache Kommunen erhalten zusätzlich einen Zuschlag von 50 % ihrer durchschnittlichen Einwohnerzahl. Die Herleitung können Sie nachvollziehen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir von einer finanzschwachen Kommune ausgehen, wenn bei den Einheitsgemeinden und bei den Verbandsgemeinden die Steuerkraft weniger als 80 % des Durchschnittswertes beträgt, bei den Landkreisen, wenn die durchschnittliche Umlagekraft weniger als 80 % des entsprechenden Durchschnittswertes beträgt. 

Ich bin dankbar dafür, dass wir in kollegialer Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden einen guten Weg zur Ausgestaltung des Kommunalarms gefunden haben. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal erwähnen: Die kommunalen Vertreter haben uns für unsere Initiative und für die frühe Einbeziehung auch gedankt. 

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1,0456 Milliarden € - das ist der sogenannte Landesarm mit 40 % - stehen dann für Investitionen des Landes für Maßnahmen, die das Land betreffen, aber auch für Projekte, die sich auf die kommunale Seite auswirken, bereit. Wenn man sich anschaut, welche Maßnahmen schon bekannt sind - die zwei Drittel, die wir den Kommunen im Rahmen einer Absichtserklärung schon zugesagt haben  , dann sieht man, dass die Kommunen auch davon profitieren. Das wird auf jeden Fall erreicht. Sie können davon ausgehen, dass das sogar noch mehr sein wird. 

Dabei haben wir als Landesregierung Schwerpunkte gebildet und für jedes Ressort verbindliche Budgets festgelegt. Diese können Sie im Einzelnen nachvollziehen. Es verbleiben - wenn man das durchrechnet - 218,5 Millionen €, die bisher den Ressorts nicht als Budgets zugewiesen worden sind. Wir wollen hierbei flexibel bleiben - Thema Preisentwicklung, Projektanpassung  , sodass wir die Möglichkeit haben zu reagieren und hierbei dann auch entsprechend helfen können; deshalb diese Vorsorge von 218,5 Millionen €. 

Wenn Sie sich das einmal im Einzelnen anschauen - Sie können das im Wirtschaftsplan nachvollziehen  , dann sehen Sie, dass die Modernisierung von Straßennetzen, Brücken und Radwegen durch ein Sofortprogramm seitens des MID vorgesehen ist. Es geht um Bevölkerungsschutz, es geht um Wissenschaft, Kultur, Brand  und Katastrophenschutz, Schulbaumaßnahmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. All das können wir und wollen wir über den Landesarm mithilfe der 1,048 Milliarden € unterstützen. 

Die Verwaltung des Sondervermögens liegt beim Finanzministerium. Wir, d. h., Sie steuern über den Wirtschaftsplan den Mittelabruf und wir übernehmen die entsprechende Berichterstattung. Wir haben eine klare Zuständigkeit bezüglich des Verwaltungsaufwands - man muss deutlich sagen: minimiert  , die Mittelverwendung ist nachvollziehbar und die Transparenz wird erhöht. Das schafft Vertrauen. 

Durch den Gesetzentwurf wird außerdem geregelt, dass es keine weiteren Auflagen gibt. Das war wichtig für die kommunale Seite, dass wir mit dem LuKIFG und mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nicht über die Auflagen des Bundes, die er uns vorgibt, hinausgehen. Wir haben darauf geachtet - das können Sie in dem Gesetzentwurf nachvollziehen  , dass wir hierdurch nicht zusätzliche Bürokratie aufgebaut haben. 

Das klassische Zuwendungsrecht findet hierbei keine Anwendung; das ist wirklich wichtig. Das heißt, dass wir das Geld nicht über Förderrichtlinien vergeben werden. Es wird keine komplizierten Anträge geben, kein klassisches Zuwendungsrecht und auch keine baufachliche Prüfung. 

Einfacher und schneller kann man das nicht machen,

(Zustimmung bei der CDU)

also ein schlankes Verfahren, einheitliche Standards und zentrale Administration durch die Investitionsbank unseres Landes.

Lassen Sie mich noch einiges sagen, weil es eine Reihe von Fragen geben wird, die wir zum Teil schon beantworten können. Aber es wird sicherlich auch noch Fragen geben, zu denen wir uns weiter abstimmen müssen. Im Augenblick werden entsprechende Hinweise durch den Bund erarbeitet. Wir sind auch dabei, schon einzelne Fragen zu klären und mit der Investitionsbank abzustimmen, sodass dann entsprechende Informationen an die Kommunen gehen, damit sie genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Wir haben gemeinsam mit dem Bund erreicht, dass die Berichtspflichten auf ein Minimum begrenzt worden sind. Ich muss an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass der Bund uns im Rahmen der Verhandlungen bezogen auf die Bund-Länder-Vereinbarung sehr entgegengekommen ist.

Die Kommunen können mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sofort handeln. Sie können heute auch schon alles vorbereiten. Sie wissen, dass Maßnahmen, die nach dem 1. Januar dieses Jahres begonnen wurden, auch förderfähig sind. Wichtig ist allerdings dort, dass man diese Maßnahmen auch sofort gegenüber der Investitionsbank anmeldet. So dürfen insgesamt die Maßnahmen sofort begonnen werden, nachdem man sie bei der Investitionsbank angemeldet hat.

Die Berichtspflichten sind überschaubar. Das Land ist verpflichtet, die Ansprechpartner bis zum 31. Dezember dieses Jahr gegenüber dem Bund zu melden. Wir müssen das Verfahren, wie wir es umsetzen, bis zum 31. März des nächsten Jahres melden. Wir haben jeweils mit Stand vom 1. Januar eines jeden Jahres bis zum 31. März des Jahres dann auch über die Maßnahmen im Einzelnen zu berichten.

Hintergrund ist, dass natürlich auch der Bund wissen will   es sind letztlich seine Schulden; es sind die Schulden, die er bedienen muss; Zins und Tilgung  , was mit dem Geld passiert. Und auch der Bund hat einen Haushaltsgesetzgeber, der das ebenfalls wissen will. Insoweit müssen wir hierbei die Transparenz auch herstellen.

Ich denke, es ist eine große Chance, die wir haben. Wir dürfen sie auch nicht vertun. Das Verfahren ist sehr einfach, und wir können insoweit sowohl die kommunale Seite als auch die Ressorts sehr schnell in die Lage versetzen, dieses Geld für Maßnahmen einzusetzen.

Für Sie nochmal: Wie gesagt, es gibt keine Förderrichtlinien. Wir werden das Geld über Bescheide verteilen. Diese Bescheide werden mit den Auflagen versehen, die uns der Bund vorgegeben hat, aber nicht mehr. Und insoweit ist das ein Weg, der so, glaube ich, bisher noch nicht gegangen wurde. Wir wollen ihn dafür nutzen, um für unser Land, für unsere Bevölkerung die optimale Umsetzung dieses Geldes zu gewährleisten, damit wir vorankommen und tatsächlich auch zu sehen ist, dass die Infrastruktur wieder aufleben kann.

Und 2,61 Milliarden € - das ist ein erheblicher Betrag. Es kommt übrigens nicht darauf an, dass es in Jahresscheiben verausgabt wird. Das Geld kann auch in der vollen Höhe sofort eingesetzt werden. Also, wir müssen es nicht auf zwölf Jahre aufteilen. Insoweit freue ich mich auf die Diskussion und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke Herr Finanzminister. - Einen Augenblick. Zunächst haben wir noch die Möglichkeit, Damen und Herren des Kolloquiums der Förderschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ aus Staßfurt auf der Tribüne zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Es ist eine recht große Schule. Das ist die erste Gruppe. Die zweite Gruppe wird uns heute Nachmittag zuschauen.

Jetzt gibt es noch eine Frage. - Frau Heiß, bitte.


Kristin Heiß (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Richter, vielen Dank für die Ausführungen. Wenn man sich den Wirtschaftsplan anschaut, der dem Gesetz als Anhang beigefügt ist, dann fallen zwei Dinge auf: zum einen, dass das Finanzministerium als einziges Ministerium auf ein eigenes Budget verzichtet hat, und zum anderen   Sie haben es auch erwähnt  , dass es einen Puffer von 218,5 Millionen € gibt.

Sie hatten auch in einer der Finanzausschusssitzungen schon einmal gesagt, dass das Budget eigentlich komplett überzeichnet war, d. h., dass die Häuser viel, viel mehr Bedarf angemeldet haben, als das Budget eigentlich hergibt. Daher musste ja überall gestrichen werden. Meine Frage: Wie ist man denn jetzt auf diesen Betrag von 218,5 Millionen € gekommen, der jetzt als Puffer bleiben?


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Wir haben Schwerpunkte gebildet; also das, was Sie „zusammenstreichen“ nennen, das sind dann Schwerpunkte. Diese Schwerpunkte wurden entsprechend untersetzt. Dann ist unter dem Strich   das ist natürlich auch eine Wertung, die man vornimmt   der Betrag von mehr als 200 Millionen € als Sicherheit vorgesehen worden, und zwar nicht nur als Sicherheit für Baupreissteigerungen, sondern auch für Projektanpassungen.

In dem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal deutlich sagen, weil es ja auch Ihr Budgetrecht betrifft: Innerhalb des Budgets des einzelnen Ministeriums ist eine Umverteilung von Mitteln unter 1 Million € möglich, ohne dass der Finanzminister bzw. das Finanzministerium und der Finanzausschuss zustimmen muss. Bei einer Umverteilung von Mitteln, die über 1 Million € hinausgehen, bedarf es also auch der Zustimmung des Finanzausschusses. Wenn wir die Budgets zwischen den Ressorts umverteilen, dann ist der Finanzausschuss immer zu beteiligen.

Was will ich damit sagen? - Ich gehe davon aus, dass es im Laufe der Zeit aufgrund der Anforderungen, aufgrund der veränderten Umstände sicherlich zu Nachjustierungen kommen wird. Deshalb ist es auch wichtig, dass man weiterhin einen entsprechenden finanziellen Puffer vorhält.