Tagesordnungspunkt 13
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Abs. 1, Abs. 2 GG
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5475
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/5872
(Erste Beratung in der 88. Sitzung des Landtages am 13.05.2025)
Herr Falko Grube seines Zeichens Doktor möchte gern Bericht erstatten. - Sie haben das Wort.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes hat der Landtag in der 88. Sitzung am 13. Mai 2025 zur federfüh-renden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Aus-schuss für Finanzen überwiesen.
Bund und Länder können gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für die Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken und in Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen.
Mit diesem Zustimmungsgesetz erfolgt nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Artikel 1 die erforderliche Zustimmung des Landtages.
Am 11. März 2025 wurde der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems zwischen Bund und den Ländern von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff in Magdeburg unterzeichnet.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales hat über diesen Gesetzentwurf in der 39. Sitzung am 6. Juni 2025 beraten. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, welche als Vorlage 1 verteilt wurde. Darin wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Die abschließende Beratung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag hat der Infra-strukturausschuss auf den 15. August 2025 terminiert. In der Sitzung am 19. Juni 2025 schloss sich der mitberatende Finanzausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Infrastruktur-ausschusses mit 8 : 0 : 4 Stimmen an. Die Verteilung des Dokumentes erfolgte als Vorlage 2.
Die kommunalen Spitzenverbände wurden aufgrund des § 86a der Geschäftsordnung des Landtages gebeten, sich zu diesem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. Mit Schreiben vom 24. Juli 2025 übersandte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt eine Stellungnahme, die in der Vorlage 3 vorliegt. Die Stellungnahme des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2025 liegt in der Vorlage 4 vor.
Der GBD legte dem Infrastrukturausschuss mit Schreiben vom 30. Juli 2025 eine Synopse vor, welche als Vorlage 5 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem MID einvernehmlich abgestimmten Ände-rungen, auch in Form von rechtsförmlichen Anpassungen.
Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der 40. Sitzung des federführenden Infrastrukturausschusses am 15. August 2025 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschluss-empfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Als Beratungsgrundlage diente der Gesetzentwurf unter Be-rücksichtigung der vom GBD in der Synopse unterbreiteten Änderungsempfehlungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 13 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, die Ihnen als Drs. 8/5872 vorliegende Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf. Im Namen des Infrastrukturausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

