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Plenarsitzung

Transkript

Vizepräsident Wulf Gallert:

Werte Kolleginnen und Kollegen! Dann wollen wir ordentlich weitermachen. Wir kommen zu dem


Tagesordnungspunkt 11

a)    Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsgesetz)

Gesetzentwurf Fraktion Die Linke - Drs. 8/5785

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6937

(Erste Beratung in der 93. Sitzung des Landtages am 21.08.2025)

b)    Beratung

Gemeinnützige Vereine und Verbände von Gema-Gebühren befreien - Vertrag zwischen Sachsen-Anhalt und der Gema schließen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6959

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/7004


Die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 11 a übernimmt Frau Gensecke. - Frau Gensecke, Sie haben das Wort.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5785 in der 93. Sitzung am 21. August 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung an alle weiteren ständigen Ausschüsse außer an den Ausschuss für Petitionen.

Mit dem Gesetzentwurf fordert die Fraktion Die Linke Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes und die Einrichtung eines Landesfonds zur finanziellen Absicherung von ehrenamtlichen Aktivitäten. Dieser Fonds sollte anfänglich Mittel in Höhe von 10 Millionen € jährlich umfassen. Darüber hinaus sollte die Förderung des Ehrenamtes in den Kommunen mit Kommunalbudgets und kommunalen Ehrenamtsmanagern unterstützt werden.

Der Sozialausschuss befasste sich in der 53. Sitzung am 3. September 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. In der folgenden Beratung am 18. Februar 2026 lag neben schriftlichen Stellungnahmen ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor.

Damit sollte festgestellt werden, dass das Land Sachsen-Anhalt mit der Engagementstrategie, mit digitalen Plattformen, mit der Bereitstellung von Finanzmitteln und mit regelmäßigen Würdigungen das Ehrenamt fördert. Die Kommunen und Freiwilligenagenturen setzen sich ebenso für die Stärkung des Ehrenamtes ein. Mit dem Steueränderungsgesetz wurde das Ehrenamt gestärkt und Bürokratie abgebaut. Die Landesregierung soll gebeten werden, die Engagementstrategie weiterzuentwickeln und dabei auf barrierefreie und niedrigschwellige Zugänge zu achten. Außerdem soll sie sich für eine Pauschallösung für eintrittsfreie Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen nach dem Vorbild anderer Bundesländer einsetzen und weitere Bürokratieabsenkungen prüfen.

Den mitberatenden Ausschüssen wurde empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen und den Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf anzunehmen. Die beteiligten Ausschüsse schlossen sich im Ergebnis ihrer Beratungen im Februar bzw. im März 2026 der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Zu der abschließenden Beratung in der 63. Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai 2026 wurde auch der zweite Umsetzungsbericht zur Engagementstrategie in der Drs. 8/6671 einbezogen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Beschlussempfehlung an den Landtag in der Drs. 8/6937 verabschiedet. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen wird die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen. Die Annahme des Entschließungsantrages wird bei fünf Enthaltungen einstimmig empfohlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.