Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Versorgungs- und Sozialverwaltung in Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6171
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6654
(Erste Beratung in der 101. Sitzung des Landtages am 14.11.2025)
b) Unzumutbare Verfahrensdauer bei der Feststellung des Grades der Behinderung beenden
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6027
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6633
(Erste Beratung in der 99. Sitzung des Landtages am 10.10.2025)
(Vizepräsident Wulf Gallert tritt an das Präsidium heran)
- Ja, ja, ich weiß.
(Lachen bei der CDU und bei der Linken)
Ich mache das jetzt noch.
(Vizepräsident Wulf Gallert: Ah, ja!)
Berichten wird uns Frau Gensecke. - Frau Gensecke, bitte.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6171 überwies der Landtag in der 101. Sitzung am 14. November 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen.
Mit der Gesetzesänderung soll eine Zusammenführung der Aufgaben, die bisher in der Sozialagentur erledigt wurden, mit bestimmten Aufgaben des Landesverwaltungsamtes vorgenommen werden, und es soll mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit eine neue obere Landesbehörde entstehen, die künftig alle Aufgaben der mittleren Verwaltungsebene in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Familie und Soziales übernimmt. Insgesamt soll die Umstrukturierung zu einer moderneren, schlanken und anpassungsfähigen Sozialverwaltung führen.
Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 56. Sitzung am 26. November 2025 mit dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung eines Selbstbefassungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der ADrs. 8/SOZ/102 mit dem Titel „Schaffung eines Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit durch die Landesregierung“. Es erfolgte eine Verständigung zur Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/6027 in der 99. Sitzung am 10. Oktober 2025 zur Beratung an den Sozialausschuss. Die Fraktion Die Linke forderte damit das Ergreifen von Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer für die Feststellung des Grades der Behinderung sowie die Beschleunigung von Begutachtungen und die vollständige Einführung digitaler Verfahren.
Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 55. Sitzung am 30. Oktober 2025 mit dem Antrag. Im Ergebnis einer Verständigung zum Verfahren wurde ein erneuter Aufruf in der 57. Sitzung am 16. Januar 2026 vereinbart.
In dieser Sitzung wurden der Antrag sowie der Gesetzentwurf wiederum unter Einbeziehung des bereits erwähnten Selbstbefassungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen. Bezüglich der Bearbeitungsdauer zur Feststellung des Grades der Behinderung berichtete die Landesregierung unter Einbindung des Landesverwaltungsamtes über die Umsetzung von bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Prozessoptimierung.
Zu dem Gesetzentwurf lag neben schriftlichen Stellungnahmen auch ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Mit diesem sollten Zuständigkeiten für Aufgaben nach dem Tierarzneimittelwesen und der Lebensmittelüberwachung weiterhin so geregelt werden, dass eine Trennung zusammengehörender Aufgabenbereiche vermieden wird. Weiterhin wurden Änderungen bundesrechtlicher Vorschriften im Landesrecht bisher noch nicht nachvollzogen. Dies sollte mit einem Änderungsvorschlag zur Zuständigkeitsverteilung für Human- und Tierarzneimittel korrigiert werden.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig mit neun Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Der Ausschuss verabschiedete mit 6 : 0 : 6 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der die Annahme des Gesetzentwurfes in der geänderten Fassung empfohlen wurde.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 51. Sitzung am 12. Februar 2026 mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich im Ergebnis der Beratung letzterer mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung in der 88. Sitzung am 19. Februar 2026 ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 1 Stimmen an und bat zugleich um die Übermittlung weiterer Unterlagen zu diesem Gesetzentwurf.
In der 60. Sitzung am 24. Februar 2026 wurde im federführenden Ausschusses abschließend zu den Themen beraten. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6171 lag neben den bereits erwähnten Vorlagen auch eine Synopse vor, die zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen sowie die vom Sozialausschuss bereits beschlossenen Änderungen enthielt. Des Weiteren lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor, mit dem die künftig durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wahrgenommenen Aufgabenbereiche konkretisiert werden sollten.
Sowohl die Synopse als auch der Änderungsantrag wurden dem Finanzausschuss übermittelt. Der Ausschuss hat sich die in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen zu eigen gemacht und den Gesetzentwurf in dieser Fassung zur Beratungsgrundlage erklärt. Der Änderungsantrag fand mit 6 : 2 : 5 Stimmen die erforderliche Mehrheit. Im Ergebnis der Beratung wurde die Ihnen in der Drs. 8/6654 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 6 : 5 : 2 Stimmen verabschiedet.
In der gleichen Sitzung wurde auch eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu dem Antrag der Fraktion Die Linke in Drs. 8/6027 erarbeitet, die Ihnen in der Drs. 8/6633 vorliegt. Darin empfiehlt der Ausschuss mit 6 : 3 : 4 Stimmen die Ablehnung des Antrages.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit bei diesem etwas längeren Bericht.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Gensecke.

