Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Elrid Pasbrig (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als im vergangenen Sommer die Nachricht über die Briefe des Magdeburg-Attentäters an seine Opfer die Runde machte, waren wir alle zu Recht empört. Die Betroffenen, noch mitten im psychologischen Heilungsprozess, waren dem Attentäter ein zweites Mal ausgesetzt. Auch wenn es sich in diesem Fall „nur“ um Schriftstücke handelte: Zur Traumabewältigung hat das wenig beigetragen.

Was aber menschlich so klar scheint, ist rechtsstaatlich weitaus schwieriger zu lösen. Auch ein Untersuchungshäftling hat gewisse Rechte. Dazu zählt, Briefe zu versenden. Dass die Überwachung seines Schriftverkehrs angeordnet werden kann, ist bereits ein erheblicher Eingriff in dieses Recht. Jede weitere Beschränkung, insbesondere das Anhalten von Briefen, muss daher für den Einzelfall gut begründet sein.

Es wäre verfassungsrechtlich kaum haltbar, wenn wir den Schriftverkehr zwischen Opfern und Tatverdächtigen bzw. Tätern generell verbieten. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, um deren Annahme ich Sie bitte, versucht daher den Spagat zwischen Opferschutz und Grundrechten.

Der Bundesopferbeauftragte hat in der Anhörung vor allem auf die Vorgaben der Strafprozessordnung hingewiesen. Gerade bei Gewalt- und Sexualstraftaten sollte geprüft werden, ob wirklich alle personenbezogenen Daten von Opfern in der Ermittlungsakte auftauchen müssen.

Denn wenn ich bei diesen oftmals sehr belastenden Deliktarten Angst haben muss, dass der mutmaßliche Täter meine Anschrift und meine Kontaktdaten kennt, wie sehr bin ich dann im Zweifel zu Zeugenaussagen noch gewillt?

Landesrechtlich sind wir mit unserem Justizvollzugsgesetzbuch zwar schon einen Schritt weiter. Die Anstaltsleitungen können den Schriftverkehr eines Untersuchungshäftlings untersagen, wenn dadurch ein schädlicher Einfluss auf die Opfer zu befürchten wäre. Auch hierbei ist aber ein Nachschärfen zumindest bei der Überwachung des Schriftverkehrs zu prüfen. Was sich durch eine Beschlussempfehlung nicht ändern lässt, aber darüber hinaus geboten wäre, ist mehr Sensibilität bei den Justizbehörden für die Opfer.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Im Falle des Magdeburg-Attentäters hätte man die Opfer zumindest über die an sie adressierten Briefe vorher in Kenntnis setzen können. Ich hoffe, dass dieser Fall in den verantwortlichen Bereichen ein Umdenken bewirkt hat. - Vielen Dank.