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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, hier gibt es jetzt noch keinen Wechsel. - Aber zum Ernst. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Erhalt bzw. die Schaffung von attraktiven sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Menschen brauchen Arbeitsplätze, von denen sie gut leben können.

(Zustimmung bei der FDP und bei der SPD)

Der politische Einsatz gilt deshalb einer fairen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Ja, die Tarifbindung ist in Sachsen-Anhalt entgegen dem Bundestrend zwar stabil, aber auf niedrigem Niveau.

Wenn man davon ausgeht, dass die Tarifbindung auch für bessere Bezahlung sorgt   es gibt durchaus auch andere Blickwinkel  , dann würde eine geringe Tarifbindung nicht nur zu Nachteilen für die Beschäftigten führen, sondern sie würde auch zu weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträgen führen. Eine stärkere Tarifbindung würde im Umkehrschluss zur Stabilisierung öffentlicher Haushalte und der sozialen Sicherungssysteme führen.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung steht natürlich zur Tarifautonomie nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das ist absolut klar und darüber brauchen wir auch nicht lange zu diskutieren. Ein staatlicher Zwang zu Tarifverträgen ist verfassungswidrig.

(Zustimmung bei der SPD)

In dem Antrag ist schon ein bisschen angedeutet worden, dass man ihn haben möchte. Als Land setzen wir deshalb auf Anreize und auf Unterstützung und nicht auf Zwang. Das Gleiche gilt für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen; auch diese müssen eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tariffreiheit bleiben.

Meine Damen und Herren! Ebenso gilt das für die sogenannten OT-Mitgliedschaften. Sie hätten hier gern ein Verbot. - Nein, ein generelles Verbot ist verfassungsrechtlich nicht umsetzbar.

(Zustimmung bei der FDP)

Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben OT-Mitgliedschaften grundsätzlich für zulässig erachtet. Die Entscheidungen beider Gerichte stehen einem generellen Verbot entgegen.

Deshalb setzt sich Sachsen-Anhalt für klare, verfassungskonforme Rahmenbedingungen ein. Ja, das Ziel muss ein strenger Missbrauchsschutz sein - ich glaube, es gibt hier im Saal auch niemanden, der dagegen wäre  , aber nicht mehr und nicht weniger.

Meine Damen und Herren! Wir wollen natürlich entsprechende Daten zur Verfügung haben, um zu sehen, was in unserem Land passiert. Aber dafür brauchen wir tatsächlich keinen Antrag. Das Statistische Landesamt macht das schließlich schon lange. Auch die Landesregierung selbst nimmt seit dem Jahr 2000 ununterbrochen an den jährlichen Erhebungen des IAB-Betriebspanels für Sachsen-Anhalt teil. Wir haben also kein Erkenntnisproblem.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen: Unser Ziel sind faire Arbeitsbedingungen. Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung für gute Arbeit in unserem Land. Das ist unser Ziel. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt für Fachkräfte attraktiv ist, für Menschen, die mit uns die Gesellschaft gestalten und unser Land wirtschaftlich voranbringen wollen. Dafür braucht es attraktive Bedingungen - und die schaffen wir.