Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Damit keine Unsicherheit entsteht, erscheint es mir notwendig, zu sagen: Ja, ich bin die rechtspolitische Sprecherin meiner Fraktion, aber ich rede hier ausdrücklich als frauenpolitische Sprecherin; denn da gehört das Thema hin.
(Zustimmung bei der Linken)
Wir reden heute hier über eine Studie, die das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat. Ich muss sagen, ich bin tatsächlich ein Stück weit enttäuscht. Frau Justizministerium, ich schätze Sie durchaus, aber ich finde, das ist ein Thema, mit dem sich zu befassen der Gesundheitsministerin gut zu Gesicht gestanden hätte. Da bin ich auch schon mittendrin: Wir sagen ganz klar, § 218 gehört endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke, und Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Der Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsleistung. Deswegen hätte auch aus unserer Sicht die Gesundheitsministerin reden müssen. Ein Schwangerschaftsabbruch, meine Damen und Herren, ist kein Verbrechen.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke, und Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Herr Pott, ich danke Ihnen ausdrücklich. Auch für das Protokoll: Herr Pott sitzt nicht im Rechtsausschuss, Herr Pott sitzt im Sozialausschuss. - Frau Dr. Schneider, haben Sie beim nächsten Mal mehr Mut und kommen Sie einfach nach vorne. Sie hätten sich vielleicht auch die Redezeit teilen können.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke, und Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Herr Pott, ich danke Ihnen für die Rede, die Sie hier gehalten haben, und will auch noch einmal deutlich sagen: Wir reden hier, ja, in kurzer Zeit über die zweite Empfehlung aus wissenschaftlichen Kreisen - aber nicht nur aus wissenschaftlichen Kreisen , wie man zukünftig mit der Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist, umgeht. Ich will auch noch einmal sagen, es waren sechs Hochschulen daran beteiligt. Es war eine ganz klar interdisziplinäre Studie. Es wurden 4 500 Frauen befragt, 600 davon mit ungewollten abgebrochenen Schwangerschaften, 570 mit ungewollten ausgetragenen Schwangerschaften. Dann wurden aber auch Fachkräfte befragt: Ärztinnen, Ärzte, Fachverbände, Expertinnen und Experten. Meines Erachtens kann man sehr wohl von einer hohen Expertise, einer hohen Relevanz dieser Studie sprechen.
Das ging mir auch schon vor einem Jahr so, als wir hier über diese Expertenkommission gesprochen haben, die auch bewusst interdisziplinär mit Vertretern aus allen möglichen Bereichen zusammengesetzt war, sogar aus Ost und West, die also die unterschiedlichen Traditionen, die unterschiedlichen historischen Erfahrungen aus den jeweiligen Ländern eingebracht haben. Also auch das war alles besetzt. Ich sage auch ganz deutlich, ich war wirklich maßlos enttäuscht von der Ampel, dass sie es nicht geschafft haben, sich bei diesem frauenpolitisch wirklich wichtigen Thema durchzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Studie lag auf der Analyse der Verfügbarkeit, Inanspruchnahme und Wirksamkeit von psychosozialen sowie medizinischen Hilfen und Unterstützungsangeboten. Insofern war es auch gut, dass die Hochschule Merseburg mit ihrer Expertise dabei war. Das Ergebnis war: Ungewollt Schwangere stoßen bei der Suche nach Hilfe und Unterstützung auf strukturelle, menschliche und rechtliche Hürden.
Ich will an etwas erinnern, was hier auch schon mehrfach Thema war und vor dem man nicht die Augen verschließen darf, weil es die Folge der Kriminalisierung derer ist, die Schwangerschaften abbrechen, und im Übrigen auch derer, die ihnen helfen: Wir erleben immer noch die Demonstrationen dieser sogenannten Lebensschützer, die hasserfüllt nicht nur gegen die Schwangeren agieren, sondern auch gegen die Ärztinnen und die Pflegekräfte. Man muss ganz klar sagen, das liegt auch daran, dass wir es hier mit einer Kriminalisierung dadurch zu tun haben, dass der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Damit da auch keine Missverständnisse entstehen: Wir als Linke sagen ganz klar, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sollte der Abbruch grundsätzlich straffrei sein und das sollte in einem Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Wir wollen also nicht, dass alles außerhalb jeglicher Regeln geschieht. Darum geht es.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, Die Linke - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
- Na ja, Herr Kosmehl, grundsätzlich deswegen, weil es eine medizinische Indikation dafür geben kann, das auch zu einem späteren Zeitpunkt zu machen. Ansonsten: Wenn es keine Gründe dieser Art gibt, geht es um einen Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.
Ich weiß, dass im Zuge der unsäglichen Kampagne gegen die Kandidatin der SPD für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht wirklich üble Sachen behauptet wurden - nicht von Ihnen, nicht von der FDP. Aber es gab Kommentare, in denen dieser Juristin vorgeworfen worden ist, sie wolle quasi Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der Schwangerschaft legalisieren. Das hat sie nie getan, das haben wir auch als Linke nicht getan, und ich hoffe, das werden wir auch nie tun, solange ich Frauenpolitik mache.
Jetzt bin ich in meiner Rede voll durcheinandergekommen. Das ist aber überhaupt nicht schlimm; denn wir können das, glaube ich, auch sehr spontan machen. Aus meiner Sicht gibt es Dinge, die wir hier im Land regeln können und müssen. Das sind die Angebote, die wir Frauen machen, die sich mit der Entscheidung schwertun, das Kind auszutragen oder die Schwangerschaft abzubrechen. Da ist es z. B. sehr, sehr wichtig, dass man diese Termine zeitnah bekommt. Wir haben sehr wohl ein sehr gut ausgebautes Netz - das kann man durchaus so sagen -, aber das reicht nicht immer. Ich war erst gestern im Marienstift in Magdeburg, wo es auch das Angebot der sogenannten anonymen Geburt gibt. Manchmal wäre es einfach hilfreich, wenn es eine 24/7-Beratungsstruktur gäbe.
Da sind nicht nur wir als Land gefragt - das will ich auch sagen -, sondern das ist auch eine Frage der Kommunen. Aber wir wissen auch, wie schwer sich nicht nur die konfessionsgebundenen, sondern auch die konfessionslosen Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit den Eigenanteilen tun. Auch das ist immer wieder ein Thema. Wenn es so ist wie in der Landeshauptstadt Magdeburg, dass eine Brücke nach der anderen marode wird und immer weniger Geld da ist, wird geguckt: Wofür geben wir denn noch Geld aus? Leider sind bestimmte Bereiche immer besonders betroffen. Insofern, denke ich, sollten wir einmal mehr darauf schauen, dass Frauen tatsächlich Unterstützung bekommen.
Und ja, ich sage auch ausdrücklich, dass wir darauf schauen müssen, wie wir mit Frauen umgehen und sie unterstützen, die sich dann doch für eine Schwangerschaft entscheiden und in einer weiter bestehenden Notsituation ihre Kinder zur Welt bringen. Da haben wir in Sachsen-Anhalt eine ganze Menge Baustellen, nicht nur bei der Nachsorge. Die Familienhebammen sind da - das kann man nur sagen - wirklich ein wunderbares Glücksmoment für viele Frauen. Im Übrigen wünsche ich mir nicht nur für Frauen, die in Not sind, sondern auch für andere diese vollumfängliche Nachsorge nach Schwangerschaft und Geburt. Da gibt es also noch eine ganze Menge Themen.
Das vielleicht noch am Ende; denn diese Minuten Redezeit habe ich noch: Dafür würde ich mir einfach mehr Frauen in den Parlamenten wünschen.
(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Alle Zuschauerinnen und Zuschauer: Wir erleben, solche Themen werden vor allem von Frauen bestritten. Es gibt auch Ausnahmen, Herrn Pott - um Sie noch einmal zu erwähnen. Aber es wäre schon schön, wenn wir mehr Frauen in den Parlamenten hätten. Dann wird es bald die Möglichkeit geben, das zu entscheiden.
(Zurufe von der AfD)
Achten Sie/achtet ihr genau darauf, wer Ihre/eure Rechte als Frauen mit Füßen tritt. Ich glaube, auch das ist von entscheidender Relevanz und auch das wird eine Entscheidungsgrundlage für das nächste Jahr sein. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau von Angern, einen Augenblick. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl. Lassen Sie die zu? - Sie lassen Sie zu.
Nur noch eine grundsätzliche Aussage: Die Reden adressieren sich grundsätzlich an das Plenum.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Kosmehl, bitte.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich war mir jetzt gar nicht sicher, ich habe mich sehr früh gemeldet. Ich muss Sie, Frau Kollegin von Angern, bitten, Ihre Rolle als frauenpolitische Sprecherin vielleicht doch noch einmal kurz gegen die der rechtspolitischen Sprecherin Ihrer Fraktion einzutauschen, weil ich tatsächlich eine Frage habe.
Zu der Forderung, die von ganz vielen, aber auch von Ihnen erhoben wurde und sich pauschal auf „§ 218 muss weg” zusammenfassen lässt, möchte ich Sie als Juristin fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es die Regelungen zur Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen auch im Strafgesetzbuch der DDR gab, und ob Sie wissen, dass die Fristenlösung ist aus der DDR übernommen worden, das war ein großer Erfolg , trotz der bestehenden Fristenlösung in der DDR die weitergehenden Eingriffe unter Strafe standen. Wenn man § 218 heute abschaffen würde, gäbe es sozusagen einen minderen Schutz des ungeborenen Lebens.
Eva von Angern (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Kosmehl, für Ihre Frage. Zunächst einmal leben wir nicht mehr in der DDR - und das ist auch gut so. Sie haben sicherlich bemerkt, dass ich auf diese Debatte, die geführt worden ist, bewusst nicht eingegangen bin. Ich erinnere mich sehr wohl an den Einwurf unseres damaligen Ministerpräsidenten Prof. Wolfgang Böhmer zu dieser Thematik, der aus der eigenen Betroffenheit als Chefarzt in einer Geburtenklinik noch einmal eine ganz besondere Sicht auf die Dinge hatte, die ich ausdrücklich nicht geteilt habe.
Ich sage Ihnen auch: Wenn wir so weit wären, dass es überhaupt erst einmal im Ansatz eine Chance gäbe, § 218 StGB abzuschaffen, dann könnte man darüber diskutieren, was in anderen Einfachgesetzen, z. B. in einem Schwangerschaftskonfliktgesetz, geregelt werden müsste, dann wäre ich die Letzte, die bei dem Thema „weniger Rechte für Kinder“ nicht bei Ihnen stehen und mit Ihnen darüber diskutieren würde, wie man das realisieren könnte. - Danke.

