Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der in Rede stehende Antrag verlangt eine Notfall- und Basisversorgung in Havelberg und Genthin und stellt somit in den Raum, dass diese nicht gegeben ist. Das ist schlichtweg falsch. Die medizinische Versorgung in Havelberg und Umgebung erfolgt seit der Schließung des Krankenhausbetriebes zum 1. September 2020 ambulant. Sie ist gut; denn sie hat sich nach Beschluss des Landtages im Jahr 2022 zur stufenweisen Umsetzung eines Modells des intersektoralen Gesundheitszentrums zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung deutlich verbessert.

Zum Zeitpunkt der Konzeption waren 2,5 Hausarztsitze frei, wohingegen aktuell nur noch ein halber freier Sitz vorhanden ist. Um es vorwegzunehmen: Diese halbe Stelle soll voraussichtlich kurzfristig besetzt werden. In der Kinder- und Jugendmedizin waren es zwei freie Stellen, jetzt besteht im ganzen Bereich Stendal keine Niederlassungsmöglichkeit mehr. Für Augenärzte waren es im Jahr 2021 zwei freie Sitze, auch dort gibt es jetzt keinen freien Sitz mehr. Ich freue mich, dass diese Stellen alle besetzt werden konnten.

Im stationären Bereich stehen sechs Krankenhäuser im näheren Umkreis von 45 km zur Verfügung. Die Notfallversorgung ist gewährleistet, so, wie sie vor Schließung des Krankenhauses auch gewährleistet war - im Rettungsdienst unter anderem weiterhin durch einen Notarzt, im Bereitschaftsdienst ebenfalls durch eine ärztliche Versorgung außerhalb der sprechstundenfreien Zeiten.

Meine Damen und Herren! Auch für Genthin gibt es eine Versorgung und diese ist im Vergleich gut. Denn im Bereich der hausärztlichen Versorgung sind in Genthin ausweislich der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung alle hausärztlichen Versorgungsaufträge besetzt - eine Situation, die in Sachsen-Anhalt sonst nur in den beiden größten Städten und in drei Bereichen gegeben ist. Die allgemeine fachärztliche Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet und stellt sich in der Stadt Genthin sogar überdurchschnittlich gut dar. Viele Fachärztinnen und Fachärzte sind dort niedergelassen, obwohl die Bedarfsplanung auf der Landkreisebene erfolgt. Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet folgerichtig auch, dass trotz Wegfalls des Krankenhauses in Genthin eine unterdurchschnittliche Nutzung der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu beobachten ist, obwohl sich in einer Bürgerbeteiligung gezeigt hat, dass die Nummer gut bekannt ist. Also daran liegt die Unterauslastung nicht. Auch dort gilt, dass die Notfallversorgung sich nicht verschlechtert hat.

Das hat Auswirkungen auf beide laufende Projekte. Wo sich aufgrund der bundesrechtlichen Bedarfsplanung keine Ärzte niederlassen können, muss kein Versorgungszentrum errichtet werden. Deswegen konzentrieren sich mittlerweile beide Projekte darauf, verbleibende Versorgungslücken zu schließen, Akteure zusammenzubringen, die gute Versorgung zu sichern und für die Zukunft zu erhalten.

In Havelberg hat sich die Salus Altmark Holding gGmbH vor Ort dafür eingesetzt, die medizinische Versorgung in Havelberg abzusichern und schrittweise auszubauen. Ende 2025 wurde in Havelberg eine chirurgisch-orthopädische Sprechstunde eingerichtet, welche von der Bevölkerung vor Ort gut angenommen und in kleinen Schritten weiter ausgebaut werden soll.

In Genthin wurden von den engagierten Akteuren vor Ort unter Beteiligung der PD weitere Handlungsfelder identifiziert. So ist ein Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern die Versorgung in Genthin besser bekannt zu machen, damit diese auf möglichst kurzem Weg Hilfe finden.

Meine Damen und Herren! Beide Projekte werden fortgeführt. Gegen die Vorwürfe, dass die Salus die Unwahrheit sagt, verwehre ich mich ebenso wie dagegen, dass in Genthin keine Ergebnisse vorhanden sein sollen. Lassen Sie mich im Hinblick auf die Ausführungen zur Bedeutung der damaligen Krankenhausstandorte und die Forderung, diesen in den Krankenhausplan aufzunehmen sagen: Die im Rahmen der Konzeptionierung des integrierten Gesundheitszentrums herangezogene Bertelsmann-Studie stellt fest, dass eine neue stationäre Einrichtung in Havelberg keinesfalls wirtschaftlich tragfähig wäre. Dies wird gestützt durch die Betten- und Patientenzahlen in den letzten Jahren vor der Krankenhausschließung, welche immer weiter rückläufig waren. Standen im Jahr 2017 noch 80 Planbetten am Standort zur Verfügung, waren es in den Folgejahren 2018 und 2019 nur noch 37. Das Johanniter-Krankenhaus in Genthin wies zuletzt 56 Betten aus und behandelte im Jahr 2016 vollstationär 2 084 Fälle. Das sind durchschnittlich sechs Fälle je Kalendertag.

Eine qualitätsgerechte stationäre Versorgung setzt aber immer hinreichend praktische Erfahrung und Übung voraus. Das heißt, die Ärzte müssen eine bestimmte Anzahl an Fällen behandeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt Mindestmengen fest. Die Bundesregierung wird eine Rechtsverordnung mit Mindestvorhaltezahlen erlassen. Davon kann sich auch Sachsen-Anhalt nicht entkoppeln.

Eine gute stationäre Versorgung muss wohnortnah erreichbar sein und eine gute Qualität leisten können. Diese stationäre Versorgung ist für die Bevölkerung in Genthin und Havelberg erreichbar. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.