Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Herr Minister, Sie haben ganz deutlich gezeigt, dass es an dieser Stelle nicht um Bildung geht. Sie wollen, dass der Staat die Kinder erzieht.
(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)
Natürlich ist es eine Errungenschaft, keine Privatlehrer zu brauchen. Das streiten wir gar nicht ab. Wir sind doch nicht gegen das staatliche Schulangebot. Der Staat ist verpflichtet, und zwar im strengsten Sinne verpflichtet, jedem Kind ein Beschulungsangebot zu machen. Aber ein Angebot kann man eben auch ablehnen. Man muss es nicht annehmen.
Sie berufen sich auf Artikel 25 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und behaupten, eine Öffnung für den Heimunterricht sei rechtlich ausgeschlossen. Damit greifen Sie zu kurz. Die entscheidende Frage lautet, ob staatlich beaufsichtigter Heimunterricht die allgemeine Schulpflicht erfüllen kann. Ein Blick in Nachbarländer wie Österreich, die Schweiz, Italien oder Polen zeigt, dass die Schulpflicht dort ebenfalls in der Verfassung steht, aber niemand auf die Idee kommt, dass diese nur durch die Anwesenheit in einem Gebäude erfüllt werden kann.
Auch die deutsche Rechts- und Bildungsgeschichte spricht gegen Ihre absolute Auslegung. Jahrhundertelang war die Schulpflicht in Deutschland als relative Schulpflicht ausgestaltet, also eine Pflicht, die auch durch Heimunterricht erfüllt werden konnte. Beispiel: Das 1794 unter Friedrich Wilhelm II. verabschiedete Allgemeine Preußische Landrecht, das auch auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt galt, sah ausdrücklich den Heimunterricht als Erfüllung der Schulpflicht vor, sofern dieser eine ausreichende Qualität hatte.
Die Weimarer Reichsverfassung formulierte die allgemeine Schulpflicht wortgleich unserer heutigen Landesverfassung. Gleichzeitig war Heimunterricht in der Weimarer Republik als Erfüllung rechtlich möglich und auch verbreitet.
Die deutsche Tradition und internationale Praxis ist daher die relative Schulpflicht und nicht die von Ihnen vertretene absolute. Entsprechend könnten und sollten wir von der heutigen einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Schulpflicht als Anwesenheitspflicht in einem Schulgebäude wegkommen und uns nicht nur an unseren zahlreichen Nachbarländern orientieren, sondern auch an der eigenen Tradition und die Schulpflicht in eine Richtung ausgestalten, sodass auch angemessener Heimunterricht die Schulpflicht rechtlich erfüllt.
Ihr rigides Pochen auf einen staatlichen Erziehungsanspruch, Ihr Pochen auf Anwesenheit im Schulgebäude hat mehr mit dem von Ihnen zitierten Nationalsozialismus zu tun als das, was wir diesbezüglich vorschlagen.
(Zuruf von der AfD: Ja, richtig!)
Unser Geist ist liberaler Geist, Ihr Geist ist totalitärer Geist.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Genau! - Unruhe)
Das Spiel können wir zurückspielen. Sie haben mehr mit einem Faschisten gemeinsam als wir.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Genau so sieht’s aus! - Stephen Gerhard Stehli, CDU: Widerlich! - Unruhe)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Dazu kann ich jetzt sagen, dass wir über die Verwendung eines solchen Begriffes - seien Sie doch einmal ruhig - und die Zuordnung zu politischen Richtungen wie dem Faschismus mehrfach geredet haben.
Herr Tillschneider, ich sage jetzt ganz deutlich, meine Position dazu war, dass eine solche politische Zuschreibung legitim ist. Diejenigen, die sich allerdings darüber beschwert haben, dass ich diese Position vertrete, waren bisher zumeist Menschen aus der AfD-Fraktion.
Ich sage es ausdrücklich: Ich akzeptiere, dass Sie diese politische Zuschreibung vornehmen.
(Dr. Jan Moldenhauer, AfD: Herr Riedel hat damit angefangen!)
Dann fordere ich Sie aber auch dazu auf, das im umgekehrten Falle genauso zu machen. - Der Minister hat Sie heute nicht als Faschisten bezeichnet.
(Zuruf von AfD - Dr. Falko Grube, SPD: Er hätte recht gehabt!)

