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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6615


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Frau Ministerin Dr. Zieschang.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die zentralen Grunddaten von Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden aktuell in einem Stiftungsverzeichnis des Landes erfasst. Bundesweit wurde vereinbart, dass alle Stiftungsverzeichnisse der Länder durch ein neues, zentrales Stiftungsregister des Bundes ersetzt werden. Dieses zentrale Stiftungsregister sollte vom Bund zum 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt werden. Im Vorgriff darauf haben wir im Jahr 2024 das Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geändert und dort geregelt, dass unser Stiftungsverzeichnis zum Ende dieses Jahres durch das neue, bundesweite Stiftungsregister vollständig abgelöst wird. So weit, so gut.

Jetzt hat der Bund allerdings im Dezember 2025 kurzfristig entschieden, dass sich die für dieses Jahr vorgesehene Inbetriebnahme des neuen zentralen Stiftungsregisters um zwei Jahre verschiebt und damit erst zum 1. Januar 2028 zur Verfügung steht. Grund dafür sind Verzögerungen bei der technischen Umsetzung. Wegen dieser Verzögerung besteht nunmehr Handlungs- und Regelungsbedarf.

Das Stiftungsverzeichnis des Landes muss noch zwei weitere Jahre fortbestehen, da es erst Ende 2028 durch das bundesweite neue Stiftungsregister des Bundes vollständig abgelöst werden kann. Genau das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes des Landes vor. Er schließt die zeitliche Lücke, bis das zentrale Stiftungsregister des Bundes tatsächlich zur Verfügung steht. Damit wird sichergestellt, dass Grunddaten der Stiftung des bürgerlichen Rechts unterbrechungsfrei erfasst werden.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. - Vielen Dank.