Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Nachgang eines traumatisierenden Ereignisses, nach körperlichem und seelischem Leid und dessen Verarbeitung plötzlich eine Kontaktaufnahme des Täters und Verursachers dieses Leids im Briefkasten zu haben, ist für die Betroffenen im höchsten Maße irritierend. So ein Schreiben reißt Wunden auf, macht wütend und ratlos. Die Menschen werden zu einer Reaktion genötigt, nämlich lesen, ungelesen wegschmeißen, weglegen und später lesen. Irgendwie muss man sich ja verhalten, oder man will oder nicht. Diese Nötigung durch einen Täter ist schwer zu ertragen.
Die Reaktionen der Betroffenen werden individuell sehr unterschiedlich sein. Aber in keinem Fall - da bin ich mir sicher, und das wird auch in der Debatte deutlich - war diese Kontaktaufnahme erwünscht. Ich bezweifle stark, dass sie in irgendeinem Fall hilfreich bei der Verarbeitung der Geschehnisse ist.
Wenn sich mit einer solchen Kontaktaufnahme eine ehrliche Aufarbeitung der Tat, der Versuch einer Entschuldigung oder Ähnliches verbindet, dann bietet ein Gerichtsverfahren dafür den Raum. Dann können etablierte Angebote des Täter-Opfer-Ausgleichs Wege dazu eröffnen, aber sicherlich doch nicht das Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen, der Überlebenden, der Opfer und Geschädigten.
Auch über den Fall des Angeklagten zum Anschlag von Magdeburg hinaus ist die gängige Praxis schwierig, in Prozessakten die private Anschrift von Opfern und Zeug*innen zu hinterlegen und damit für die Täter bzw. die Tatverdächtigen leicht in Erfahrung zu bringen.
In unserem Antrag „Hasskriminalität bekämpfen auch im Internet“ haben wir daher bereits gefordert, insbesondere bei Hassverbrechen auf diese Praxis zu verzichten. Es kann und es darf nicht sein, dass Opfer und Zeugen in Angst leben, von Angeschuldigten kontaktiert, bedroht oder gar persönlich vor der eigenen Haustür behelligt werden. Das gilt auch als dritter Aspekt für die Adressen von Betroffenen von häuslicher Gewalt und in hochstrittigen Sorgerechtsfällen.
Auskunftssperren müssen leichter beantragt werden können. Insbesondere Adressen von Frauenhäusern und Schutzwohnungen sind bei Gerichtsverfahren dringend zu schützen; das verlangt auch die Istanbul Konvention von uns.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Dazu laufen gerade auch Online-Petitionen.
Das Thema ist also vielgestaltig und aktuell und es geht über das Attentat von Magdeburg hinaus. Über alle diese Aspekte des Themas möchte ich gern im Ausschuss sprechen. Wir beantragen daher eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie in den Sozialausschuss. - Herzlichen Dank.

