Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich zunächst bedanken für die grundsätzlich sehr konstruktive Debatte und Diskussion im Rechtsausschuss zu dieser Thematik. Ich fand die Anhörung, die wir zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt haben, tatsächlich sehr hochwertig.
Ich erinnere mich auch gern an eine Anzuhörende, die den Hinweis gab: Wenn man sich das erste Staatsexamen anschaut, dann reiche der Bachelor eigentlich noch nicht aus, es könnte auch ein Master sein. Darüber entscheiden wir heute nicht. Ich fand das aber als Einschätzung für all jene, die das erste Staatsexamen und im Idealfall auch das zweite Staatsexamen machen wollen, nicht ganz weit weg.
Der Bachelor kommt, und es ist gut. Diese Debatte ist seit Jahren überfällig. Es ist richtig, dass wir das jetzt tun. Ich möchte allerdings mit Blick auf unseren Änderungsantrag sagen: Die Anhörung und auch die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben aus meiner Sicht für das nun von Ihnen beschlossene Rückwirkungsdatum, nämlich den 1. Januar 2022 - das ist das Entscheidende , keinen überzeugenden sachlichen Grund gegeben.
Wir haben uns für das - ursprünglich letzter Stand im Rechtsausschuss - Datum 2003 entschieden. Die Mitglieder des Landtages, die schon länger dabei sind, wissen, dass wir im Jahr 2003 das letzte Mal über die Juristenausbildung und das Gesetz gesprochen und es geändert haben. Ich hätte es für angemessen gefunden, dass dieses Datum gewählt worden wäre, und bedaure sehr, dass Sie sich sozusagen auf den letzten Metern umentschieden haben. Aber dieses Datum ist ja nicht in Stein gemeißelt; das Gesetz wird in Kraft treten, und vielleicht reden wir darüber zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Eines will ich auch noch einmal sagen: In der Anhörung ist in dem Beitrag von Frau Prof. N., die für die Martin-Luther-Universität gesprochen hat, deutlich geworden, dass es an Bürokratie und Aufwand nicht scheitern soll, sondern sie sehr wohl bereit wäre, diese Regelung für die zu diesem Zeitpunkt Betroffenen anzuwenden.
Ich meine sogar, dass auch nicht wenige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon profitieren würden, wenn sie denn auf dieser Basis mit diesem Abschluss einstellen könnten. Wir alle wissen, es ist eine überschaubare Anzahl von Fällen, die hiervon betroffen wären.
Insofern bedauere ich jetzt diese Ungleichbehandlung. Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie an Ihrem ursprünglichen Plan festgehalten hätten. Aber wir nehmen das zur Kenntnis. Nichtsdestotrotz haben wir heute einen Änderungsantrag eingebracht, in der Hoffnung, dass Sie vielleicht doch noch von Ihrer Meinung abweichen.
Wir werden uns, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Die Richtung ist die richtige, aber in dieser Nuance weichen wir doch ausdrücklich von Ihrem Vorschlag ab. - Vielen Dank.

