Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript


Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT


Wir beginnen heute mit der Fraktion Die Linke. - Frau von Angern, bitte.


Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Wie die Tagesschau am 1. August dieses Jahres berichtete, wenden sich die Innen-behörden der Länder Berlin und Brandenburg gegen den Einsatz der Datenanalysesoftware „Palantir“ des als rechtsextrem geltenden amerikanischen Milliardärs Peter Thiel für die Verwendung im Rah-men der Polizeiaufgaben. Ebenso machten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nieder-sachsen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen im Bundesrat deutlich, dass sie andere Lö-sungen präferieren. 

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Kann die Landesregierung in Sachsen-Anhalt ebenfalls ausschließen, dass sie die Datenanalysesoftware „Palantir“ für die Polizei in Sachsen-Anhalt anschafft?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Ministerin Zieschang.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Ist die Redezeit gleich schon um?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Nein. Das war die Onlineredaktion, damit der Bildungsminister ordentlich im Bild ist.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herr Präsident! Frau Abg. von Angern, Sie haben konkret nach der Analysesoftware „Palantir“ ge-fragt. Aber bevor ich auf die Antwort im Detail eingehe, will ich vielleicht doch ein wenig ausholen. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich schon vor vielen Jahren - 2016 - auf die Saarbrücker Agenda verständigt. Bestandteil der Saarbrücker Agenda ist, dass Bund und Länder ein gemeinsames Datenhaus anstreben. Die Zielstellung ist, dass am Ende jeder Polizist, wenn er beispielsweise eine Identitätsfeststellung machen muss, auf alle zu der Person im Bundesgebiet vorhandenen Daten zu-greifen kann. 

Es fragen sich viele: Warum haben wir 2016 die Saarbrücker Agenda beschlossen und das gemeinsa-me Datenhaus ist noch nicht da? - Das liegt unter anderem daran, dass wir in Bund und Ländern völlig unterschiedliche Softwaresysteme, bspw. auch für die Vorgangsbearbeitung, haben. Demzufolge haben sich alle Länder seit 2016 auf den Weg begeben, Vorgangsbearbeitungssysteme neu zu instal-lieren, nach Möglichkeit auch übergreifend, in mehreren Bundesländern gemeinsam, und dass die jeweiligen Vorgangsbearbeitungssysteme unter anderem - das betrifft natürlich auch viele andere Softwareprodukte - wechselseitig kompatibel sind, um dann alles zu einem gemeinsamen Datenhaus zusammenzuführen. Das ist sozusagen eine Facette der Saarbrücker Agenda.

Wir haben da als Land Sachsen-Anhalt schon einen erheblichen Schritt getan, indem wir das neue Vorgangsbearbeitungssystem „@rtus“ eingeführt haben. Auch bei „@rtus“ gibt es einen Verbund von mehreren Bundesländern. Wir waren die Ersten, die „@rtus“ in einer Art und Weise ausgerollt haben, dass es mit dem, was im späteren gemeinsamen Datenhaus verwendet wird, kompatibel ist. 

Im Rahmen des gemeinsamen Datenhauses geht es sicherlich auch darum, gemeinsame Softwarelö-sungen anzuschaffen. Im Zuge dessen wird auch über die automatisierte Datenanalyse diskutiert. Da ist die Situation noch einmal eine völlig andere. Da geht es nicht nur um Fragen der Software, sondern auch schon um die Frage: Welche Bundesländer haben überhaupt eine Rechtsgrundlage, um auto-matisierte Datenanalysen durchzuführen? Wir können im Augenblick nur Analysen der polizeilichen Daten machen, aber eben keine darüber hinausgehenden Analysen. 

Dem Landtag liegt bereits ein Vorschlag der Landesregierung für eine Änderung unseres SOG vor. Mit dem SOG müssten wir, wie andere Länder auch, erst einmal überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Form der automatisierten Datenanalyse schaffen. 

Bei der Beratung zum SOG war auch schon die Frage: Welche Software beabsichtigt die Landesregie-rung anzuschaffen? Ich habe damals gesagt - das spiegelt sich auch in der Bundesratsinitiative, die wir Anfang des Jahres auf den Weg gebracht haben, wider  , wir streben eine bundesweit einheitliche Lö-sung an, und natürlich favorisieren wir auch, wie viele andere Bundesländer, eine sozusagen souve-räne, eine, wie ich einmal sage, auch europäisch souveräne Lösung an. 

Die Frage ist: Was gibt es dort an Produkten? Ich kann nur sagen, man bekommt, auch dadurch, dass die Berichterstattung an Fahrt aufnimmt, zunehmend Schreiben, in denen Unternehmen mitteilen, sie können vergleichbare Lösungen anbieten. Wir haben als Land Sachsen-Anhalt noch keine entspre-chende Marktanalyse vorgenommen, weil im Augenblick bei uns die Rechtsgrundlage fehlt. Ich habe das Gefühl, auch nach der Innenministerkonferenz, dass Marktanalysen, wie sie Bayern damals im Auftrag aller Bundesländer durchgeführt hat, sicherlich noch einmal aktuell, mit dem Blick auf neue Produkte, erfolgen werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Nachfrage.


Eva von Angern (Die Linke): 

Dann nehme ich jetzt zur Kenntnis, dass Sie, was Ihre strikte Haltung, es muss „Palantir“ sein - ich überspitze es ein bisschen -, betrifft, zumindest in Abwägungsprozesse eintreten, was ich grundsätz-lich begrüße. 

Ich will aber durchaus nachfragen, auch mit Blick auf die Zukunft: Sie wissen, in den Ländern Bayern und Hessen wird die Software eben nicht nur bei Straftaten eingesetzt, die im weitesten Sinne mit Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang stehen, sondern bei weitaus mehr Straftaten, etwa bei Eigentumsdelikten, Wohneigentumsdelikten. Allein in Hessen waren es 15 000 Fälle, in denen die Software zum Zuge kam. Da ging es nicht nur um Terrorismus.

Ist das etwas, was Sie im Auge haben, und schließen Sie, wenn die Software kommt, das für Sachsen-Anhalt aus, also auch mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung des neuen - ich glaube - § 30a SOG, sodass der Einsatz tatsächlich ausschließlich auf die Terrorismusbekämpfung bezogen bleibt?


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Am Ende ist es natürlich eine Frage der Ausgestaltung des jeweiligen Paragrafen. Der Vorschlag der Landesregierung liegt Ihnen vor. Aber ich will in dem Zusammenhang vielleicht auch einmal dies deut-lich machen: Auf der Innenministerkonferenz wurde über dieses Thema intensiv diskutiert und es sind eben nicht nur Bayern und Hessen, sondern es ist auch Nordrhein-Westfalen. Ich habe noch sehr genau in Erinnerung, wie Innenminister Reul dargelegt hat, dass aufgrund der Anwendung der Analy-sesoftware „Palantir“ - die eben auch in Nordrhein-Westfalen verwendet wird - mehrere Anschläge verhindert werden konnten. Es ist natürlich erst einmal ein Fakt, den ich hinnehme, dass ich hier mit diesem Produkt offensichtlich die Möglichkeit habe, vorausschauend schwere Verbrechen zu verhin-dern.

Gleichwohl bleibe ich dabei: Eine souveräne europäische Lösung würde ich immer favorisieren. Aber man muss am Ende auch gucken - das gehört zur Wahrheit dazu -: Was gibt der europäische Markt tatsächlich her?

In dem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass sich bei „Palantir“ häufig die Frage stellt: Hat dann das Unternehmen Zugriff auf die Daten? - Um diesem Vorwurf nachzugehen, hat das bayerische Innen-ministerium ein Fraunhofer-Institut beauftragt. „Palantir“ war bereit, dem Fraunhofer-Institut seinen kompletten Quellcode offenzulegen. Das Ergebnis des Fraunhofer-Gutachtens ist, dass es keine Zu-griffsmöglichkeit des Unternehmens gibt. Auch das gehört zur Abrundung der Tatsachen dazu.

(Zustimmung bei der CDU - Guido Kosmehl, FDP: Ich sage nur: Fernwartung!)