Guido Kosmehl (FDP):
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Roi! Gut gemeint ist halt nicht gut gemacht. - Ich will nicht in Abrede stellen ich meine, das kann keiner in diesem Hohen Hause , dass jegliche Wahlhandlungen natürlich auch einer Gefahr ausgesetzt sind, dass Wahlmissbrauch stattfindet. Es kann niemand ernsthaft ausschließen, dass es so etwas nicht gibt. Wir haben in der Vergangenheit Fälle wahrnehmen müssen.
Ihre Skepsis allerdings bezüglich der Wahl in Bitterfeld-Wolfen ist getrieben davon, dass Sie glauben, dass Sie Ihren schon sehr gefeierten Wahlsieg durch eine höhere Zahl an Briefwahlstimmen verloren haben.
Jetzt verrate ich Ihnen ein kleines Geheimnis. Ich habe z. B. bei der Stichwahl auch von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht, weil ich zum Tag der Stichwahl nicht in Bitterfeld-Wolfen war. Ich habe meine Eltern mitgenommen, die wählen konnten. Auch die haben die Briefwahl genutzt. Wir halten übrigens die Briefwahl jetzt nicht für schlimm, sondern für ein geeignetes Instrument.
Jetzt kommen wir dazu, was Sie ansonsten in Bitterfeld-Wolfen gemacht haben. Sie haben ja geklagt. Was haben Sie bewirkt? Ein Parteifreund von Ihnen hat geklagt, aber Sie sind ja als Kreisvorsitzender immer dabei gewesen. Zumindest hat man das in Social Media deutlich gemacht. Sie haben dafür gesorgt, dass die Amtszeit des Oberbürgermeisters Armin Schenk deutlich verlängert wird. Es dauert, bis der Stadtrat die Gültigkeit der Wahl erklärt. Der ist jetzt länger Oberbürgermeister. Das soll nicht zum Schaden der Stadt Bitterfeld-Wolfen sein.
Ansonsten agieren Sie, wenn es um die Stadt Bitterfeld-Wolfen und deren Interesse geht, sehr merkwürdig, weil Sie immer meinen: Da muss irgendetwas gemauschelt worden sein; da müssen wir mit allen rechtlichen Schritten vorgehen.
Ich möchte gar nicht wissen, wie hoch mittlerweile die Kosten sind Sie haben das maßgebend über den Stadtrat betrieben , die durch die Klage, die Sie in zwei Instanzen verloren haben, entstanden sind bezüglich der Frage des Goitzsche-Verkaufs. Das Geld hätte die Stadt Bitterfeld-Wolfen eigentlich für andere Zwecke ausgeben können. Sie wollten aber, weil Sie glauben und glaubten, dort sei etwas rechtlich nicht koscher zugegangen, unbedingt alles überprüfen lassen.
(Zuruf)
Jetzt komme ich aber trotzdem noch einmal zu Ihrem Antrag. Dadurch wird ein Punkt klar, woran es bei der AfD scheitert. Sie können die verschiedenen Ebenen und Verantwortlichkeiten nicht auseinanderhalten. Einerseits das haben Sie zutreffend im Antrag gesagt gibt es den § 7. Auch das Verfahren wird dort beschrieben. Andererseits sagen Sie jetzt aber, wir sollen hier beschließen, dass die Landesregierung es mit einem Erlass machen soll.
(Daniel Roi, AfD: Ja!)
Zuständig für die Wahl ist doch aber die Landeswahlleiterin, wenn wir jetzt bei der Landtagswahl bleiben, oder der Kreiswahlleiter vor Ort. Die Landesregierung wird doch nicht die Wahlleitungen anweisen, irgendetwas zu machen. Sie verstehen das System nicht.
Sie hätten jetzt beantragen können, dass es in § 7 der Landeswahlordnung legen Sie eine Gesetzesnovelle vor geändert werden soll, damit die jeweiligen Wahlleiter, Kreiswahlleiter, Gemeindewahlleiter und die Landeswahlleiterin entsprechend anders verfahren.
Sie wollen stattdessen hier die Landesregierung beauftragen, die aber gar keinen Durchgriff auf die Wahlleitung hat. Sonst wäre die Unabhängigkeit der Durchführung von Wahlen gefährdet. Das haben Sie nicht verstanden. Daran krankt es. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag auch ab.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun folgt eine Intervention von Herrn Dr. Tillschneider.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ich will etwas anonymisiert berichten. Es gab im Saalekreis einmal einen kommunalen Volksvertreter einer linken Partei, der bekannt dafür war, durch die Altenheime zu tingeln und die alten Leute zu fragen: Habt ihr schon gewählt? Wenn sie gesagt haben, dass sie nicht gewählt haben, dann hat er gesagt: Ich kümmere mich darum. Man kann sich ausmalen, was dabei herausgekommen ist. Jetzt möchte ich Sie fragen: Sehen Sie darin ein Problem oder finden Sie so etwas in Ordnung?
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Dr. Tillschneider, für die Frage.
Ich sehe darin ein Problem. Ich will für mich in Anspruch nehmen, dass ich selbstverständlich Wahlkampfveranstaltungen mache und versuche, den Bürgerkontakt herzustellen; aber doch nicht auf die Art und Weise, wie Sie sie jetzt beschrieben haben.
Ich würde mich, übrigens im Gegensatz zu manchen anderen Parteien, bei der Frage, wie viel Abstand man zu einem Wahllokal haben muss, um ein Plakat aufzuhängen, auch immer an die Regeln halten und den erforderlichen Abstand gewährleisten. Das machen andere Parteien auch nicht, nur einmal rechts der FDP gesehen.
(Unruhe - Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE - Zuruf von der AfD: Quatsch!)
Noch einmal: Das Problem ist doch das meinte ich damit , dass niemand ernsthaft sagen kann, es gäbe keine Beeinflussung von Wahlen oder Verletzungen von Regeln.
(Zurufe von der AfD)
Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, die man einleiten kann. Dann muss man immer schauen, ob das eine Auswirkung hat. Das Verwaltungsgericht Halle hat gesagt, dass dies sie haben es auch kritisch gesagt keine direkte Auswirkung auf die Wahl hat, weil der Anteil der Briefwahlstimmen gemessen an den Gesamtstimmanteilen klein ist.
Trotzdem sollten wir gerade vor dem Hintergrund des beginnenden Wahlkampfs bedenken, dass jeder für sich durch einen Wahlkampf, der versucht, sich, soweit es geht, an die Regeln zu halten, durch das Bemühen, mit Anstand Wahlkampf zu machen, dafür sorgen, dass das Misstrauen der Menschen gegenüber Wahlhandlungen abnimmt und dass alle sagen: „Es war eine gute und gelungene Wahl.“ - Vielen Dank.

