Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Opfer von solchen schweren Straftaten wie dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt besonderen Schutz brauchen, das ist uns allen klar geworden, spätestens nachdem sie von diesem Attentäter kontaktiert worden sind.
Wir haben allerdings eine andere Herangehensweise als in der Beschlussempfehlung; denn wir haben praktische Bedenken gegen die Umsetzung der Beschlussempfehlung, die in der Praxis bedeuten würde, dass zwischen Originalprozessakte und geschwärzter Prozessakte unterschieden werden müsste und dadurch zusätzlich Aufwand für die Gerichte entstehen würde. Das wird kompliziert und auch für Strafverteidiger zum Problem, weil sie bei der Erörterung des Falls mit ihrem beschuldigten Mandanten Namen nicht erwähnen dürften. Der bloße Name würde genügen, um weitere Opferdaten zu ermitteln.
Darum wollen wir eine Lösung, die den Nebenklägern eines Strafprozesses den Antrag an das Gericht gestattet, den Beschuldigten jede Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu untersagen. Kommt es zum Strafurteil, könnte der Beschluss Bestandteil des Urteils werden. Das Kontaktverbot ließe sich auch in der Haft kontrollieren.
Im Ziel sind wir uns also einig, aber wir wollen eben einen anderen Weg. Statt auf Geheimhaltung von Daten, die sich dann doch ermitteln lassen, setzen wir auf ein ausdrückliches Kontaktverbot. Der Wunsch der Opfer, nicht kontaktiert zu werden, könnte bereits im Ermittlungsverfahren abgefragt und gegenüber dem Beschuldigten als Beschluss verfügt werden. Also, wegen rein praktischer Umsetzungsbedenken werden wir uns bei der Abstimmung zu dieser Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

