Guido Kosmehl (FDP):
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte oder das Thema zeigt mir zumindest eines, nämlich dass es wichtig ist, dass uns in der juristischen Ausbildung auf dem Weg zum ersten und zweiten Staatsexamen vollumfänglich gelehrt wird, dass man das Strafrecht wegen der Konkurs- und Insolvenzverschleppung braucht, dass man das Zivilrecht bei der Frage von Verträgen und Haftungen braucht. Ich gehe gleich noch einmal auf das besondere Verwaltungsrecht ein, was einen Bescheid, einen Verwaltungsakt, einen Leistungsbescheid betrifft. Wir wollen und müssen die ganze Bandbreite juristischer Feinschmecker-Themen miteinander in Einklang bringen.
Im Fokus steht zunächst die Frage, wie wir mit Ersatzvornahmen umgehen. Das typische Beispiel hat Frau Ministerin genannt: Ein Grundstück, ein altes Haus, verfällt seit Jahren, ist nicht nur ein Schandfleck im Stadtbild, sondern birgt auch ein Risiko, und zwar ein baurechtliches Risiko, für das der Eigentümer verantwortlich ist, weil Eigentum verpflichtet. Wenn man den nicht erreicht oder er nicht reagiert, ist irgendwann die Kommune gefragt, im Wege der Ersatzvornahme zu handeln.
Kollege Büttner, das Zivilrecht bietet Ihnen dann die Möglichkeit, wie Sie als Auftraggeber, wenn die ausführende Firma Schäden bei der Ersatzvornahme anrichtet, damit umgehen und Rückforderungen stellen können.
Aber bleiben wir bei dem Fall, dass die Ersatzvornahme vernünftig klappt. Dann bleiben die Kosten zunächst bei der Kommune und damit bei der Allgemeinheit. Diese Neuregelung kann zumindest einen Weg aufzeigen, wie wir diese Kosten sichtbar machen, auch als Last eintragen, damit im Wege einer Zwangsversteigerung z. B. des Grundstückes die öffentliche Hand - teilweise oder vielleicht sogar ganz - bedient werden kann, weil sie mit der Ersatzvornahme in Vorleistung gegangen ist. Das halten wir Freien Demokraten für richtig.
(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)
Wir halten es auch für richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorleistung nicht zinslos zu machen, sondern eine angemessene Verzinsung vorzusehen; auch da wird die Regelung wieder vollumfänglich.
sehr geehrten Damen und Herren! Ein handlungsfähiger Staat braucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz von Eigentumsrechten. Eine Ersatzvornahme ist immer am Ende einer Kette zu sehen, wenn der Eigentümer seiner Verpflichtung für sein Eigentum nicht nachgekommen ist. Allerdings können wir die Allgemeinheit nicht dauerhaft belasten, sondern müssen das auch wieder zurückgeben. Findet sich bspw. ein neuer Käufer, dann können die Kosten zurückgegeben werden.
Ein letzter Satz, Frau Präsidentin, wenn Sie mir erlauben: Als ich das erste Mal diese Regelung gelesen habe, hatte ich auch einen anderen Fall im Kopf, den wir hoffentlich nicht bei der Frage öffentliche Eintragung einer öffentlichen Last in den Blick nehmen, nämlich die Ersatzvornahmen bei den sogenannten Abschleppfällen. Wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wird, ist das auch eine Ersatzvornahme. Aber ich möchte dann bitte nicht im Falle eines Kostenbescheids, dass das in mein Grundbuch eingetragen wird.
(Heiterkeit - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Ich glaube, daran denken wir zwar nicht, aber Ersatzvornahme ist Ersatzvornahme. Das können wir im Ausschuss dann entsprechend klären. - Vielen Dank.

