Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich in seiner 68. Sitzung am 30. April 2015 darauf verständigt, die Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu Massen- und Sammelpetitionen auf der Internetseite des Landtages zu veröffentlichen (rückwirkend für 2015). Dies gilt für alle Petitionen sofern mindestens 20 Zuschriften beziehungsweise Unterschriften dafür vorliegen und ein allgemeines öffentliches Interesse daran besteht.
Aktuelle Massen- und Sammelpetitionen
Unterschied zwischen Massen- und Sammelpetitionen
- Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.
- Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Anzahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.