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Plenarsitzung

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Eine  Stadt möchte beispielsweise einen neuen Kindergarten bauen, die Schultoiletten sanieren oder endlich den Radweg ausbessern. Das alles sind in der Regel öffentliche Aufträge, die über ein kompliziertes Vergabeverfahren vergeben werden. Vorteil: So wird sichergestellt, dass die Städte sorgfältig mit den Steuergeldern umgehen und kein Unternehmen aufgrund persönlicher Befindlichkeiten bevorzugt wird. Nachteil: So ein öffentliches Vergabeverfahren dauert eine ganze Weile und ist teilweise so kompliziert und bürokratisch, dass manche Unternehmen gar keine Lust haben, sich überhaupt um den Auftrag zu bewerben.

Gesetzentwurf in Anhörung beraten

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP wollen das zukünftig ändern. Im Mai brachten sie den Entwurf für ein neues „Vergabegesetzes“ in den Landtag ein. Einige wichtige Aspekte des Gesetzes sind weniger Bürokratie, bessere soziale Standards und eine schnellere Auftragsvergabe. Außerdem müssen Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen, in Zukunft den Mindestlohn zahlen. Wie die einzelnen Fraktionen auf den Gesetzentwurf reagiert haben, können Sie in im Artikel „Auftragsvergabe soll einfacher werden“ nachlesen. Oder Sie schauen sich die gesamte Plenardebatte in unserem Videoarchiv an.

Nach der Ersten Beratung im Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. Dieser hat nun mit Experten aus Wirtschaft und Kommunen im Rahmen einer Anhörung über den Gesetzentwurf debattiert. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus, Lars-Jörn Zimmer (CDU), erklärt, warum das Gesetz so wichtig ist und wie es nach der Anhörung weitergeht.

In einer seiner nächsten Sitzungen wird sich der Ausschuss erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es, eine Beschlussempfehlung über den Gesetzentwurf zu erarbeiten, über die dann vermutlich im Novenber/Dezember der gesamte Landtag entscheidet. 

Die Ausschusssitzungen im Landtag sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, falls Sie ein Thema interessiert, können Sie einfach mal vorbeischauen und den Abgeordneten während ihrer Beratungen über die Schulter schauen.