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Plenarsitzung

Besser Sanierung statt Neubau fördern

Bezahlbare Wohnungen sind ein echtes Problem, gerade in Großstädten. Auch in Magdeburg und Halle ist es nicht mehr so einfach, die passende Wohnung zu finden. Insbesondere für Familien oder Menschen mit kleineren Einkommen. Das Problem ist schon länger bekannt und daher hat sich der Bund 2020 entschieden, den sozialen Wohnungsbau finanziell zu unterstützen (nach Artikel 104 d Grundgesetz). Die einzelnen Bundesländer müssen 30 Prozent des Geldes kofinanzieren. In Sachsen-Anhalt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür in den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt (Mietwohnungsbauförderrichtlinien - MietwohnungsbauRL) festgehalten.

Knapp 28 Millionen Euro konnte Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr vom Bund für den sozialen Wohnungsbau nutzen. Die Kofinanzierung erfolgte 2020/2021 aus dem Wohnraumförderfonds des Landes. In einem Fachgespräch mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden wurde der Ausschuss am Freitag, 13. Mai 2022, informiert, wie der Stand der Inanspruchnahme der Richtlinie ist, wo und warum es möglicherweiser Anpassungen bedarf und inwieweit weitere Unterstützungen für den Mietwohnungsbau erforderlich sind.

Während in Berlin und anderen Großstädten viele neue Wohnungen gebaut werden, steht in Sachsen-Anhalt eher die Sanierung von Wohnraum im Fokus.

Kein Bedarf für Neubau-Förderung

Eine private Wohnungsförderung sei vor allem für den Wohnungserhalt nötig, erklärte Roland Meißner, vom Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. Die Miete liege hierzulande bei durchschnittlich 5,10 Euro pro Quadratmeter, andere Bundesländer könnten davon nur träumen. Insgesamt gebe es etwa 100 000 leere Wohnungen in Sachsen-Anhalt, regional betrage der Leerstand teilweise 30 Prozent. Daher gebe es laut Meißner keinen Bedarf für eine Förderung im Bereich Wohnungsneubau.

Sorgen bereiteten ihm zudem die kontinuierlich steigenden Energienebenkosten. Außerdem gehe es darum, dass auf Bundesebene die Realität der Wohnsituation in Sachsen-Anhalt wahrgenommen werde, die eine andere als in den Großstädten wie Berlin und Hamburg sei. Am Ende könne jede Investition nur durch die Mieteinnahmen wieder refinanziert werden. Wenn diese jedoch zu sehr steige, werde es schwierig, Mieter für die Wohnungen finden.

Geringe Förderhöhe und hohe Baupreise

Jens Zillmann vom Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. pflichtete seinem Kollegen bei. Es gebe keinen Bedarf an sozialem Neubau, sondern es müsste vor allem um eine Sanierung des bereits vorhandenen leerstehenden Wohnraums gehen. Zwei Drittel des Bestands seien alte DDR-Mehrfamilienhäuser des Typs WBS 70. Diese seien natürlich nicht die Zukunft des Wohnungsbaus. Allerdings könnten diese saniert und modernisiert werden. Dafür gebe es bereits einige gute Beispiele auch in Sachsen-Anhalt.

Die Inanspruchnahme des Wohnraumförderungsprogramms des Bundes sei aufgrund der Regularien nicht oder nur schwer möglich. Die Förderhöhe sei relativ niedrig und die Bürokratie, um eine Förderung zu erhalten, relativ hoch. Ebenfalls als Bremsklotz wirkten die hohen Kosten für Baumaterial. Zillmann plädierte für die frühere „Investitionszulage“, diese sei einfach und sinnvoll gewesen.

Im Vergleich zu Städten wie Berlin gebe es in Sachsen-Anhalt andere Probleme (z. B. Leerstand, demografischer Wandel, Modernisierungsstau). Dies führe dazu, dass etwa 40 Prozent der kommunalen Wohnungswirtschaftsunternehmen mittlerweile existenzgefährdet seien und teilweise an ausländische Unternehmen verkauft würden, insbesondere der ländliche Raum sei hier gefährdet. Dies sei umso bedenklicher, weil „wir es sind, die für sozialen Wohnraum, Integration, Unterbringung von Flüchtlingen und Begegnungszentren sorgen“, so Zillmann. Er appellierte an die Abgeordneten, für eine bessere finanzielle Unterstützung durch das Land zu sorgen.

Mangel an bestimmten Wohnungstypen

Peter Lackner von der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (Wobau) bestätigte, dass es quantitativ genug Wohnungen gebe. Für spezielle Zielgruppen fehlten aber passende Angebote, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig auch Sozialhilfeempfänger seien und eine Sozialwohnung benötigten.

Lackner kritisierte, dass der soziale Wohnungsbau aufgrund der Rahmenbedingungen (z. B. teure Baupreise) in den nächsten Jahren nicht funktionieren werde. „Bauen ist extrem aufwendig und teuer geworden“, betonte Lackner, unter anderem auch wegen der Vielzahl an einzelnen Vorschriften (z. B. beim Brandschutz). Dadurch werde die Wobau als Unternehmen zukünftig gezwungen, die Mieten zu erhöhen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

Herausforderung Denkmalschutz

Ein weiteres Problem sei der Denkmalschutz, z. B. in der Beimssiedlung in Magdeburg. Dieser verhinderte beispielsweise bislang eine ökologische Sanierung von etwa 2 000 Wohnungen. Lackner regte an, immer im Blick zu behalten, welche Vorschriften auch wirklich praktisch umsetzbar seien, z. B. wegen der steigenden Preise und der fehlenden Handwerker.

Nicky Meißner von der Wohnungsgenossenschaft Dessau eG schloss sich im Wesentlichen seinem Vorredner aus Magdeburg an und freute sich, dass die Frage des Denkmalschutzes angesprochen worden sei. Förderprogramme wie das „Aufzugsprogramm“ des Landes seien in seiner Region gut angekommen, daran sollte man sich bei weiteren Förderungen ein Beispiel nehmen. 

Im Burgenlandkreis gebe es einen Leerstand von etwa 14 Prozent. Zudem könnten nur neun von zehn Wohnungen wieder vermietet werden, erläuterte René Doll die Ist-Situation bei der Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale eG. Die Kommunen seien insbesondere an barrierefreiem Wohnraum interessiert. Er kritisierte ebenfalls, dass die Förderrichtlinie für seine Genossenschaft aus mehreren Gründen nicht sonderlich attraktiv sei. Ein Lob sprach er ebenfalls für das „Aufzugsprogramm“ aus. 

Warum die Förderung verhalten genutzt wird

Marc Melzer von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erläuterte die Förderrichtlinie und die Bedingungen für eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die Richtlinie sei Anfang 2021 erarbeitet worden, seitdem hätten sich die Baupreise deutlich erhöht – nur ein Grund, warum die Förderung bislang wenig genutzt worden sei.

Ein weiterer Grund sei die „Belegungsbindung“: Die Gesellschaften hätten Angst, dass es nach einer Sanierung oder einem Neubau keine berechtigten Interessenten für die Wohnung gebe, erläuterte Melzer. Zudem sei manchen Investoren die Einbringung von 20 Prozent Eigenkapital zu viel. Auch die Wohnungsgröße und die festgelegten Mieten von 6 bis 6,50 Euro pro Quadratmeter seien – vor dem Hintergrund der hohen Baupreise – Gründe, warum die Förderung bislang wenig genutzt werde.

Am Ende des Fachgesprächs erklärte der Ausschussvorsitzende den Selbstbefassungsantrag für erledigt. Das Thema an sich werde die Abgeordneten und den Ausschuss sicher erneut beschäftigen.