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Plenarsitzung

Präsidium und Ältestenrat

Präsidium

Im Präsidium sind

• Der Landtags-Präsident

• Stellvertreter vom Landtags-Präsidenten

• Schrift-Führer. 

Das Präsidium hilft dem Landtags-Präsidenten

bei seiner Arbeit.

Foto: © Reinhild Kassing

Ältesten-Rat

Im Ältesten-Rat sind Abgeordnete,

die viel Erfahrung als Abgeordnete haben.

Der Ältesten-Rat unterstützt den Landtags-Präsidenten.

Der Ältesten-Rat entscheidet,

wo die Abgeordneten im Landtag sitzen.

Der Ältesten-Rat entscheidet auch,

was die Abgeordneten im Plenum besprechen.

Der Ältesten-Rat macht dazu einen Plan.

Das nennt man dann Tages-Ordnung.