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Plenarsitzung

So entsteht ein Gesetz

Wer kann ein neues Gesetz vorschlagen?
 

• Die Abgeordneten vom Landtag

• Die Landes-Regierung

• Die Bürger von Sachsen-Anhalt
 

Gesetz-Entwurf

Jemand schlägt ein Gesetz vor.

Man nennt das auch: Gesetz-Entwurf.

Man schickt den Gesetz-Entwurf 

an den Landtags-Präsidenten.

 

Zeichnung: rotes Gesetzbuch

Foto: © Reinhild Kassing


Erste Lesung

Die Abgeordneten treffen sich im Landtag.

Sie sprechen dort über den neuen Gesetz-Entwurf.

Das nennt man auch: Erste Lesung.

Blick von Pressetribüne ins Plenum

Foto: Jens Schlueter/Landtag


Fach-Ausschuss

Der Landtag gibt den Gesetz-Entwurf

an einen Fach-Ausschuss.

Im Fach-Ausschusssind Abgeordnete vom Landtag.

Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf:

• Ist alles richtig, was im Gesetz-Entwurf steht

• Hat man an alles gedacht

Der Fach-Ausschuss ändert den Gesetz-Entwurf vielleicht.

Dann gibt der Fach-Ausschuss den Gesetz-Entwurf

zurück an den Landtag

 

Zeichnung: Menschen sitzen an Tisch und diskutieren.

Foto: © Reinhild Kassing


Zweite Lesung

Die Abgeordneten im Landtag lesen den Gesetz-Entwurf

noch mal durch.

Das nennt man auch: Zweite Lesung.

 

Abstimmung

Die Abgeordneten stimmen nach der zweiten Lesung

über das Gesetz ab.

Mehr als die Hälfte der Abgeordneten stimmen mit Ja:

Das Gesetz wird verabschiedet.

Zeichnung: Menschen haben Stimm-Zettel in der Hand

Foto: © Reinhild Kassing

Der Landtags-Präsident unterschreibt das neue Gesetz.

Das neue Gesetz ist jetzt gültig.

Alle müssen sich an das neue Gesetz halten.

Das neue Gesetz kommt in

das Gesetz-und Verordnungs-Blatt.

Alle Bürger können das neue Gesetz dort nachlesen.