Vergabebekanntmachung
gem. § 30 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Februar 2017
An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 30 Abs. 1 der UVgO nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer für die Dauer von drei Monaten.

