Informationspflicht zu beschränkten Ausschreibungen gemäß § 19 VOL/A
An dieser Stelle finden Sie Informationen gem. § 19 Abs. 2 VOL/A zu beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und zu freihändigen Vergaben ohne Teilnehmerwettbewerb über vergebene Aufträge ab einem Auftragswert über 25 000 € (Nettobetrag) für die Dauer von drei Monaten.
Aktuell liegen keine informationspflichtigen Ausschreibungen vor.