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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Dr. Reiner  Haseloff (CDU)

Dr. Reiner Haseloff (CDU)

Mitglied des Landtags
Ministerpräsident, Diplom-Physiker

Wahlkreis 24 (Wittenberg)

Betreute Regionen: Wahlkreis 24 - Wittenberg

Wahlkreisbüro

Johann-Friedrich-Böttger-Straße 10
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 5079709
Telefax: 03491 402616

Kurzlebenslauf

Geboren 1954 in Bülzig, katholisch, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages seit der 6. Wahlperiode, Ministerpräsident.

Ausbildung, beruflicher Werdegang

  • bis 1972
    Schulbesuch
  • 1972
    Abitur
  • 1978
    Diplom-Physiker
  • 1978 bis 1990
    Tätigkeit im Institut für Umweltschutz Berlin, Außenstelle Wittenberg
  • 1991
    Promotion zum Dr. rer. nat.
  • 1992 bis 2002
    Direktor des Arbeitsamtes Wittenberg

Politische und gesellschaftliche Funktionen

  • 1976
    Eintritt in die CDU
  • seit 1990
    Mitglied im Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt
  • 1990 bis 1992
    Stellvertretender Landrat des Landkreises Wittenberg
  • 1990 bis 2002
    Mitglied des Kreistags Wittenberg
  • 2002 bis 2006
    Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt
  • 2004 bis 2012
    Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Sachsen-Anhalt
  • 2006 bis 2011
    Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt
  • 2008 bis 2021
    Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschland
  • seit 2011
    Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
  • seit 2021
    Mitglied im CDU-Bundespräsidium

Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

  • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

    Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
  • Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

    Mitglied im Kuratorium, Stiftung St. Marien zu Helfta, Sitz: Lutherstadt Eisleben
    Mitglied im Stiftungsrat, Stiftung netzwerk leben, Sitz: Magdeburg
    Mitglied im Kuratorium, Helfende Hände e.V., Sitz: Dessau-Roßlau

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

 

 

 

Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.