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Plenarsitzung

Biografien

Dieses Bild zeigt Christian  Mertens (AfD)

Christian Mertens (AfD)

Mitglied des Landtags
Politikwissenschaftler

Kontakt

    Wahlkreisbüro

    Sternstraße 32
    39104 Magdeburg

    Kurzlebenslauf

    Geboren 1991 in Magdeburg, verheiratet, zwei Kinder. Mitglied des Landtages der 8. WP (nachgerückt für Hannes Loth am 05.09.2023).

    Ausbildung, beruflicher Werdegang

    • 2009
      Abitur
    • 2015
      Bachelor of Arts, Politikwissenschaft
    • 2017
      Master of Arts, Friedens- und Konfliktforschung
    • 2017 bis 2020
      Wahlkreismitarbeiter MdB des Landes Sachsen-Anhalt
    • 2020 bis 2023
      Wahlkreismitarbeiter MdL des Landes Sachsen-Anhalt

    Politische und gesellschaftliche Funktionen

    • 2015
      Eintritt in die AfD und Junge Alternative
    • seit 2016
      Vorstandmitglied Junge Alternative Sachsen-Anhalt
    • seit 2017
      Vorstandsmitglied im AfD Kreisverband Magdeburg
    • 2018
      Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Alternative Deutschland
    • seit 2019
      Mitglied im Stadtrat der AfD-Fraktion der Landeshauptstadt Magdeburg
    • seit 2020
      Schatzmeister im AfD-Kreisverband Magdeburg
    • seit 2021
      Vorsitzender der Junge Alternative Sachsen-Anhalt
    • seit 2023
      Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion der Landeshauptstadt Magdeburg

    Veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln

    • Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats

      Wahlkreismitarbeiter, MdL Hagen Kohl
      Mitglied Aufsichtsrat, MVB
      Mitglied Beirat, Jobcenter MD
    • Funktionen in Unternehmen

      Mitglied Aufsichtsrat, MVB
    • Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

      Mitglied Beirat, Jobcenter MD
    • Mandate in Gebietskörperschaften

      Mitglied, Stadtrat Magdeburg, Ehrenamt

    Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend.

     

     

     

    Nähere Informationen zur Definition der veröffentlichungspflichtigen Angaben enthalten die Ausführungsbestimmungen zu § 46 Abs. 2 Abgeordnetengesetz.