Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Kulturfördergesetz soll die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Gesetzes verankert werden. Diese gesetzliche Verankerung trage dem hohen Stellenwert, den die Kultur in Sachsen-Anhalt einnehme, angemessen Rechnung. Kultur sei ein unverzichtbarer Teil des alltäglichen Lebens und zähle zu den elementaren Bedürfnissen der Bevölkerung, so die Landesregierung. Daher soll die kulturelle Förderung in Sachsen-Anhalt durch ein spezifisches Gesetz dauerhaft gewährleistet werden, wie es in anderen Ländern bereits der Fall sei.

„Schlussstein der Stabilisierung“
Am 16. Juli 1992 hatte sich Sachsen-Anhalt eine Verfassung gegeben, in der es in Artikel 36 heißt: „Kunst, Kultur und Sport sind durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern.“ Mit dem von der Landesregierung nun vorgelegten Gesetzentwurf solle der Gesetzgebungsauftrag in Artikel 36 umgesetzt werden, erklärte Rainer Robra (CDU), Staatsminister und Minister für Kultur. Die Kultur solle damit nachhaltig im Land gestärkt werden. Zwar habe bei der Kunst- und Kulturförderung niemand einen verbrieften Anspruch, aber jeder habe die gleiche Chance auf eine Förderung.
Rechtsicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit sollen die vielfältigen Aktivitäten im Kulturland Sachsen-Anhalt stützen. „Die Kultur ist ein Fundament unserer Demokratie, unseres Zusammenhalts“, betonte Robra. Das „Gesetz kann nicht alle Wünsche erfüllen“, neue kostenintensive Institutionen könnten nicht errichtet werden. „Das Kulturfördergesetz ist ein Schlussstein zur Stabilisierung unseres in Vergangenheit, Gegenwart und hoffentlich auch in Zukunft großartigen Kulturlands Sachsen-Anhalt.“
„Werden das Gesetz zu nutzen wissen“
„Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf gar nicht so schlecht“, merkte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) an. Es sei auffallend nüchtern und sachlich, der Kunstbegriff werde nicht genau definiert. „Nichts gegen einen weitgefassten Kulturbegriff“, so Tillschneider, aber im Gesetzentwurf gehe das mit all den genannten Bereichen zu weit. Gut sei, dass das Gesetz keine verbindlichen Vorgaben enthalte, wie und in welcher Höhe gefördert werden solle. Sollte die AfD in Regierungsverantwortung kommen, werde man das Gesetz nach eigenem Ermessen zu nutzen wissen, so Tillschneider.
Barrierefreiheit, faire Honorare
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betrete das Land Sachsen-Anhalt kulturpolitisches Neuland, Kultur werde als elementarer Teil der Daseinsvorsorge verstanden, sagte Holger Hövelmann (SPD). Dem großen kulturellen Erbe des Landes werde so angemessen Rechnung getragen. „Dieses Gesetz sichert bestehende Strukturen, die Kulturförderung bleibt eine verlässliche Größe.“ Verschiedene Aspekte sollten Hövelmann zufolge noch Eingang ins Gesetz finden, darunter mehr Partizipation und Mitgestaltung, also eine stärkere Einbindung und einen kontinuierlichen Dialog zwischen den Kulturschaffenden, mehr Inklusion und Barrierefreiheit, denn Kultur müsse für alle zugänglich sein, und faire Honorare für Kunstschaffende.
„Schwerpunkt Clubs fehlt noch“
„Das ist ein guter Moment für die Kulturlandschaft des Landes Sachsen-Anhalt, das Gesetz schützt unsere Kultur und stärkt den Rücken der Kulturschaffenden im Land“, betonte Stefan Gebhardt (Die Linke). Gut ist, dass bereits bestehende Gesetze zur Kulturlandschaft vom neuen Gesetz nicht berührt würden. Im Gesetzentwurf fehle noch eine Schwerpunktsetzung für Clubs und Musikspielstätten – gerade für junge Menschen seien sie existenziell. Diese Einrichtungen gehörten unbedingt ins Gesetz. Seine Fraktion brachte einen entsprechenden Änderungsantrag ein.
„Noch verlässliche Regelungen finden“
„Es ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, es ist ein guter Tag für die Kultur“, sagte Andreas Silbersack (FDP). Er zollte Kulturminister Robra größten Respekt für dessen ein Jahrzehnt lang währende Arbeit. Freiheit ist nicht verhandelbar – dies gelte natürlich auch für die Kunstfreiheit, deswegen sei es wichtig, dass diese auch im Gesetz verankert sei. „Immer dort, wo wir an die Grenze zum gewerblichen Bereich kommen, befinden wir uns auf dünnem Eis“, hier müsse man noch verlässliche Regelungen finden, so Silbersack.
„Herz schlägt für die Clubkultur“
Die Grünen befürworteten die Einbringung des Gesetzentwurfs, sagte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das Herz auch seiner Fraktion schlage für die Clubkultur, „wie konnte das passieren, dass diese nicht im Gesetzentwurf verankert ist?“ Er regte an, einen Mindestanteil des Landeshaushalts für Kultur festzuschreiben. Seine Fraktion spreche sich für mehr Mitbestimmung und Mitgestaltung aus – „Kulturförderung funktioniert besonders gut, wenn sie sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert“.
„Sachsen-Anhalt ist ein Kulturland“
Die Kultur des Landes erhalte durch den Gesetzentwurf den Status, den sie auch verdient habe, betonte Andreas Schumann (CDU). Die Kultur halte die Menschen zusammen, sie stärke soziale Kompetenz und Selbstständigkeit, ermögliche einen Perspektivwechsel und unterstütze die Demokratie. „Sachsen-Anhalt ist ein Kulturland, die Förderung von Kunst und Kultur liegt der CDU am Herzen“, so Schumann.
Im Anschluss an die Debatte wurden der Gesetzentwurf der Landesregierung und der Änderungsantrag der Linken (bei Enthaltung von AfD) in die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.