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Plenarsitzung

Kein Kandidat erhält erforderliche Mehrheit

Bei der Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) hat keiner der sieben Kandidaten die erforderliche Mehrheit von 49 der 97 Abgeordnetenstimmen erhalten. Im ersten Wahlgang erhielt der von den Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und FDP) unterstützte Kandidat Albert Cohaus 46 Stimmen, die Koalition verfügt über 56 Stimmen im Landtag. Nach einer kurzen Unterbrechung wurde der Tagesordnungspunkt geschlossen. 

Seit der Verabschiedung seines Vorgängers in den Ruhestand im Dezember 2020 übt der 62-jährige Cohaus das Amt vertretungsweise aus. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, gemeinsam mit seinen Mitarbeitern bei den öffentlichen Stellen des Landes (Behörden) und den nichtöffentlichen Stellen (Unternehmen oder Vereine) die Einhaltung und Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und anderer Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen. Laut Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wählt der Landtag den LfD, zuvor wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben.