Vor dem Hintergrund eines im März 2025 aktuellen Problemfalls in Magdeburg sollte sich die Landesregierung auf Antrag der Fraktion Die Linke auf Bundesebene für Regelungen einsetzen, die verhindern, dass Mieterinnen und Mieter von Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und Heizung abgeschnitten werden, wenn unseriöse Vermieter die Abschlagszahlungen auf Betriebskosten nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleiteten.
In solchen Fällen sollte es auch möglich sein, dass Mieterinnen und Mieter die Zahlungen der Betriebskosten auch direkt an das jeweilige Versorgungsunternehmen leisten, meinten die Linken. Im Anschluss an die Debatte im März war der Antrag „Mieterschutz stärken ‒ unlautere Vermieter nicht länger dulden“ (Drucksache 8/5319) in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen. Dieser hatte sich auf eine Anhörung zur Thematik verständigt, die am Freitag, 5. September 2025, stattfand.

Kommt selten vor, ist aber einschneidend: Der Versorger stellt die Fernwärme ab, weil der Vermieter die Kosten nicht gezahlt hat.
Wortmeldungen aus der Anhörungen
Von einer Versorgungssperre seien oft Menschen betroffen, die alles richtig machten, sagte Zakaria Said vom Deutschen Mieterbund Sachsen-Anhalt, dessen Beratungen mehr als 25 000 Mieterinnen und Mieter in Anspruch nähmen. Das Grundproblem sei, dass Energieversorger gesetzlich nicht verpflichtet seien, die Kunden über die drohende Abschaltung zum Beispiel von Wasser und Fernwärme zu informieren. „Wir sehen hier eine Schutzlücke, die Versorger müssten sich mindestens 14 Tage vor einer möglichen Sperre an die Mieter wenden“, erklärte Said. Betriebskostenvorauszahlungen einzelner Mieter direkt an den Energieversorger zu zahlen, sei zwar möglich, in der Praxis sei das Modell jedoch nicht tragfähig, weil es fast immer eine zentrale Versorgung im Wohnhaus gebe. Eine „Notgemeinschaft“ der Mieter sollte als Möglichkeit eingeräumt werden, um gemeinsam die Energieversorgung mit dem Anbieter sicherzustellen – hier bestehe allerdings das Problem, ob alle Mieter mitmachten. Stattdessen sollte lieber die Wohnraumaufsichtsbehörde so ausgestattet werden, dass sie das Recht habe, als Schutzinstanz mit Androhungskompetenz gegenüber dem Vermieter aufzutreten.
Mit der absoluten Mehrzahl in der Wohnungswirtschaft, auch im privaten Bereich, gebe es so gut wie keine Schwierigkeiten, also keine Sperrungen, erklärte Thomas Pietsch, Geschäftsführer der Städtischen Werke Magdeburg (SWM). Es bestehe hinsichtlich Energiesperren ein breitgeltendes Recht, es müsse nur zur Anwendung kommen – man dürfe sich also nicht damit zufriedengeben, wenn eine erste Briefzustellung nicht geglückt sei, sagte Pietsch. Dass es immer mal wieder zu Problemen komme, liege nicht zuletzt auch daran, dass sich jeder Verwalter nennen dürfe, dabei bedürfe es für diesen Job doch aber einer Grundbefähigung, so der SWM-Geschäftsführer. Eine Gesamtschuldnerschaft sei in der Praxis praktisch ausgeschlossen, weil nie alle Mietenden mitmachten, zudem hätten die Versorger auch keinen Einblick in die Aufteilung der Kosten. Ob das der richtige Weg sei, sei auch fragwürdig, weil man ‒ also die öffentliche Hand ‒ dem Vermieter dann dem Geld hinterherlaufen müsse ‒ „das ist die völlig falsche Lenkungswirkung“. Die Forderungen im Antrag seien verständlich, „aber sie werden nicht das Ergebnis erzielen, das wir wollen“, so Pietsch.
Die im Antrag angesprochenen Themen beträfen vornehmlich bundesgesetzliche Regelungen, sagte Inge Otte-Sonnenschein, Beigeordnete beim Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. Festzuhalten sei, dass sich die Wohnungssituation in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich gestalte: Leerstände und deutliche Überkapazitäten im ländlichen Raum, steigende Preise in den Städten. Es gebe noch kein abschließendes Meinungsbild des Verbands zu den Punkten des Antrags, räumte sie ein. Der Städte- und Gemeindebund wurde gebeten, intern über den in der Anhörung beratenen Antrag zu sprechen und dem Ausschuss für Infrastruktur und Digitales eine nachträgliche Stellungnahme zukommen zu lassen.
Eine Beschlussempfehlung zum Antrag der Linken wurde in dieser Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales im Hinblick auf weiteren Beratungsbedarf noch nicht gefasst.