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Plenarsitzung

Beleites ist neuer Landesbeauftragter

Ein Jahr lang hat Birgit Neumann-Becker ihr Amt als Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur übererfüllt, nun scheidet sie aus ihrer Aufgabe, und die Abgeordneten des Landtags waren in der Pflicht, aus elf Bewerbungen eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zu wählen. Die Koalition, aber auch Linke und Grüne hatten im Vorfeld bekundet, den Bewerber Johannes Beleites zu unterstützen. Bei der Wahl konnte er sich gegen die Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchsetzen und erfüllte mit 81 Stimmen (von 92) das nötige Quorum für die Mehrheit (mindestens 49 Stimmen). Johannes Beleites ‒ im Plenarsaal anwesend ‒ nahm die Wahl an.

Johannes Beleites wurde zum neuen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt.

Johannes Beleites wurde zum neuen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt.

Im Portrait: Johannes Beleites

Johannes Beleites wurde 1967 in Halle (Saale) geboren. Schon als junger Mensch, nämlich ab 1980, beteiligte er sich zusammen mit seinem Bruder Michael an der oppositionellen Arbeit in der kirchlichen Umwelt- und Friedensbewegung. Schon zwei Jahre später wurde er deswegen von der Stasi beobachtet. Die machte ihm ‒ nach seiner Ausbildung zum Elektromonteur ‒ 1989 die Zulassung zum Jurastudium unmöglich (das er ab 1990 nachholte). Nach der politischen Wende engagierte sich Beleites in verschiedenen Institutionen für die Aufarbeitung des Unrechts in der DDR, beispielsweise im Bürgerkomitee Leipzig zur Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit oder als freier Mitarbeiter in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und in der Abteilung Bildung und Forschung der Gauck-Behörde. Er forschte zudem zu den MfS-Gefängnissen in der DDR und veröffentlichte zu Strafrecht und MfS in der DDR, zur Vergangenheitsaufarbeitung, zum Stasi-Unterlagen-Gesetz und zum Umgang mit Stasi-Unterlagen.

Wirkungskreis des Aufarbeitungsbeauftragten

Laut Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Landesbeauftragte die Aufgabe, das Gesamtsystem der politischen Verfolgung, insbesondere die Struktur, Methoden, Wirkungsweise und Folgen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt aufzuarbeiten und zu vermitteln. Hierbei soll auch die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik im Zusammenwirken mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und anderen Organisationen berücksichtigt werden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits 1993 die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung des Amts einer Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen geschaffen, später den Wirkungskreis per Gesetz erweitert.

Die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in der DDR und der kommunistischen Diktatur ist auch in Sachsen-Anhalt nicht abgeschlossen, sondern eine bleibende Aufgabe. Viele Themen und Fragen sind bis heute noch offen. Auch 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution stellen sich weiterhin drängende Fragen, wie zum Beispiel die nach der Rehabilitierung politisch Verfolgter, nach dem Umgang mit Folgeschäden durch Haft, Heimerziehung, Staatsdoping oder Zwangsadoption, nach den Spätfolgen der SED-Diktatur, nach den Folgen der SED-Diktatur für die Landwirtschaft (Stichwort LPG) oder nach den Folge-Zusammenhängen von NS- und SED-Diktatur.