Soll Deutschland die Vermögenssteuer wiedereinführen, um dadurch Länder sowie Kommunen finanziell zu entlasten? Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag, der am 5. März 2026 im Plenum diskutiert wurde. Laut Antrag ist eine gestaffelte Besteuerung auf Nettovermögen vorgesehen. Vermögen ab einer Million Euro sollen demnach mit einem Prozent, Vermögen ab 50 Millionen mit fünf Prozent und Vermögen ab einer Milliarde Euro mit zwölf Prozent besteuert werden.

Soll die Vermögenssteuer reaktiviert werden? Dieser Vorschlag der Fraktion Die Linke sorgte für eine hitzige Debatte.
Linke: Vermögen entstehen durch die Gesellschaft
„In Deutschland besitzen die reichsten 0,1 Prozent – ungefähr 69 000 Menschen – über 20 Prozent des Privatvermögens“, so Eva von Angern (Die Linke). „Gleichzeitig sind über 13 Millionen Menschen von Armut bedroht.“ Große Vermögen entstünden nicht im luftleeren Raum. „Sie entstehen auf Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft mit Infrastruktur, Bildungssystem und Rechtssicherheit.“ Aus diesem Grund sei der Anspruch der Gesellschaft auf eine Vermögenssteuer „unabweisbar“. Eine Vermögenssteuer würde nicht nur Ungleichheiten mindern, sondern auch „strukturell die Einnahmen von Ländern und Kommunen stärken“. „Schon moderate Steuersätze auf die obersten Vermögen könnten jährlich 100 Milliarden Euro mobilisieren – 2,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen für das Land Sachsen-Anhalt.“ Extreme Vermögenskonzentration gefährde außerdem den Zusammenhalt und die Demokratie, mahnte von Angern. „Wenn sich wirtschaftliche Macht immer stärker konzentriert, verschiebt sich eben auch politischer Einfluss.“
Minister: Steuer würde Unternehmen schwächen
„Bei genauerer Betrachtung“, befand Finanzminister Michael Richter (CDU), stellten sich „erhebliche fachliche, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Fragen.“ So sei Kapitalflucht eine Gefahr. Diese habe sich etwa in Frankreich gezeigt, nachdem dort eine Vermögenssteuer eingeführt worden sei. Auch würde eine Vermögenssteuer die verfassungsrechtliche Frage nach einer Doppelbelastung aufwerfen – „insbesondere, wenn sowohl der Ertrag als auch das zugrunde liegende Vermögenbesteuert werden.“ Richter mahnte außerdem an, dass eine Vermögenssteuer Investitionen hemmen könne – da diese aus bestehendem Vermögen anstatt aus laufenden Erträgen zu bezahlen sei. „In ertragsschwachen Jahren müsste sie aus der Substanz gezahlt werden“ – dies schwäche Betriebe. Auch sei die verfassungskonforme Bewertung aller relevanten Vermögensbestandteile komplex und personalintensiv – dies hätten Erfahrungen aus der Erbschaftssteuer gezeigt.
SPD: Leistungsprinzip funktioniert nicht mehr
„Das Leistungsprinzip funktioniert in diesem Land nicht mehr“, befand Dr. Andreas Schmidt (SPD). Milliardäre hätten eine durchschnittliche Abgabenlast von 29 Prozent, „der Mittelstandsbürger“ dagegen eine von 43 Prozent. Zum Argument einer möglichen Steuerflucht fand Schmidt deutliche Worte: „Was ist eigentlich mit dem Standort, wenn die Schulen bröckeln, die Krankenhäuser nicht mehr funktionieren oder die Kommunen am Limit sind?“ Steuern zu senken, mache nicht alles besser. Doch: „Die vom Minister erwähnten Probleme bei der der Erhebung der Steuer existieren.“ Deshalb finde Schmidt Kapitalertragssteuern sympathischer als eine Diskussion über Vermögenssteuer.
AfD: Steuermodell zu statisch
„Wer Kapital dauerhaft mit Substanzsteuern belastet“, so Jan Scharfenort (AfD), „greift nicht Reichtum an, sondern den Produktionsfaktor Kapital.“ Dieser sei die Grundlage von Arbeitsplätzen, Innovation und Wachstum. Eine zusätzliche Substanzbesteuerung würde im internationalen Vergleich dafür sorgen, dass Deutschland für Unternehmen unattraktiver werde. Die Höhe der im Antrag vorgeschlagenen Steuersätze bedeute „keine bloße Umverteilung. Das ist strukturelle Kapitalerosion“. Problematisch sei auch, dass die diskutierte Vermögenssteuer auf statischen Modellen basiere, die wirtschaftliche Realität aber sei dynamisch. „Bevor Sie in Deutschland eine neue Steuer errichten, ist das Kapital schon längst weg.“
FDP warnt vor Abwanderung
„Eine Kuh kann man nicht unbegrenzt melken, besonders nicht, wenn man ihr gleichzeitig das Futter entzieht“, so Jörg Bernstein (FDP). „Dieses Futter sind unsere Betriebe, Maschinen und Investitionen.“ Würden diese übermäßig belastet, gerieten Arbeitsplätze in Gefahr. Auch Bernstein warnte vor möglichen Reaktionen der Besteuerten – „Kapital und Unternehmer sind mobil, Strukturen lassen sich verändern. Der Schaden für den Wirtschaftsstandort und die Investitionsbereitschaft sind hingegen real“.
Grüne: Wirtschaftliche Substanz nicht gefährden
„Eine Wiedereinführung müsste mit dem Anspruch wirtschaftlicher Tragfähigkeit ausgestaltet sein“, befand Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Es muss darum gehen, Gerechtigkeitslücken im Steuersystem zu schließen, aber es darf nicht wirtschaftliche Substanz gefährden.“ Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), auf dessen Erkenntnisse sich der Linken-Antrag berufe, warne bei sehr hohen Steuersätzen vor erheblichen Belastungen für die Standortattraktivität und für Investitionen, so Meister. Das DIW habe auch moderatere Varianten eines Vermögenssteuersatzes durchgerechnet, als der Linken-Antrag vorsehe. „Diese erscheinen uns deutlich realistischer und daran würden wir ansetzen.“
CDU: Internationale Zusammenarbeit wäre nötig
„Bereits der zweite von Ihnen aufgezeigte Steuersatz ist mit durchschnittlich erreichbaren Renditen nicht so einfach zu erzielen“, beklagte Stefan Ruland (CDU) den Linken-Antrag. „Das bedeutet, sie fordern ganz konkret mit ihrem Antrag den Vermögensverzehr bei ‚Übervermögenden‘ nach Ihrer Definition.“ Auch Ruland warnte vor der Abwanderung Betroffener und verwies ebenfalls auf das Beispiel Frankreich. Er gab außerdem zu bedenken, dass es für eine wirksame Vermögenssteuer internationale Zusammenarbeit in einem großen Ausmaß brauche. „Ob diese Operation weltweit gelingt?“
So wurde abgestimmt
Am Ende der Debatte wurde darüber abgestimmt, den Antrag federführend in den Finanz- und mitberatend in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Dafür stimmten Koalition, Grüne und Die Linke. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen.

