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Plenarsitzung

Presse-Informationen für den Wahlabend

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 werden für Medienvertreterinnen und Medienvertreter erste organisatorische Informationen zum Wahlabend übermittelt. 

Die zentrale Wahlveranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Messe Magdeburg statt. Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter steht Halle 2 zur Verfügung. Diese ist ausschließlich der Presse vorbehalten. Dort können ‒ abhängig von den verfügbaren Kapazitäten ‒ Flächen für Sender- und Hörfunkanstalten sowie Standardarbeitsplätze für Journalisten und Fotografen genutzt werden.  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort Gespräche mit Interviewpartnern zu führen. 

Aufteilung der beiden Messehallen

Die Halle 1 ist für die wahlbewerbenden und im Landtag vertretenen Parteien vorgesehen. Diese Flächen sind für Medienvertreterinnen und Medienvertreter nicht zugänglich. Sofern Interviews mit kandidierenden Bewerberinnen/Bewerbern oder weiteren Vertreterinnen/Vertretern der Parteien geplant sind, wird darum gebeten, entsprechende Termine eigenständig und unmittelbar mit den jeweiligen Parteien oder Fraktionen zu vereinbaren.

Der Landtagsverwaltung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen hinsichtlich der Örtlichkeiten zur Durchführung von Wahlveranstaltungen der wahlbewerbenden Parteien vor.

Der überdachte Zwischenraum zwischen Halle 1 und 2 ist für Gäste der Fraktionen und des Landtags reserviert. Diese Zwischenfläche kann in angemessenem Rahmen ebenfalls als Stellfläche für das Führen von Interviews durch Medienvertreterinnen und Medienvertreter genutzt werden. 

Anmeldungen bis Ende Juni

Zur Vorbereitung des Wahlabends wird in einem ersten Verfahrensschritt bis zum 30. Juni 2026 unterLandtagPresse@lt.sachsen-anhalt.de um eine unverbindliche Interessenbekundung unter grober Angabe der benötigten Bedarfe gebeten, sofern eine Berichterstattung vom Wahlabend beabsichtigt ist. 

Die weitere Abstimmung zu konkreten Anforderungen der Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie zu den räumlichen und technischen Möglichkeiten vor Ort erfolgt durch den vom Landtag beauftragten externen Dienstleister. 

Um die Kontaktaufnahme zu ermöglichen, werden die im Rahmen der Interessenbekundung übermittelten personenbezogenen Daten durch die Landtagsverwaltung gespeichert und an den beauftragten Dienstleister weitergeleitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Medienbetreuung am Wahlabend. 

Weitergehende Informationen zu organisatorischen Einzelheiten, den zur Verfügung stehenden Arbeitsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls erforderlichen Zutritts- und Akkreditierungsverfahren werden den interessierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.