Mit dem von der Landesregierung im Oktober 2025 vorgelegten Kulturfördergesetz soll die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Gesetzes verankert werden. Diese gesetzliche Verankerung trage dem hohen Stellenwert, den die Kultur in Sachsen-Anhalt einnehme, angemessen Rechnung. Kultur sei ein unverzichtbarer Teil des alltäglichen Lebens und zähle zu den elementaren Bedürfnissen der Bevölkerung, so die Landesregierung. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur empfahl dem Landtag mit 9:0:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Während der Beratung des Gesetzentwurfs gab es unter anderem eine schriftliche Anhörung, bei der es überwiegend positive Rückmeldungen und wertvolle Anmerkungen für die weitere Beratung gegeben habe, so Daniel Sturm bei der üblichen Berichterstattung aus dem zuständigen Ausschuss vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs.

Der Landtag hat im Mai 2026 das neue Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet.
Kunst und Kultur keiner Ideologie unterworfen
Kunst und Kultur zu schützen und zu fördern, sei Inhalt der Landesverfassung, es handele sich hier um ein großes Freiheitsversprechen, das mit dem Gesetz nun in Form gegossen werde, so Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (CDU). Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz im Kultursektor. Der Gesetzgeber schütze die vielfältige und reiche Kunst und Kultur des Landes der vergangenen Jahrhunderte und der Gegenwart gegen neue Angriffe und erinnere zugleich an die negativen Aspekte der Geschichte. Tradition und Heimatpflege sollen selbstverständlich erhalten bleiben. „Kunst und Kultur sind in Sachsen-Anhalt generell in guten Händen“, sie seien keiner Ideologie unterworfen, sie gehorchten keinem Herrn, so Robra. Die AfD stelle diesen Gesellschaftsvertrag infrage, kritisierte der Kultusminister, die von ihr angestrebte Wende in der Kulturpolitik bedeutete eine Rolle rückwärts.
„Nationale Akzente in der Kulturförderung“
Das Gesetz besitze keine Definition, was unter dem Begriff Kultur überhaupt verstanden werden soll, sagte Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD). Das Thema Klimaschutz habe in einem Kulturfördergesetz nichts zu suchen, ohnedies sei es lediglich ein „Sammelsurium von Wünschbarkeiten“, ein „Vielfaltslobgesang“ der Altparteien. Sollte seine Partei im Herbst die Regierung stellen, werde das neue Gesetz geändert. Es solle dann einen klaren Kulturbegriff erhalten. Kultur sei, was „nationale Identität spendet“, so Tillschneider. Kultur in Sachsen-Anhalt sei deutsche Kultur, aus AfD-Sicht solle es „nationale Akzente in der Kulturförderung“ geben.
„Kultur ist vielfältig und mehrdeutig“
„Wir verabschieden ein wichtiges Gesetz für die Kultur, das den Verfassungsrang von Kunst und Kultur stärkt“, erklärte Holger Hövelmann (SPD). Es schaffe ein Dach für Kunst und Kultur in unserem Land mit seinem reichen kulturellen Erbe und dessen vielfältiger Förderung. Trotz der Verabschiedung des Gesetzes sei die Kunst- und Kulturlandschaft des Landes nicht frei von Bedrohung, warnte Hövelmann. Die AfD wolle einen Kulturkampf anzetteln, sie wolle die Freiheit von Kunst und Kultur einschränken. Doch Kultur sei vielfältig und mehrdeutig, „Ihren kulturpolitischen Kleingeist wollen wir hier nicht“, sagte Hövelmann in Richtung AfD. „Wir brauchen in diesem Land keine kunst- und kulturfeindliche Alternative.“
„AfD bedroht Kunstfreiheit im Land“
Mit dem Gesetz werde die Kulturförderung auf die gesetzliche Ebene gehoben, sagte Stefan Gebhardt (Die Linke). Im Zuge der Parlamentsreform seien die Landeszentrale für politische Bildung und die Handhabung von Staatsverträgen gesetzlich geregelt worden, nun gebe es dies auch für die Kultur. Das Gesetz sei eine klare Stärkung des Parlaments. Es beinhalte keine finanzielle Rechtsverpflichtung der Förderung, aber es regele die Grundsätze der Kulturförderung, so werde sie deutlich verlässlicher gestaltet, sagte Gebhardt. Er begrüßte, dass die Clubkultur und Jugendkunstschulen sowie Honoraruntergrenzen für Kunstschaffende Eingang ins Gesetz gefunden haben. Viele kulturelle Initiativen sähen die Kunstfreiheit im Land bedroht, „hin zu einer nationalen Suppe, die hauptsächlich Herrn Tillschneider schmecken soll“ , sagte Gebhardt. Kulturakteure wiesen bereits auf die katastrophalen Folgen einer AfD-Kulturpolitik hin.
„Abwanderung als Folge von AfD-Politik“
Das Gesetz trage der Kultur in unserer pluralistischen Gesellschaft Rechnung, betonte Andreas Silbersack (FDP). Glücklicherweise versichere der Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes, dass die Kunstfreiheit den Menschen in Deutschland nicht zu nehmen sei. Das Gesetz regele keineswegs die finanzielle Ausgestaltung der Kulturförderung, es sei eher ein Fingerzeig, was im Bereich Kunst und Kultur so erhaltenswert sei. „Sie skalpieren die Vielfalt in diesem Land, das ist mit uns nicht zu machen“, erklärte Silbersack in Richtung AfD. Kulturelles Siechtum und Abwanderung wären die Folge der AfD-Politik.
Zahlreiche Verbesserungen eingeflossen
„Die Kulturschaffenden im Land können sich freuen, gut, dass es dieses Kulturfördergesetz gibt“, erklärte Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). In den nüchternen Gesetzentwurf der Landesregierung seien zahlreiche Verbesserungen seitens der Kulturschaffenden und der Fraktionen eingeflossen. Drei Punkte seien leider nicht erfüllt worden, die die Grünen gern im Gesetz dringehabt hätten, darunter die Verankerung von 1,5 Prozent des Landeshaushalts für die Kultur, um so auch ein Signal an die Kommunen zu senden, Kultur als Pflichtaufgabe zu verstehen, und die Beteiligung der Kulturschaffenden an der Definition der Förderkriterien.
Begegnung und Zusammenhalt
Mit der Verabschiedung des Kulturfördergesetzes werde ein klares Signal an die Kulturschaffenden im Land gesendet ‒ Kultur sei mehr als ein Freizeitangebot, sie bilde, schaffe Identität und sei Freiheit, erklärte Andreas Schumann (CDU). Es schaffe ‒ durch mehr Transparenz und faire Rahmenbedingungen ‒ die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Kunst und Kultur und stärke dadurch die kulturelle Vielfalt und Teilhabe im Land. Kultureinrichtung aller Couleur würden dabei berücksichtigt. Wichtig sei ihm auch die Unterstützung von Kulturinstitutionen auf dem Land, denn diese schüfen ‒ auch im Kleinen ‒ Orte der Begegnung und des Zusammenhalts. Für die CDU sei Kulturpolitik auch Gesellschaftspolitik: sie bewahre Traditionen und eröffne neue Perspektiven, so Schumann. Zudem sei sie ein Katalysator für den Tourismus im Land und ein wichtiger Standortfaktor.
So wurde abgestimmt
Im Anschluss an die Debatte wurde Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen von CDU, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die AfD enthielt sich.

