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Plenarsitzung

Wie entsteht die neue Landesregierung?

Wenn eine Fraktion zwar viele Sitze, aber keine absolute Mehrheit der Stimmen des Landtags vorweisen kann (in der neuen 9. Wahlperiode planmäßig 42 von 87 Stimmen), geht sie zur Regierungsbildung in der Regel eine Koalition mit einer oder mehreren anderen Fraktionen ein.

Zwei Hände prüfen, ob zwei Puzzleteile zusammenpassen

Hat eine Fraktion im Landtag nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, bildet sie in der Regel eine Koalition mit anderen Partnern zur Bildung der Landesregierung. Gemeinsam sind sie die Koalition, die regierungstragenden Fraktionen.

Die Landesregierung wird als Exekutive bezeichnet, was so viel wie vollziehende oder ausführende Gewalt bedeutet. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Parlament und ist verpflichtet, Beschlüsse des Landtags umzusetzen. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern für die unterschiedlichen Ressorts. Es gibt keinen immer gleichen Zuschnitt der Ministerien, sie werden zum Teil auch ressortübergreifend betreut. Mitglieder der Landesregierung dürfen nicht dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder der Volksvertretung eines anderen Landes angehören, sie dürfen auch „nebenbei“ keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben.

Wahl der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten

In der 7. Wahlperiode des Landtags musste die Wahl des Ministerpräsidenten noch innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung des Landtags stattfinden. Das hat sich mit der Parlamentsreform 2020 geändert. Nach der Landtagswahl am 6. Juni 2021 hatten die Fraktionen mehr Zeit für die Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung. Dies gilt auch für die 9. Wahlperiode. Die Wahl der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten erfolgt, wie von der Verfassung vorgeschrieben: ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung.

Zur Ministerpräsidentin / Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt. Wenn eine Fraktion keine absolute Mehrheit der Stimmen des Landtags vorweisen kann, geht sie zum Zwecke der Regierungsbildung in der Regel eine Koalition mit einer oder mehreren anderen Fraktionen ein. Gemeinsam stellen sie die Stimmen für die Wahl der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten.

Erhält im ersten Wahlgang dennoch niemand die absolute Mehrheit, so findet innerhalb weiterer sieben Tage (meist jedoch am gleichen Tag) ein zweiter Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Aufgaben von Ministerpräsident und Ministern

Die Ministerpräsidentin / Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Sie/Er ist zudem Repräsentant des Landes nach außen. Sie/Er bestimmt mindestens eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter und ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister.

Wie ergibt sich nun aber die Auswahl der Ministerinnen und Minister? Oft waren die Kandidatinnen/Kandidaten schon Mitglied einer Vorgängerregierung oder waren Staatssekretärinnen/Staatssekretäre in einem Ministerium, bringen also das nötige Know-how bereits mit. Oft sind zukünftige Ministerinnen/Minister gewählte Abgeordnete des Landtags. Bisweilen haben sie für ihr Ressort eine herausragende gesellschaftliche Stellung oder viel Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Regierungsmitglieder müssen also nicht zwangsläufig auch Abgeordnete sein.

Das Amt der Regierungsmitglieder endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Sie können aber jederzeit zurücktreten und durch einen anderen Minister / eine andere Ministerin ersetzt werden. Mit jeder Beendigung des Amts des Ministerpräsidenten jedoch endet auch das Amt der Ministerinnen und Minister.