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Plenarsitzung

Wer wählen kann und Wahlgrundsätze

Das öffentliche Wählerverzeichnis und die individuelle Wahlbenachrichtigung geben darüber Auskunft, wer als Wähler oder Wählerin am 6. September 2026 an die Urne treten und seine beiden Stimmen abgeben darf. Als Faustregel gilt: Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, deutscher Staatsbürger ist und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt, darf an der Wahl teilnehmen. Sich als Kandidat zur Landtagswahl stellen kann man, wenn man seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Sachsen-Anhalt hat und ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sowie deutscher Staatsbürger ist.

Detaillierte Informationen zur Wahl (Wahlbenachrichtigung, Wahllokal, Ausgabe der Stimmzettel, Termine für die Briefwahl) erteilen dieLandeswahlleiterin und die Kreiswahlleiter.

Die Bekanntgabe der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl am 6. September 2026 kannhier nachgelesen werden.

Menschen stehen in einer Schlange. Darüber das Schild: Wahllokal.

Wer sind eigentlich die Menschen, die in Sachsen-Anhalt den Landtag wählen dürfen?

Wahlgrundsätze

Demokratische Wahlen zeichnen sich durch verschiedene Wahlgrundsätze aus, die imLandeswahlgesetz aufgeführt sind und stets befolgt werden müssen. Die Wahlen sind:

  • frei
  • gleich
  • geheim
  • allgemein
  • unmittelbar

Freie Wahlen

Es liegt ganz allein im Ermessen des Wählers, für welchen Kandidaten beziehungsweise welche Partei er seine Stimme abgibt. Es darf also keinen Zwang geben und kein Druck ausgeübt werden, sich am Wahltag so oder so zu entscheiden.

Gleiche Wahlen

Jeder Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen, eine für den Direktkandidaten, eine für die Landesliste. Durch die gleiche Stimmenzahl hat jeder auch die gleiche Chance, sich in den Wahlprozess einzubringen. Eine Einschränkung gibt es allerdings bei der Auszählung der Zweitstimmen: Hier gilt die Fünf-Prozent-Klausel. Diese besagt, dass nur die Parteien in den Landtag einziehen, die mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen sammeln konnten. Diese Regel soll dazu beitragen, eine stabile Mehrheit im Parlament zu gewährleisten.

Geheime Wahlen

Wen man wählt, kann man für immer als Geheimnis bewahren. Niemand darf einen dazu zwingen, seine Wahlentscheidung kundzutun. Daher werden die Kreuze auch in nicht einsehbaren Wahlkabinen gesetzt. Der Stimmzettel wird gefaltet in die Wahlurne geworfen. Bei der Briefwahl wird ein separater Umschlag ohne Absender-Adresse verwendet.

Allgemeine Wahlen

Jeder Bürger von Sachsen-Anhalt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf sich an der Wahl zum Landtag beteiligen – egal ob alt oder jung, Frau oder Mann, vom Land oder aus der Stadt, arm oder reich, religiös oder nicht …

Unmittelbare Wahlen

Die Abgeordneten werden direkt (unmittelbar) gewählt. Es gibt keine Zwischeninstanz, wie man sie etwa von den Präsidentschaftswahlen in den USA kennt, bei denen zunächst in jedem Bundesstaat sogenannte Wahlmänner gewählt werden, die dann wiederum den Präsidenten wählen.