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Plenarsitzung

6. September 1990

Volkskammer verabschiedet Rehabilitierungsgesetz

Die DDR-Volkskammer verabschiedet ein Rehabilitationsgesetz für SED-Opfer. Es schafft die Grundlage für die Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen, die im SED-Unrechtsstaat Opfer politisch motivierter Strafverfolgung oder anderer rechtsstaatswidrigen Entscheidungen geworden sind. Dem Willen zur Wiedergutmachung wird damit wenige Wochen vor dem Ende der DDR eine gesetzliche Grundlage gegeben.

Else Ackermann, Volkskammer-Abgeordnete der Fraktion CDU/Demokratischer Aufbruch, sagte im Plenum, „dass man die Zukunft nur gestalten kann, wenn man die Vergangenheit bewältigt hat“. Sie erinnerte an zehntausende Zivilisten, die von der sowjetischen Besatzungsmacht verschleppt und Menschen, die in Nacht-und-Nebel-Aktionen aus dem Gebiet an der innerdeutschen Grenze zwangsumgesiedelt worden sind. Sie alle seien Opfer der SED-Herrschaft und sollten nun nicht nur materiell entschädigt, sondern auch „vom Makel strafrechtlicher Verurteilung oder anderer Disziplinierungen befreit werden".

Aufgrund der nahenden Wiedervereinigung konnte das Gesetz nur noch teilweise umgesetzt werden. Allerdings fand sich das Thema auch im Einigungsvertrag wieder, so hatten die Vertragsparteien in Artikel 17 eine grundsätzliche Entschädigungsverpflichtung festgelegt: 

Im ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vom November 1992 wird die Rehabilitierung und Entschädigung von Menschen geregelt, denen die DDR-Justiz aus politischen Gründen die Freiheit entzogen hatte. Zwei Jahre später können dann auch Menschen Entschädigung beantragen, die politisch bedingte berufliche Nachteile in der DDR hatten.

Was in der Welt noch geschah:
Die Tagesschau vom 6. September 1990