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Plenarsitzung

12. September 1990

Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags

In Moskau wird der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ unterzeichnet und sichert dem wiedervereinigten Deutschland volle Souveränität zu. Der Vertrag bildet quasi den internationalen Rahmen für die Wiedervereinigung und wird von vielen noch immer als „Sensation“ bezeichnet. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion) verzichten mit dem Vertrag auf ihre Rechte an und in Deutschland und das „Potsdamer Abkommen“ verliert 45 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs seine Gültigkeit.

Die Frage der Bündniszugehörigkeit eines vereinten Deutschlands hatte im Vorfeld für intensive Diskussionen gesorgt. Während die Westmächte erreichen wollten, dass Deutschland Mitglied der NATO blieb, sah die Sowjetunion dies skeptisch. Als Meilenstein bei den Verhandlungen wird immer wieder das „Wunder vom Kaukasus“ genannt – ein Treffen von Bundeskanzler Kohl mit dem sowjetischen Präsidenten Gorbatschow in dessen Heimat.

Außerdem regelt der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ die Modalitäten des Rückzugs der sowjetischen Streitkräfte und die Unantastbarkeit der polnischen Westgrenze. Er enthält ebenso die Verpflichtung, dass ein wiedervereinigtes Deutschland auf ABC-Waffen verzichtet und maximal 370 000 Soldaten haben darf. Die Formulierung „freie Wahl des Bündnisses“ ermöglicht de facto die NATO-Mitgliedschaft.

Was in der Welt noch geschah:
Die Tagesschau vom 12. September 1990