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Plenarsitzung

Ausschussvorsitzender wurde abberufen

Auf Antrag von 56 Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt wurde die Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ulrich Siegmund (AfD), von diesem Posten zum Thema im Plenum gemacht. Begründet wurde diese Maßnahme mit Siegmunds Beteiligung an einem Treffen mit Rechtsextremen und Antisemiten in Potsdam im November 2023. Der dort diskutierte „Masterplan“ folge ganz offenkundig einem „ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes“, den das Bundesverfassungsgericht als „verfassungsrechtlich unhaltbar“ und als „Missachtung der Menschenwürde“ eingeordnet habe, so die Begründung im Abwahlantrag.

Laut Plan sollten beispielsweise Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (auch mit deutscher Staatsbürgerschaft) aus Deutschland nach Afrika deportiert werden. Siegmund selbst soll vorgebracht haben, dass sich das Straßenbild ändern müsse, ausländische Restaurants beispielsweise sollten unter Druck gesetzt werden, um ihren Standort aufzugeben. Der Abgeordnete Siegmund sei aufgrund seiner Teilnahme am Treffen und fehlender Distanzierung weder für die Leitung des Ausschusses noch für die Vertretung des Landtags gegenüber den in diesen Bereichen tätigen Menschen und Institutionen geeignet.

Portraitbild des Abgeordneten Ulrich Siegmund (AfD).

Der Abgeordnete Ulrich Siegmund (AfD) wurde auf Antrag von 56 Abgeordneten des Landtags von seinem Amt des Ausschussvorsitzenden (Soziales) abberufen.

Stimmen aus der Debatte

Die Abwahl setze ein „klares Zeichen nach innen und außen“, so Dr. Katja Pähle (SPD), der Landtag mache deutlich, dass menschenverachtende Positionen nicht damit vereinbar seien, den Landtag oder einen seiner Ausschüsse öffentlich zu vertreten. Es dürfe niemand einen Ausschuss leiten, der menschenverachtende Positionen vertrete, als Ausschussvorsitzender aber gerade für Zuwanderung, Arbeitskräftegewinnung und Demokratieförderung verantwortlich zeichne, so Pähle.

Es gehe allein um eine „Kontaktschuld“, er solle abgewählt werden, weil er „in einen Raum gesessen und einen Vortrag angehört habe“, meinte Ulrich Siegmund (AfD). Er wies jegliche Verantwortung von sich.

Eine solche Abwahl sei nicht alltäglich, aber „die Vorgänge, die zu diesem Abwahlantrag geführt haben, sind es ebenfalls nicht“, erklärte Tobias Krull (CDU). Eine inhaltliche Distanzierung Siegmunds sei ausgeblieben.

Das Rechercheteam „Correctiv“ habe noch am 20. Februar 2024 vor Gesetz eidesstattlich versichert, dass die Recherche-Inhalte in der Presse richtig wiedergegeben worden seien, erklärte Eva von Angern (Die Linke). Was der Abgeordnete Siegmund ausspreche, sei „grundsätzlich eine Lüge“.

Vor dem Hintergrund von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip müsse eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden, auch um einen AfD-Abgeordneten von einem Ausschussvorsitz abzuberufen, sagte Andreas Silbersack (FDP). Diese sei hier vorgenommen und für zwingend erforderlich befunden worden.

Der Sozialausschuss setze sich für eine Willkommenskultur ein, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ‒ hier könne jemand wie Ulrich Siegmund nicht länger Ausschussvorsitzender sein, zeigte sich Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Das Treffen in Potsdam sei der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe.

Abstimmung nach der Debatte

Laut Geschäftsordnung des Landtags muss ein Abwahlantrag zunächst von der Mehrheit der Abgeordneten getragen werden, die Abwahl ist erfolgreich, wenn eine Zweidrittelmehrheit für diesen gestimmt hat. Bei der namentlichen Abstimmung wurden 92 Stimmen abgegeben: 71 Abgeordnete stimmten für die Abberufung, 21 (nur AfD) dagegen.