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Plenarsitzung

Sender machen sich für höheren Beitrag stark

09. Sep. 2020

Im Entwurf des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags geht es unter anderem um die Neufestsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags sowie Anpassungen der Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel und im ARD-Finanzausgleich. Die Landesregierung brachte den auf dem gemeinsamen Staatsvertrag der sechzehn Bundesländer basierenden Gesetzentwurf in der Sitzung am 9. September 2020 in den Landtag ein.

Beim Staatsvertrag geht es unter anderem auch um die Anpassung des Beitrags. Foto: ARD

Parlamentarische Beratung wird ermöglicht

Der Staatsvertrag diene der Novellierung der Rundfunkfinanzierung, erklärte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) in Vertretung von Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Er soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es gebe bereits eine intensive Auseinandersetzung im Landtag, so Tullner. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hatte sich bereits am Freitag, 4. September, mit dem Staatsvertrag auseinandergesetzt und dafür auch die Hausspitzen von ARD, MDR, ZDF und Deutschlandradio für Stellungnahmen eingeladen. Die Einbringung des Gesetzes ermögliche nun die parlamentarische Beratung der Rundfunkbeitragsanpassung, so Tullner.

„Lehnen Beitragserhöhung ab“

Die ablehnenden Signale aus Sachsen-Anhalt könnten dazu führen, dass es nicht zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags komme, sagte Tobias Rausch (AfD). Seine Fraktion lehne die Erhöhung ab. Beim Fachgespräch im Medienausschuss habe sich kein Willen zur Konsolidierung gezeigt, das zeigten schon die astronomischen Gehälter der Sender-Hausspitzen, so Rausch. Diese wollten jetzt noch einmal eine Erhöhung, um dann Einsparungen vornehmen zu können. „Was wir brauchen ist keine weitere Erhöhung des Beitrags, sondern eine Reduzierung des Angebots der Sender auf deren Kernaufgaben“, erklärte Rausch. Die Nutzer sollten selbst entscheiden, was sie sehen wollten und was nicht und wofür sie bezahlen wollten und wofür nicht.

„Stehen zur unabhängigen Bestimmung des Finanzbedarfs“

Man dürfe den Wert, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft habe, nicht aus den Augen verlieren, sagte Holger Hövelmann (SPD). Die finanzielle und politische Unabhängigkeit der Sender ermögliche unabhängigen Journalismus. Man müsse nicht mit jedem Programmpunkt zufrieden sein, aber man sollte die Vielfältigkeit des Programms begrüßen. „Wenn man einen einzelnen Beitrag in einer Satiresendung dazu benutzt, gegen die Beitragserhöhung zu stimmen, stellt dies schon einen Eingriff in die freie Programmgestaltung dar“, kritisierte Hövelmann. Die SPD stehe zur unabhängigen Bestimmung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die KEF. „Wir wollen auch in Zukunft auf einen starken und unabhängigen Mitteldeutschen Rundfunk setzen“, so Hövelmann.

„Mehr Qualität statt Quote“

„Da ist er ja endlich, der Staatsvertrag, der eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent beinhaltet“, sagte Stefan Gebhardt (DIE LINKE): Seine Fraktion stehe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, „von diesem Grundsatz werden wir auch nicht abweichen“. Ganz abgesehen vom Abstimmungsverhalten hätten die Linken eine bestimmte Erwartungshaltung hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Geld solle hauptsächlich ins Programm gesteckt werden und nicht in die Intendantengehälter, Qualität statt Quote müsse deutlicher zum Maßstab werden, zudem sei mehr Engagement der Rundfunkanstalten in Mitteldeutschland und im Osten nötig.

Steigerung geringer als durchschnittliche Preiserhöhung

Manche würden kritische Interviewfragen nicht mögen, manche seien von Satire überfordert – aber dies dürften keine Kriterien sein, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frage zu stellen, konstatierte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Seit dem Beginn der Corona-Krise würden die Angebote des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks noch intensiver genutzt. Das Interesse an gutrecherchierten Fakten sei offenbar besonders hoch.

Die Empfehlungen der KEF lägen vor, es handle sich um eine ermittelte Summe, die den Sendern verfassungsrechtlich zustehe; es sei derweil nicht der von den Sendern erwünschte Betrag. In den vergangenen zwölf Jahren sei der Beitrag nicht angepasst worden. Die jetzt geplante Erhöhung – mit der logischerweise zu rechnen gewesen sei – sei immer noch deutlich geringer als die durchschnittliche Preiserhöhung.

Finanzausstattung muss ausreichen

„Was erwartet der Bürger und was ist er bereit, in der Zukunft zu bezahlen“, fragte Markus Kurze (CDU) hinsichtlich der Beitragserhöhung. Man habe nicht ohne Grund 2016 die Beitragsstabilität im Koalitionsvertrag verankert. Die CDU bleibe konsequent bei ihrer Entscheidung, eine Finanzausstattung von acht Milliarden Euro pro Jahr reiche für die Sender aus. So wichtig, wie er sei, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe sich in den Jahrzehnten so sehr nach oben entwickelt, dass er mittlerweile 74 Radiosender und 21 Fernsehsender habe. Er müsse endlich Ballast abwerfen, so Kurze.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur weiteren Beratung überwiesen.

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