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Plenarsitzung

Jalloh: Zwischen Recht und Ungerechtigkeit

11. Sep. 2020

Die juristische Aufarbeitung der Todesumstände von Oury Jalloh ist abgeschlossen, alle polizeilichen Maßnahmen gegen ihn waren nach Sichtung der Akten rechtswidrig. Die Sonderberater des Landtags sind zu diesem Schluss gekommen. Mit ihrem Antrag wollen die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür Sorge tragen, dass der Landtag alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende tun werde, um die Empfehlungen der Berater umzusetzen, damit es nie wieder zu einem solchen Unglück kommen könne.
Auch nach der Vorlage des Berichts der vom Landtag beauftragten Berater sollte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE kein Schlussstrich unter die parlamentarische Aufarbeitung der Todesumstände von Oury Jalloh gezogen werden. Entscheidende Schritte der Aufarbeitung könnten nur noch mittels eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vollzogen werden. Die Fraktion DIE LINKE wirbt dafür, den Abgeordneten der 8. Wahlperiode zu empfehlen, unmittelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen solchen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

„Juristische Aufarbeitung ist abgeschlossen“

Der nichtnatürliche Tod eines Menschen in staatlicher Obhut sei beschämend, erklärte Jens Kolze (CDU) bei der Einbringung des Antrags der Koalition. Bereits im März 2005 hatte der Landtag sein tiefes Bedauern zum Todesfall von Oury Jalloh zum Ausdruck gebracht. Alle Unterlagen zum Fall hätten dem Landtag zur Einsicht vorgelegen. Zwei Sonderberater hätten in diesem Jahr (2020) die Aufgabe wahrgenommen, diese Unterlagen auszuwerten und zu begutachten, sagte Kolze. Viele noch offene Fragen haben beantwortet werden können.

„Es hätte niemals zu diesem tragischen Tod kommen dürfen“, resümierte Kolze. Die Untersuchung habe ein erschreckendes Ausmaß an Missständen im Polizeidienst im Jahr 2005 aufgezeigt, darunter auch ein großes Nichtwissen über grundsätzliche rechtliche Normen. „Ein solches Unglück würde heute nicht mehr passieren.“ Die angestoßenen Maßnahmen seien zielgenau umgesetzt worden, die Missstände in den Gewahrsamen des Landes seien so abgestellt worden.

Die zentrale Aussage des Berichts der unabhängigen Rechtsexperten sei, dass es derzeit keine offenen Ermittlungsansätze zur Verfolgung eines Mordfalls gebe. Die Untersuchung habe die Eindeutigkeit und Transparenz der Justiz bestätigt, der Rechtsstaat habe den Fall vollständig aufgearbeitet. „Wer noch weitere Aufklärung fordert, hat offenbar keinen Glauben an den Rechtsstaat“, sagte Kolze. Die CDU sehe keine Notwendigkeit zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, eine neue Akteneinsicht würde nicht zu neuen Ergebnissen führen.

„Wir müssen über Verantwortung reden“

„Wir befinden uns im 16. Jahr der Nichtaufklärung des Todes von Oury Jalloh“, erinnerte Henriette Quade (DIE LINKE) bei der Einbringung des Antrags ihrer Fraktion. Aus Sicht ihrer Fraktion könne der Bericht der Sonderberater kein Schlussstrich unter dem Fall „Oury Jalloh“ sein. Er beantworte Fragen, werfe aber auch neue Fragen auf. Eine zentrale Rolle des Berichts der Sonderberater hätten Gespräche mit den Vertretern der Justiz spielen sollen. Diese Möglichkeit sei den Beratern allerdings genommen worden, dies schränke die Ergebnisfindung aber deutlich ein.

„Wer über Oury Jalloh redet, muss über Verantwortung reden“, politische Aufarbeitung erfordere mehr als nur die Überprüfung von Akten. Aus der Einschätzung der Fachleute leite sich nicht ab, dass es keinen Aufarbeitungsbedarf mehr gebe. Freilich ließen sich Fehler der Vergangenheit nicht korrigieren, es könne keine neue Spurensicherung geben, keine neuen Fotos vom Tatort, auch der Brandsachverständige könne nicht früher vor Ort sein als seinerzeit erst Tage später. Auch die Polizisten brächen ihr Schweigen nicht, kritisierte Quade. Manche Straftaten seien bereits verjährt. „Aber das heißt nicht, dass es kein Verbrechen gibt und dieses aufzuklären ist – auch die mittlerweile verjährten Umstände.“

„Nahezu alle polizeilichen Maßnahmen waren rechtswidrig und zugleich gelebte Praxis im Polizeirevier Dessau“, erinnerte Quade. Rassismus und Alltagsrassismus spielten bis heute keine ausreichende Rolle in der Ausbildung bei der Polizei. Ob Oury Jalloh ermordet worden sei oder nicht, lasse sich heute nur noch schwer nachvollziehen. „Aber Mord ist ein Verbrechen ohne Verjährung.“ Zur Aufklärung sei endlich ein glaubwürdiges Geständnis oder eine glaubwürdige Aussage nötig. „Allein schon die Möglichkeit eines Mordes muss uns weiter beschäftigen“, so Quade.

Der Bericht halte fest, dass Justizministerin Keding den Landtag bewusst unvollständig und falsch informiert habe. Zudem habe auch der frühere Generalstaatsanwalt Conrad bewusst gelogen. „Im politischen Raum gibt es keine kleinen Lügen und es ist schlichtweg nicht akzeptabel, wenn die Justizministerin und der Generalstaatsanwalt die Parlamentarier belügen.“ Keding sei als Ministerin untragbar, betonte Quade. Habe es eine strategische Ausrichtung der Ermittlungen gegeben? Sei die Verlegung des Falls nach Halle erfolgt, um ihn dort kurze Zeit später einzustellen?, fragte die Linken-Abgeordnete.

Keding wehrt sich gegen Vorwürfe

„Auch wenn ich den entsetzlichen Feuertod zutiefst bedaure, haben die Sonderberater des Landtags die Arbeit und Ergebnisse der Staatsanwaltschaft bestätigt“, erklärte Justizministerin Annemarie Keding (CDU). Es gebe keine offenen Ermittlungsansätze, für eine weitere Ermittlung bei gleicher Sachlage gebe es keine Grundlage. Die Sonderberater des Landtags hätten angekündigt, siebe ehemalige Richter und Staatsanwälte zum Fall zu befragen. Hier habe es schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegeben, sodass es nicht zu diesen Gesprächen gekommen sei. Keding wehrte sich gegen den Vorwurf, das Parlament am 28. September 2017 bewusst nicht vollständig über die Verlegung der Ermittlungen zur Staatsanwaltschaft Halle (Saale) unterrichtet zu haben. Die Verfahrenseinstellung sei zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs beschlossen gewesen, wie die Linken monierten, so Keding. Diese ist aber kurze Zeit später erfolgt.

AfD: „Jalloh ist selbst schuld an seinem Tod“

„Oury Jalloh, Klappe die 34.“, so oft habe sich der Landtag auf unterschiedliche Weise mit dem Fall Oury Jalloh auseinandergesetzt, sagte Thomas Höse (AfD). Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt seien allen Informationen nachgegangen, das juristische Prozedere sei abgeschlossen. Laut Höse von der AfD sei Jalloh selbst schuld an seinem Tod. Denn hätte er sein Heimatland nicht verlassen oder hätte er keine Verfahren gegen Körperverletzung oder Beleidigung oder durch überhöhten Alkoholgenuss verursacht, dann hätte es vielleicht auch keine polizeilichen Maßnahmen gegeben, so die Logik des AfD-Abgeordneten.

Aufklärung bleibt Aufgabe des Parlaments

„Ein Mensch ist ums Leben gekommen, und da unterscheiden wir nicht nach Herkunft und Alter“, betonte Silke Schindler (SPD) in Richtung AfD. Es bleibe eine schmerzliche Wunde und beschädige weiter das Ansehen von Sachsen-Anhalt. Dem Bericht der Sonderberater sei eine umfangreiche Arbeit vorausgegangen. Viele Fragen haben beantwortet werden können. Überaus erschreckend sei, dass strukturelle und organisatorische Umstände bei der Polizei zum Tod von Oury Jalloh beigetragen hätten.

Vieles sei hier seit dem Tod Jallohs im Jahr 2005 verändert worden. Die Frage nach dem unzulässigen Einfluss auf die Ermittlungsbehörden habe nicht abschließend beantwortet werden können, stellte Schindler dar. Es gelte, die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte zu achten, „aber gerade deswegen dürften hier keine Fragen offen bleiben“. Mit den bisherigen Mitteln gelinge diese Aufklärung nicht, aber sie bleibe eine Aufgabe des Parlaments.

Keine Fixierung mehr bei Ingewahrsamnahme

Oury Jalloh sei in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannt, die Justiz habe den Fall nicht abschließend aufklären können, konstatierte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die handelnden Polizeibeamten hätten sich nicht nach geltendem Recht verhalten, jedoch gebe es keine aktuellen Ansatzpunkte für die Verfolgung eines Mordverdachts. „Aber Mord verjährt nicht, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ist jederzeit möglich“, stellte Striegel klar. Er lobte, dass Fixierungen bei der Ingewahrsamnahme durch die Polizei der Vergangenheit angehörten. Dem Thema Rassismus bei der Polizei müsse man sich aber weiterhin stellen.

Striegel betonte, dass die Grünen an einem von den Linken vorgeschlagenen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitarbeiten würden, welche Fragen dort behandelt werden sollen, müsste noch im Detail geklärt werden. Das Land trage die moralische Verantwortung für den Tod Oury Jallohs, dieser sei die direkte Folge einer rechtswidrigen Festnahme gewesen. Striegel sprach sich für ein symbolisches Schmerzensgeld an die Familie aus, dies könne zumindest eine starke Geste sein, dass Sachsen-Anhalt aus dem Fall gelernt habe und zu dem Geschehen stehe.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.

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