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Plenarsitzung

XV. Tätigkeitsbericht der Datenschützer

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, hat am Dienstag, 26. März 2019, seinen mittlerweile XV. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Von Bose, der seit der Beendigung seiner zweiten sechsjährigen Amtszeit im März 2017 als „Interims-Landesbeauftragter“ tätig ist, gab Auskünfte zu den Tätigkeiten seiner nun vom Landtag unabhängigen und selbstständigen Behörde für den Zeitraum von Mai bis Ende Dezember 2018. Einer der wesentlichen Schwerpunkte war erwartungsgemäß die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm den XV. Tätigkeitsbericht vom Landesbeauftragten Harald von Bose entgegen. Foto: Stefan Müller

„Der verkürzte Zeitraum und die Konzentration auf das Jahr 2018 beruhen auf dem Umstand, dass die zuständige Aufsichtsbehörde seit Mai 2018 nach der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie agiert und diese Rechtsgrundlagen einen jährlichen Bericht vorgeben“, erklärte von Bose.

Schwerpunkte und Besonderheiten

Schwerpunkte dieses Berichts betreffen die Anwendung der DS-GVO für Unternehmen, Behörden und andere Betroffene. Auch werden aktuelle Gesetzgebungsvorhaben kommentiert. Schließlich geht es wieder um weitere Entwicklungen bei der Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

„Der Bericht dient der Unterrichtung des Landtags, der Landesregierung und der verantwortlichen Stellen der Exekutive und allgemein der Öffentlichkeit“, so der oberste Landesdatenschützer. Anders als bisher werden nun auch die Europäische Kommission und der Europäische Datenschutzausschuss über die sachsen-anhaltischen Erkenntnisse informiert.

Die Behörde sei durch den Aufgabenzuwachs infolge der DS-GVO stark beansprucht worden. Trotz unzureichender Personalausstattung sei weitgehend erreicht worden, das Land auf das neue Recht und dessen Anwendung vorzubereiten. Von Bose kritisiert in dem Bericht ebendiese Personalausstattung. Von den im Haushalt 2017/2018 beantragten 16 Stellen seien lediglich vier bewilligt worden. Die fehlenden zwölf Stellen seien für den Haushalt 2019 erneut angemeldet worden und wiederum „willkürlich auf vier Stellen heruntergekürzt“ worden.

Datenschutz im digitalen Zeitalter

Perspektivisch bestimme weiterhin die strategische Frage nach der Zukunft von Privatheit in der demokratischen Gesellschaft des Digitalen Zeitalters die Arbeit des Landesbeauftragten. „Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen“, betonte von Bose. „Das gilt für Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch im Bereich des Staates. Neue Geschäftsmodelle beispielsweise auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz werden nur dann dauerhaft Vertrauen und Akzeptanz finden, wenn der Datenschutz von vornherein miteinbezogen wird.“ Menschenwürde und informationelle Selbstbestimmung blieben zentrale Maßstäbe im digitalen Zeitalter. „Digitalisierung muss als dienendes Mittel zum Wohle des Menschen verstanden werden.“

Zwei wesentliche Punkte für die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz seien nach wie vor unbeantwortet: Die Verabschiedung eines eGovernment-Gesetzes und das Finden eines Nachfolgers für Harald von Bose selbst. Letzteres könnte mit einer in Diskussion stehenden Änderung der Landesverfassung (Herabsenkung des Zustimmungsquorums im Landtag für einen Kandidaten für diesen Posten) leichter erreicht werden.