Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Selbstbefassung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Berichterstattung von der Landesregierung hinsichtlich der staatsanwaltschaftlich ermittelten Umstände und Ursachen des Todes des FCM‐Fans Hannes Schindler im Oktober 2016 eingefordert. Die Beratung fand am Freitag, 22. März 2019, in öffentlicher Sitzung statt.
Im Oktober 2016 war Schindler mutmaßlich durch einen Sturz aus einer Regionalbahn ums Leben gekommen. An den Umständen und Ursachen seines Todes bestünden allerdings Zweifel und Widersprüche, so die Antragstellerin. Unter anderem Schindlers Eltern wollen unter anderem mit einer Petition (siehe unten) die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens erwirken. Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad und Justizministerin Anne Marie Keding gaben Auskunft zum Stand der Ermittlungen.
Justizministerin zur Ermittlung
„Der Tod des jungen Mannes ist nicht vergessen und löst weiterhin Betroffenheit aus“, betonte Justizministerin Anne Marie Keding. Es habe bisher keine Person ermittelt werden können, die im Zusammenhang mit dem Tod Hannes Schindlers stehe. Die strafrechtlichen Ermittlungen seien eingestellt, sie könnten aber – beim Aufkommen neuer Fakten (zum Beispiel neuer Zeugen) – wiederaufgenommen werden.
Informationen des Generalstaatsanwalts
Das Haupthindernis bei den Ermittlungen sei das Gegeneinander der unterschiedlichen Zeugengruppen und das Nicht-Miteinander mit den Ermittlungsbehörden, erklärte Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad. Trotz Zeugenvernehmungen im höheren zweistelligen Bereich sei daher kein Verantwortlicher für den Tod des jungen Fußballfans gefunden worden. Konrad rief dazu auf, sich als Zeuge (auch gegen eigene Clubmitglieder) zu melden.
Laut Zeugenaussagen unbestritten sei, dass Hannes Schindler und seine Begleiter von Fans des Halleschen FC massiv körperlich angegangen worden seien. Möglicherweise in der Absicht, aus Todesangst noch aus dem fahrenden Zug zu entkommen, habe das Opfer eine der Türen geöffnet. Hannes Schindler sei aus dem Zug gefallen oder gesprungen, wobei er so schwer verletzt worden sei, dass er später seinen Verletzungen erlag. Hinweise auf Tritte und Schläge seien bei der ersten rechtsmedizinischen Begutachtung jedoch nicht festzustellen gewesen.
Auf Basis von Videoaufnahmen seien in den folgenden drei Wochen mögliche Zeugen unter den Zuginsassen ermittelt und vorgeladen worden. Es ließe sich nicht beweisen, dass Schindler aus dem fahrenden Zug (38 km/h) gestoßen worden sei. Auch die Schläger haben nicht identifiziert werden können, so Konrad (weder durch die Geschlagenen selbst noch durch andere). Auch die Untersuchung von DNA-Spuren verlief ins Leere.
Sämtliche Daten zu aktenkundigen Tätern beziehungsweise Tätergruppen seien durchforstet worden. „Hannes ist in keiner Weise aktenkundig, er hat damit überhaupt nichts zu tun, er wurde Opfer und möglicherweise in den Tod getrieben“, machte Konrad klar.
Die Ermittlung der genauen Todesumstände hänge – diesen Eindruck vermittelt Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad nachdrücklich – davon ab, ob sich weitere oder bekannte Zeugen bei den Ermittlungsbehörden melden und endlich ihr Schweigen zu den Hergängen im Zug von Haldensleben nach Magdeburg brechen.